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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 1 (1. Januar 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der "Uhrmachereinjährige" (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911)
- Autor
- Vogler, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Neues vom Rabattunfug
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- ArtikelAn unsere Mitglieder! 1
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 2
- ArtikelTagesfragen 3
- ArtikelEigenthümliche Hemmung einer alten Taschenuhr 4
- ArtikelWarum gibt es trotz fachmännischer Tüchtigkeit und großem ... 5
- ArtikelDer Uhrmacher als Gehäusemacher 6
- ArtikelDer "Uhrmachereinjährige" (Fortsetzung aus Nr. 24, 1911) 8
- ArtikelNeues vom Rabattunfug 9
- ArtikelOriginelle Strassenreklame 10
- ArtikelWie unterbinden wir die Lieferung an Nichtfachleute, Vereine ... 11
- ArtikelDie Lehre vom Handelsbetrieb: eine neue Wissenschaft 12
- ArtikelAus der Werkstatt 13
- ArtikelSprechsaal 14
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 14
- ArtikelVerschiedenes 15
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 16
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 9 liehen die allgemeine Bildung nicht zu vernachlässigen, auf Erhaltung und Mehrung der gewonnenen elementaren Schul- kenntnisse durch Lektüre und systematisches Studium guter, kurz gefasster Lehrbücher bedacht zu sein. „Nach dem Ausfälle der theoretischen Prüfung entscheidet die Ersatzbehörde dritter Instanz, ob der Berechtigungsschein von der Prüfungskommission zu erteilen ist oder nicht.“ Aber — auch ein erstmaliger Misserfolg darf einen Kandidaten nicht entmutigen. „Es wird keinem Bedenken unter liegen, dass ein Gesuch um Entbindung von dem Nachweise der wissenschaftlichen Befähigung unter Vorlage neuer Proben aus gezeichneter oder hervorragender Leistungen wiederholt werde, wenn ein früheres Gesuch wegen Unzulänglichkeit der Proben zurückgewiesen wurde.“ Die Wiederholung aber muss noch vor dem 1. April (also längstens in der Frühjahrsprüfung) des Kalender jahres erfolgen, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet wird. * „ * Möchten sich recht viele unserer Jungen, namentlich die Söhne unserer Meister, das hohe Ziel setzen, die Kunst ihrer Väter so zu erlernen, dass sie der Vergünstigung und Auszeich nung des Einjährigendienstes würdig erachtet werden können! Paul von Gizycki liess in Dümmlers Verlag, Berlin, ein Buch erscheinen: „Aufwärts aus eigener Kraft!“ mit dem Unter titel: „Das Buch vom neuen Adel in neuer Gestalt“. Dieses herrliche Werk sollten ernste Eltern heranwachsenden jungen Männern in die Hand geben, es wird in diesen (beim Vorhanden sein eines „guten Kernes“) die wahre, praktische Lebensweisheit wecken. Aus diesem Jugend-Breviere, so darf ich es aus be geistertem Herzen nennen, will ich an den Schluss meiner heutigen Ausführungen die goldenen Worte setzen: „Wenn sich der junge Mann ein Ziel steckt, so muss dieses Ziel auf dem von ihm gewählten Arbeitsfelde so hoch sein als möglich. Niedrige Ziele sind gar keine Ziele. Wer nicht auf seinem Gebiete nach dem Höchsten zu streben entschlossen ist, der kann den vollen Umfang seiner Leistungsfähigkeit gar nicht kennen lernen. Wer dagegen seine ganze Kraft, ja sein Leben an die Lösung einer würdigen Aufgabe setzt, der wird täglich neue Fähigkeiten und Kräfte in sich wachrufen und bei der Arbeit an wirklicher Leistungsfähigkeit gewinnen. Wer nicht die ganze Summe seiner Kraft seinem Zwecke dienstbar macht, dem bleibt ein ungenutzter Best zur Entartung verurteilter Anlagen zurück, und diese werden sich beständig in seinem Innern vorwurfs voll melden und ihn mit Missbehagen und dunkel empfundenen Selbstvorwürfen peinigen, wenn er sieht, wie andere, die nicht bessere Anlagen als er selbst besitzen, ihn überflügelt haben.“ (Schluss folgt.) Neues vom ßabattunfug. ist gerade ein Jahr verflossen, dass in den Spalten dieser Zeitung ein flammender Artikel erschien, der gegen das Ansinnen gewisser Beamtenverbände prote stierte, die ein Becht für sich in Anspruch nehmen, den Geschäftsmann zu veranlassen, ihnen einen Sonderrabatt zu ge währen. Bedauerlicherweise hat dieser Artikel keine so be deutende Besonanz gefunden, als er es seiner Tendenz wegen verdient hätte. Nehmen wir an, dass es deshalb so geschah, weil mangels einer scharfen Kalkulation viele Uhrmacher meinen, einen Nachlass von etwa 10 Prozent gewähren zu können, ohne am Nutzen merklich einzubüssen, weil sie glauben, immer noch genug zu verdienen, und besonders weil sie denken, der „andere“ könnte es machen, wenn sie sich das Geschäft entgehen lassen. Gegen die ersten beiden Auffassungen ist gerade in den letzten Jahren scharf genug vorgegangen worden, und deutlicher als es in Artikeln und Vorträgen geschehen ist, lässt sich der Irrtum, der darin liegt, gar nicht darstellen. Hat es nicht geholfen, so muss eben abgewartet werden, bis diese Sünder an der Kalku lation am eigenen Leibe die Bichtigkeit der Warnungen erfahren. Gegen die dritte Auffassung lässt sich schwer etwas tun, wenn es den Verkäufern nicht selbst in den Sinn kommt, dass es eigentlich als gegen die guten Sitten verstossend zu betrachten ist, wenn jemand Geschäfte ohne Nutzen macht, nur deshalb, damit sie der andere nicht etwa machen könnte. Das soeben vorübergegangene Weihnachtsgeschäft ist die Veranlassung, dass die Bewegung gegen den Babattunfug wieder in Fluss gebracht wird, denn naturgemäss häufen sich die Klagen gerade in dieser Zeit, der Druck wird zu lästig, und die Folge ist der Eintritt einer Gegenbewegung. Aber auch der Zusammenbruch von Babattsparvereinen hat die Veranlassung gegeben, dass in Detaillistenkreisen über diese Unternehmungen nachgedacht worden ist, und das Besultat dieses Nachdenkens ist die Einsicht, dass das Babattwesen, oder besser Babattunwesen, anstatt Vorteile, erhebliche Nachteile bringt. Ein Nachlass bei Barzahlung in Gestalt eines Kassaskontos ist berechtigt und empfehlenswert. Aber andere hohe Babatte müssen bei der Kalkulation berücksichtigt und zugeschlagen werden, und so ist der Babatt, wie der Berliner sagt: „Mumpitz“. Ganz besonders scharf äussert sich die Bewegung gegen die Babattgesellschaften, jene von dritten Personen geleiteten Institute, die sich ihre Tätigkeit ausserordentlich gut bezahlen lassen, ausser- dem noch den Zinsgewinn und den Betrag für die verlorenen Marken einheimsen, auch die eingelaufenen Gelder in der Zwischen zeit zu gewagten Spekulationen benutzen, um den persönlichen Gewinn zu erhöhen und sie so gefährden oder gar verlieren, wie es die Beispiele lehren. Da aber die Babattgewährung nur zum Vorteile des Kunden dienen soll, widersprechen derart betriebene Babattgesellschaften direkt dem Wesen derselben. Die in dieser Zeitschrift, wie oben bemerkt, schon energisch bekämpften Sonderrabatte an bestimmte Vereinigungen oder andere Gruppen sind direkt eine Unreellität, wenn sich der Kundenkreis auch aus solchen Leuten zusammensetzt, die von diesem Sonder rabatt ausgeschlossen sind, was meistens oder überall der Fall sein dürfte. Der betreffende Lieferant wird den Beamten wahr scheinlich nicht etwas schenken wollen, und wird deshalb in seiner Kalkulation den Babatt berücksichtigen, lässt also die anderen Kunden bezahlen, was er den Beamten nachlässt. Es ist kein Wunder, dass sich eine gewisse Erbitterung fühlbar macht gegen solche Gruppen der Beamtenschaft, die direkt einen Sonderrabatt fordern, ihre Mitbürger also mit einer besonderen Steuer belegen, die gerade genug mit der Steuer zu bezahlen haben, die dazu dient, den Beamten ihre Gehälter und die Gehalts zulagen zu bezahlen. Ist das noch erträglich, wenn der Beamte, der nach allen ßichtungen von pekuniären Sorgen freigehalten wird, sich koaliert, um dem Detaillisten noch einen besonderen Schröpf- kopf anzusetzen? Versöhnlich wirkt das keinesfalls, aber mit diesem Argument machen wir keinen Eindruck bei den leitenden Leuten. Diese denken nicht nach dem altpreussischen Hohen- zollerngrundsatze: „Jedem das Seine“, sondern sie denken neu- preussisch: Erst wir, dann die anderen — noch lange nicht! Die Selbsthilfe wird hier, wie überall, der einzige Weg sein, auf der solchen Gefahren mit Erfolg begegnet werden kann. Die Aufklärung des Publikums muss dahin erfolgen, dass in der Babattgewährung nur scheinbare Vorteile enthalten sind, weil niemand einen hohen Prozentsatz seines Umsatzes an das Publi kum verschenken kann. Die Krönung des Unsinns würde die Errichtung eines Zentral- Babattsparvereins für ganz Deutschland sein, von der im preussi- schen Abgeordnetenhause schon gesprochen wurde. Vielleicht würde auf gesetzgeberischem Wege jedem Geschäftsmanne befohlen, einen gleichmässigen Babatt zu gewähren, den er vorher selbst verständlich aufgeschlagen haben müsste. Ist das auch Unsinn, so wäre dann wenigstens die Gleichheit wieder hergestellt und tatsächlich mit einem Narrenstreich etwas Gutes erreicht, was zu erreichen auf anderem Wege nicht möglich wäre. Gegen die Sonderrabatte an Beamte hat der Zentralausschuss handelsgewerblicher Vereine in Hamburg in schneidiger Art
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