Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Jan./April
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- German
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Jan./April
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028216Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028216Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028216Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 193. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-02-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Jan./April 2361
- Protokoll2. Kammer: 168. Sitzung 2361
- Protokoll2. Kammer: 169. Sitzung 2373
- Protokoll2. Kammer: 170. Sitzung 2385
- Protokoll2. Kammer: 171. Sitzung 2393
- Protokoll2. Kammer: 172. Sitzung 2405
- Protokoll1. Kammer: 179. Sitzung 2417
- Protokoll1. Kammer: 180. Sitzung 2425
- Protokoll2. Kammer: 174. Sitzung 2433
- Protokoll2. Kammer: 175. Sitzung 2457
- Protokoll1. Kammer: 182. Sitzung 2469
- Protokoll2. Kammer: 176. Sitzung 2481
- Protokoll1. Kammer: 183. Sitzung 2493
- Protokoll2. Kammer: 178. Sitzung 2509
- Protokoll2. Kammer: 179. Sitzung 2533
- Protokoll1. Kammer: 185. Sitzung 2545
- Protokoll2. Kammer: 181. Sitzung 2557
- Protokoll1. Kammer: 187. Sitzung 2573
- Protokoll2. Kammer: 183. Sitzung 2593
- Protokoll1. Kammer: 188. Sitzung 2601
- Protokoll1. Kammer: 189. Sitzung 2609
- Protokoll2. Kammer: 184. Sitzung 2621
- Protokoll1. Kammer: 190. Sitzung 2629
- Protokoll1. Kammer: 192. Sitzung 2637
- Protokoll1. Kammer: 194. Sitzung 2653
- Protokoll2. Kammer: 185. Sitzung 2677
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2693
- Protokoll2. Kammer: 186. Sitzung 2701
- Protokoll1. Kammer: 197. Sitzung 2717
- Protokoll1. Kammer: 198. Sitzung 2729
- Protokoll2. Kammer: 187. Sitzung 2741
- Protokoll1. Kammer: 199. Sitzung 2753
- Protokoll1. Kammer: 200. Sitzung 2765
- Protokoll2. Kammer: 188. Sitzung 2773
- Protokoll1. Kammer: 201. Sitzung 2785
- Protokoll2. Kammer: 189. Sitzung 2797
- Protokoll2. Kammer: 190. Sitzung 2809
- Protokoll1. Kammer: 202. Sitzung 2825
- Protokoll2. Kammer: 191. Sitzung 2837
- Protokoll1. Kammer: 203. Sitzung 2849
- Protokoll2. Kammer: 192. Sitzung 2857
- Protokoll2. Kammer: 193. Sitzung 2881
- Protokoll1. Kammer: 204. Sitzung 2897
- Protokoll2. Kammer: 194. Sitzung 2909
- Protokoll2. Kammer: 195. Sitzung 2921
- Protokoll1. Kammer: 205. Sitzung 2933
- Protokoll2. Kammer: 196. Sitzung 2949
- Protokoll1. Kammer: 206. Sitzung 2961
- Protokoll2. Kammer: 198. Sitzung 2989
- Protokoll1. Kammer: 207. Sitzung 3013
- Protokoll2. Kammer: 199. Sitzung 3029
- Protokoll2. Kammer: 200. Sitzung 3041
- Protokoll1. Kammer: 208. Sitzung 3057
- Protokoll1. Kammer: 209. Sitzung 3069
- Protokoll2. Kammer: 201. Sitzung 3081
- Protokoll2. Kammer: 202. Sitzung 3093
- Protokoll1. Kammer: 211. Sitzung 3117
- Protokoll2. Kammer: 204. Sitzung 3133
- Protokoll2. Kammer: 205. Sitzung 3145
- Protokoll1. Kammer: 213. Sitzung 3157
- Protokoll2. Kammer: 206. Sitzung 3173
- Protokoll1. Kammer: 214. Sitzung 3185
- Protokoll2. Kammer: 207. Sitzung 3213
- Protokoll2. Kammer: 208. Sitzung 3225
- Protokoll1. Kammer: 215. Sitzung 3237
- Protokoll2. Kammer: 209. Sitzung 3249
- Protokoll1. Kammer: 216. Sitzung 3265
- Protokoll2. Kammer: 210. Sitzung 3281
- Protokoll1. Kammer: 217. Sitzung 3289
- Protokoll2. Kammer: 211. Sitzung 3301
- Protokoll1. Kammer: 218. Sitzung 3325
- Protokoll1. Kammer: 219. Sitzung 3341
- Protokoll1. Kammer: 220. Sitzung 3353
- Protokoll2. Kammer: 213. Sitzung 3369
- Protokoll1. Kammer: 221. Sitzung 3381
- Protokoll2. Kammer: 214. Sitzung 3393
- Protokoll2. Kammer: 114. Sitzung 3405
- Protokoll2. Kammer: 215. Sitzung 3417
- Protokoll1. Kammer: 222. Sitzung 3429
- Protokoll2. Kammer: 216. Sitzung 3445
- Protokoll1. Kammer: 223. Sitzung 3457
- Protokoll2. Kammer: 217. Sitzung 3469
- Protokoll2. Kammer: 218. Sitzung 3497
- Protokoll1. Kammer: 225. Sitzung 3533
- Protokoll2. Kammer: 219. Sitzung 3549
- Protokoll2. Kammer: 220. Sitzung 3561
- Protokoll2. Kammer: 221. Sitzung 3577
- Protokoll1. Kammer: 226. Sitzung 3589
- Protokoll2. Kammer: 222. Sitzung 3605
- BandBand 1834,Jan./April 2361
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2888 Abg. Axt: Ich kann mich davon nicht überzeugen, daß-der Patrimonialgerichtsbarkeit Einfluß darquf.habe, kann ich dieses Gesetz weniger wichtig wäre, Bei den Krexstagsver-1 nicht bcurtheilen; es giebt aber vielleicht Hier Manner, welche sammlungen, wo sich die intelligentesten Männer der Provinz dieses einzusehen vermögen. versammeln, um über das Interesse der Provinz zu berathen, Abg. Sachße: Wenn ich wünsche, daß die Kreist-rgsord- ist bis jetzt der dritte Stand nicht zugezogen worden, und. es wäre wohl sehr zu wünschen, daß dieser, zugezogen würde. Auch schon deshalb wäre es zu wünschen, damit sich bei dem nächsten Landtage die Volksvertreter sogleich überzeugen könn ten, welchen Erfolg die neue Gesetzgebung habe, und welche Mängel noch vorhanden seien, und so scheint es mir nothwen- dig, daß gerade dieses Gesetz berathen werde. . Referent: Der Gegenstand hat bereits der Kammer vor gelegen, und sie hat den Antrag gestellt, es möge die Regie rung die Kreistagsordnung einrichten. Das schließt in der That die Zulässigkeit des Antrags nicht aus,, wie er jetzt vor liegt, daß bei der jetzigen Standeversammlung die Kreistags ordnung nicht zur Berathung komme. Matt hat geglaubt, daß abzuwarten sei, wie das ganze Leben der neuen Organisa tion sich gestalte, um dann in der Kreistagsordnung die Wirk samkeit der Kreisstände näher bezeichnen zu können. Es ist nicht zu verkennen, daß in einem konstitutionellen Staate und bei der Verantwortlichkeit der Minister die Kreisstande nicht die Stellung einnehmen können, welche sie in einem monarchischen Staate einnchmen, und nun würde der Wirkungskreis derselben, wie er vor Ertheilung der Constitution statt gefunden hat, we sentliche Modifikationen erleiden müssen. Wenn der Abgeord nete der Meinung ist, daß auf Kreistagen eine Vorberathung für die ständischen Verhandlungen mit Erfolg statt finden könnte, so kann ich dem nicht bechstichten, weil diese Art von Deputa tionen der Landtagsabgeordneten nicht angemessen ist, und sie keine Instruction annehmen können, und cs würde auch leicht mit dieser Vorberathung mancher Nachtheil entstehen. Ich füge bei, daß-für jetzt die Organisation der verschiedenen Stände nicht statt findet. Angenommen, die Ablösung komme zu Stande, angenommen, die Patrimonialgerichtsbarkeit würde aufgehoben, so scheint mir, daß hiervon die Organisation der Kreisstande sehr abhängig ist, Und ich bin überzeugt, daß dann eine ganz andere Repräsentation erfolgen muß. Aus die sen verschiedenen Gründen hat die Deputation geglaubt,, den Antrag stellen zu können, daß die Kreistagsordnung für jetzt der Berathung nicht unterworfen würde. Abg. Axt: Es ist dem, was ich für Berathung der Kreis tagsordnung gesagt habe, entgegen gehalten worden, daß eine Verarbeitung für den Landtag in der Provinz nicht statt haben dürfe, und zwar deshalb, weil die Stellvertreter des Volkes in der Kammer keine Instruction annehmen dürsten. So etwas zu beantragen, fiel mir gar nicht ein, aber da zu den Kreista gen die intelligentesten Manner gewählt werden, so darf man erwarten, daß das Volk diese auch zur Standeversammlung wählen werde, und wenn dieses der Fall ist , so werden sie durch die Berathung in der Provinz in den Stand gesetzt, ein ' besseres Urtheil zu fallen, als wenn diese Vorberathung.nicht statt gefunden hat. In wie fern die Ablösung und die Aufhebung nung noch jetzt vorgelegt werde, so geschieht es in Bezug auf-dre Oberlaüsitz, weil sich herausgestellt hat, daß die Kreistagsord nung auch in der Oberlaüsitz eingeführt werden könne. Wird aber die Äreistagsordnung bei der jetzigen Ständeversammlung nicht berathen, so folgt daraus, daß ein besonderes Localstatut für die.Oberlausttz gebildet werden muß, und das scheint dem Princip der Kammer, den Separatismus zu beseitigen, entge gen zu sein. In dieser Hinsicht.hätte ich gewünscht, obwohl die Berathung des Gesetzes einigen Schwierigkeiten unterwor fen sein wird, daß die Kreistagsordnung noch jetzt vorgelegt würde. Referent ist der Vorstand der Deputation für den Par- ticularvertrag mit der Oberlaüsitz, und er jvird sich erinnern, wie mehrmals Beziehungen, auf die Kreistagsordnung vorge kommen sind. Abg. Haußner: Ich stimme dem bei, was der Abg. Sachße gesagt hat, und glaube, daß es, segensreichen Erfolg haben würde, da ja bei allen Beschwerden der.Erblander die Oberlausitzer Stände stets geäußert haben, bei ihnen fei es bes ser. Ich könnte nun keinen andern Grund darin sehen, als den, daß sie bei der Provinzialverfassung Gelegenheit haben, die Mangel kennen zu lernen , -und ihnen abzuhelfen. So würde es dann sich auch bei uns künftig gestalten. Referent: In h. 61. der Verfassungsurkunde steht: „Neben selbiger wird die besondere Provinzial-Landtagsverfas- suug in der Oberlaüsitz,und dieKreistagsverfassung.in den alten Erblanden, vorbehaltlich der in Rücksicht beider nöthig wer denden Modifikationen, noch ferner fortbestehen." Man kann also nicht sagen, daß eine Mittelzelt eknLn'lt, wo die Kreist des Landes ohne ihre Kreisverfassung wären. Ich muß ferner noch erwähnen, was ich schon früher geäußert habe, daß die Stel lung der Kreisstande in einem constituüonellen und nicht con- stitutionellen Staate wohl zu unterscheiden sei, und ich bin doch der Meinung, es würde da manche Veränderung emtreten müssen. Meiner Ansicht nach würde sogar die Organisation der Kreisdirectioncn abzuwarten sein; denn man muß die voll ziehende Gewalt mit der controlirenden nicht in Contrast brin gen. Daß es dem Sinne der Verfassungsurkunde widerspricht, wenn auch Landtagsgegenstande auf Kreistagsversammlungen verhandelt werden sollten, besagt tz.79. der Verfaffungsmkunde, wo es heißt: „dergleichen Angelegenheiten können in keinem Falle zur Erledigung an ständische Ausschüsse, an die Kreis stande oder an einzelne ständische Corporatkonen gebracht wer den." Darin liegt, daß eine Vorberathung nicht zulässig sek. Wenn ich nun nehme, wie namentlich in Nordamerika sich die Sache gestaltet hat, wo eine solche Vorberathung fiattsindet, aber auf den allgemeinem Versammlungen dann nichts geschieht, als was sie schon vorher ausgemacht haben, so möchte ich wohl -zweifeln, ob hieß das Interesse .des Landes befördere, wenn die Kreisstande schon definitiv über das Wohl des Landes abur-
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