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Die Uhrmacher-Woche
- Bandzählung
- 34.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31857313X-192701009
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31857313X-19270100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31857313X-19270100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 2 (8. Januar 1927)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Der Uhrmacher und die elektrische Uhr (IV)
- Autor
- Eifert, A.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacher-Woche
- BandBand 34.1927 I
- TitelblattTitelblatt I
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- ArtikelInserat XII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1927) 1
- AusgabeNr. 2 (8. Januar 1927) 17
- ArtikelWie kann man das Publikum an schnelle Zahlung gewöhnen? 17
- ArtikelDie Anfertigung eines eigenhändigen Testamentes 18
- ArtikelDer Uhrmacher und die elektrische Uhr (IV) 20
- ArtikelPneumatische Uhrensysteme 21
- ArtikelSprechsaal 22
- ArtikelAus der Optik 23
- ArtikelDer deutsche Außenhandel mit Uhren im Monat November 1926 25
- ArtikelWirtschaftliches 26
- ArtikelVerschiedenes 27
- ArtikelBüchertisch 28
- ArtikelPersonalien 28
- ArtikelHandels-Nachrichten 29
- ArtikelFragen und Antworten 29
- ArtikelPatent-Nachrichten 30
- ArtikelAus dem Vereinsleben 30
- ArtikelMitteilungen vom Zentralverband der Deutschen Uhrmacher ... 30
- AusgabeNr. 3 (15. Januar 1927) 31
- AusgabeNr. 4 (22. Januar 1927) 47
- AusgabeNr. 5 (29. Januar 1927) 63
- AusgabeNr. 6 (5. Februar 1927) 81
- AusgabeNr. 7 (12. Februar 1927) 97
- AusgabeNr. 8 (19. Februar 1927) 113
- AusgabeNr. 9 (26. Februar 1927) 133
- AusgabeNr. 10 (5. März 1927) 149
- AusgabeNr. 11 (12. März 1927) 165
- AusgabeNr. 12 (19 März 1927) 183
- AusgabeNr. 13 (26. März 1927) 199
- AusgabeNr. 14 (2. April 1927) 215
- AusgabeNr. 15 (9. April 1927) 231
- AusgabeNr. 16 (16. April 1927) 247
- AusgabeNr. 17 (23. April 1927) 263
- AusgabeNr. 18 (30. April 1927) 279
- AusgabeNr. 19 (7. Mai 1927) 297
- AusgabeNr. 20 (14. Mai 1927) 313
- AusgabeNr. 21 (21. Mai 1927) 329
- AusgabeNr. 22 (28. Mai 1927) 345
- AusgabeNr. 23 (4. Juni 1927) 361
- AusgabeNr. 24 (11. Juni 1927) 377
- AusgabeNr. 25 (18. Juni 1927) 393
- AusgabeNr. 26 (25. Juni 1927) 409
- AusgabeNr. 27 (2. Juli 1927) 433
- AusgabeNr. 28 (9. Juli 1927) 453
- AusgabeNr. 29 (16. Juli 1927) 469
- AusgabeNr. 30 (23. Juli 1927) 487
- AusgabeNr. 31 (30. Juli 1927) 503
- AusgabeNr. 32 (6. August 1927) 519
- AusgabeNr. 33 (13. August 1927) 535
- AusgabeNr. 34 (20. August 1927) 551
- AusgabeNr. 35 (27. August 1927) 567
- AusgabeNr. 36 (3. September 1927) 581
- AusgabeNr. 37 (10. September 1927) 595
- AusgabeNr. 38 (17. September 1927) 609
- AusgabeNr. 39 (24. September 1927) 627
- AusgabeNr. 40 (1. Oktober 1927) 641
- AusgabeNr. 41 (8. Oktober 1927) 657
- AusgabeNr. 42 (15. Oktober 1927) 671
- AusgabeNr. 43 (22. Oktober 1927) 689
- AusgabeNr. 44 (29. Oktober 1927) 705
- AusgabeNr. 45 (5. November 1927) 89
- AusgabeNr. 46 (12. November 1927) -
- AusgabeNr. 47 (19. November 1927) 753
- AusgabeNr. 48 (26. November 1927) 767
- AusgabeNr. 49 (3. Dezember 1927) 783
- AusgabeNr. 50 (10. Dezember 1927) 799
- AusgabeNr. 51 (17. Dezember 1927) 815
- AusgabeNr. 52 (24. Dezember 1927) 829
- BandBand 34.1927 I
- Titel
- Die Uhrmacher-Woche
- Autor
- Links
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Der Uhrmacher und die elektrische Uhr IV. Der Geschäftsabschluß Von Diplomkaufmann A. Eifert W ie sich z. B. im Großhandel die allgemeine Gewohn heit einer schriftlichen Festlegung des Abschlusses herausgebildet hat, so wird auch jeder Kauf von elektrischen Uhren schriftlich fixiert. Bei der Auftragserteilung werden in den meisten Fällen Verkaufsbedingungen zugrunde ge legt, die sowohl die Rechtsvorschriften als auch die üb lichen Branchegewohnheiten berücksichtigen. Diese Be dingungen haben vor allem den Vorzug, daß sie die Aus legungsmöglichkeiten der Abmachungen begrenzen, den Abschluß vereinfachen und späteren Streitigkeiten Vor beugen. Wenn wir die Vorkriegsbedingungen mit den jeßt üblichen vergleichen, so kann man zweifellos eine Ver schärfung feststellen, die aber meist ihre Erklärung in den veränderten Verhältnissen findet. Eine bekannte Fabrik hat z. B. ihre Verkaufsbedingungen wie folgt festgelegt: Verkaufs-Bedingungen (Etwaige anders geartete Auftragsvorschriften bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung unsererseits) Die Preise verstehen sich für die Ware unverpackt, ab Fabrik. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch wenn durch abweichende Vereinba rungen frachtfreie Lieferung vorgesehen sein sollte. Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung gilt (Siß der Firma), gleichviel ob durch die Bestimmungen der Bestellung Gegenteiliges verfügt wird oder der Verkauf frei der Empfangsstation getätigt ist. Gerichtsstand (Siß der Firma). Verpackung einschl. Packmaterial wird zum Selbst kostenpreis berechnet, jedoch nicht zurückgenommen. Beanstandungen können nur Berücksichtigung fin den, wenn sie spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware erhoben werden. Auch bei rechtzeitiger Mängelrüge sind Schadenersaßansprüche und dergleichen wegen unrichtiger oder fehlerhafter Lieferung ausgeschlossen. Die Zahlung hat zu erfolgen: Für Lieferungen vom 1. bis 15. des Monats, bis spätestens Ende des gleichen Monats. Für Lieferungen vom 16. bis Monatsende, bis spä testens 15. des folgenden Monats in bar ohne Abzug. Unbekannte Firmen haben genügende Referenzen an zugeben; neue Abnehmer, über die unbefriedigende Aus kunft eingeht, erhalten die Ware unter Nachnahme. Bei Wechseln und Akzepten sowie Schecks, in denen Zah lungsfrist angegeben ist, wird eine Verbindlichkeit für recht zeitiges Vorzeigen und Formrichtigkeit nicht übernommen. Andere als Baranschaffungen gelten im übrigen erst dann als erschöpft, wenn die Papiere eingelöst sind. Zielüberschreitungen geben uns das Recht, Ver zugszinsen mit 2% über dem jeweils üblichen Bankdiskont zu berechnen. Zurückhaltung der Zahlung oder eines Teiles der selben wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist ausge schlossen. Die Liefertermine werden nach Möglichkeit einge halten, jedoch berechtigen etwa verspätete Absendungen keineswegs zu Schadenersaßansprüchen irgendwelcher Art oder Zurückziehung des Auftrages. Lieferungsmöglichkeit Vorbehalten. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Mangel an Roh- und Brennstoffen, Arbeiterausstand, Aussperrungen, Kriegsfall, Verfügungen hoher Hand usw. geben uns das Recht, nicht aber dem Besteller, sämtliche Lieferungsverbindlichkeiten ganz oder zum Teil aufzuheben oder den Liefertermin ent sprechend hinauszuziehen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Mit diesen Verkaufsbedingungen hat die Firma auch den Umfang der Garantie verknüpft. Dieser Passus wurde wie folgt formuliert: 20 Die Uhrmacher- Woche ■ Nr, 2, 1927 Garantie für gutes Funktionieren der Apparate wird in der Weise übernommen, daß während der Dauer eines Jahres ab Lieferungsdatum alle Teile, welche sich während dieser Zeit infolge fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung als unbrauchbar erweisen, unentgeltlich neu geliefert werden. Auf natürliche, durch den Gebrauch be dingte Abnüßung, Stromquellen usw. erstreckt sich diese Garantie nicht. * * * Inwieweit sich der Uhrmacher diese Verkaufsbedin gungen ohne Abänderung zu eigen machen kann, bedarf der sachlichen Überlegung, vor allem durch die „Elu“, Arbeitsgemeinschaft für elektrische Uhren. So liegt auch hier wiederum bei der Arbeitsgemeinschaft die Initiative, durch Schaffung einheitlicher Bestimmungen des Verkaufs eine Normalisierung herbeizuführen, um dadurch den Ge schäftsabschluß in vereinfachte Bahnen zu lenken. Auf jeden Fall wird es für den Uhrmacher notwendig sein, die einmal festzulegenden Verkaufsbedingungen in Einklang zu bringen mit den Bestimmungen, die bei den Fabriken üblich sind, denn stärkere Verschiedenheiten erschweren ohne Zweifel die Abwicklung des Geschäfts. Aber wie es auch sein mag, die Verkaufsbedingungen bilden die Grund lage für den zu tätigenden Geschäftsabschluß. Da nun der Umsaß der elektrischen Uhren sich in der Mehrzahl aller Fälle auf der schriftlichen Offerte aufbaut, so wird jedes Angebot eine Bezugnahme auf die zugrundeliegenden Verkaufsbedingungen enthalten: „ für die Offerte gelten meine üblichen Verkaufsbedingungen.“ Mit dieser oder einer ähnlichen Wortwendung sollte man das schriftliche Angebot zweckmäßigerweise immer ein leiten oder schließen. Eingangs erwähnten wir bereits, daß im allgemeinen jeder Geschäftsabschluß für elektrische Uhren schriftlich er folgt, und zwar wird entweder ein Auftrag auf dem Wege des Briefwechsels erteilt (der Auftraggeber bestätigt die er haltene Offerte und wünscht Lieferung gemäß Angebot) oder, was regelmäßiger ist, der Verkäufer erhält den Auf trag zur Ausführung bei einem seiner Besuche. Dann wird diese Erteilung in ein „Kommissionsbuch“ oder, wie es heute in gutem Deutsch heißt, ein „Auftragsbuch“ auf genommen. Durch Unterschriftsleistung wird dieser Vor gang gewissermaßen zum Kontrakt erhoben. Bekanntlich sind die Auftragsbücher zum Durchschreiben eingerichtet und der Kunde erhält sogleich eine Durchschrift. Fernerhin bleibt es nun ein Gebot kaufmännischer Höflich keit, den erteilten Auftrag nochmals schriftlich dankend zu bestätigen. Das Auftragsbuch soll zum mindesten zwei blättrig sein, das Original bleibt im Buche, während die Durchschrift für den Kunden bestimmt ist. Die festgelegten Verkaufsbedingungen stehen am besten auf der Rückseite der Auftragsformulare. Bis jeßt haben wir den Geschäftsabschluß mehr oder weniger vom Standpunkt rechtlicher und geschäftsüblicher Beziehungen aus betrachtet. Aber jeder Geschäftsabschluß hat auch noch andere Grundlagen, vor allem die des Preises. Dieser ist meist ausschlaggebend. Verkauft wird im all gemeinen zu den Katalogpreisen, die von den Fabriken genannt werden. Die Kataloge sind leider meistens zu gleich Preisliste; soweit mir bekannt ist, macht nur eine Firma von dieser Gewohnheit eine Ausnahme. Zweck mäßiger wäre jedoch die Trennung von Ware und Preis. Wenn Katalog und Preisliste gemeinsam ein Ganzes bil den, so ist dies geschäftlich etwas Unnatürliches. Die in den Katalogen festgeseßten Preise sind die Verkaufspreise und für den Konsumenten bestimmt. Hierauf werden Händlerrabatte eingeräumt, die im Durchschnitt 25% be tragen. Die von den einzelnen Produktionsfirmen gewährten Rabattsäße sind gleich; nicht gleich sind aber die geforder ten Preise. Im ersten Artikel „Der Absaß im allgemeinen“ (Uhrmacher-Woche, Jahrgang 1926, Nr. 45, S. 854 55) spra chen wir schon von dieser Preisspanne, die nicht in vollem
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