XIX Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das allerhöchste Decret, den deutschen Zollverband betreffend. Eingegangen den 18. August 1843. (Allerhöchstes Decret, Landt.Act. IV. Abth. S. 3 flg.) (Bericht der ersten und zweiten Deputation der zweiten Kammer, Landt.Act. IV. Abth. S. 323 flg.) S^ie Ständeversammlung faßte, folgende Beschlüsse: 1. Die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, mit der Krone Preussen und den Vereinsstaaten die Verlängerung des Zollverbandes auf die Zeit vom 1. Januar 1842 ab, abermals zu verhandeln und die für die Erreichung dieses Zweckes erforderlich werdenden Modifica« tionen und Abänderungen des Vertrags von 1833 zu verhandeln und abzuschliessen, die Ergebnisse aber der nächsten Ständeversamm> lung zu Einholung einer nachträglichen Zustimmung derselben mit, zutheilen. 2. Die hohe Staatsregierung zu ermächtigen, mit der Krone Preussen und den thüringischen Staaten die Verlängerung des bestehenden Vertragsverhältnisses zu verhandeln, auch zu Erlangung derselben ein angemessenes krueeipuum von den Gesammtrevenüen an Preussen zu vermitteln und den Erfolg der nächsten Ständeversammlung mit- zutheilcn. IV. Abtheilung, als Handschrift gedruckt. , 4V