Delete Search...
Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 14/16.1890/92
- Erscheinungsdatum
- 1890 - 1892
- Sprache
- German
- Signatur
- I.171.a
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454468Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454468Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454468Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Original unvollständig:1891, Heft 23: Textverlust auf S. 179 und 180; 1892, Heft 8: S. 57 - 64 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Jg. 16.1892
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Zeitschriftenteil
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 14 (15. Juli 1892)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 14/16.1890/92 -
- ZeitschriftenteilJg. 14.1890 -
- ZeitschriftenteilJg. 15.1891 19
- ZeitschriftenteilJg. 16.1892 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1892) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1892) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1892) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1892) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1892) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1892) 41
- AusgabeNr. 7 (1. April 1892) 49
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1892) 65
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1892) 73
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1892) 81
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1892) 89
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1892) 97
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1892) 105
- ArtikelPraktische Anleitung zur Einklagung von Geschäftsforderungen 105
- ArtikelUeber die Beurtheilung der Ankerhemmung 106
- ArtikelLuftdicht verschlossene Wanduhr 106
- ArtikelAutomatische Vorrichtung zur Regulirung von Taschenuhren nach ... 107
- ArtikelWie werden die Planeten gemessen und gewogen? (Fortsetzung von ... 108
- ArtikelDie astronomische Uhr in der St. Marienkirche zu Lübeck 108
- ArtikelAus der Werkstatt 109
- ArtikelSprechsaal 110
- ArtikelBriefkasten 111
- ArtikelInserate 112
- AusgabeNr. 15 (1. August 1892) 113
- AusgabeNr. 16 (15. August 1892) 121
- AusgabeNr. 17 (1. September 1892) 129
- AusgabeNr. 18 (15. September 1892) 137
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1892) 145
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1892) 153
- AusgabeNr. 21 (1. November 1892) 161
- AusgabeNr. 22 (15. November 1892) 169
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1892) 177
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1892) 187
- BandBand 14/16.1890/92 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
110 Deutsche Uhrmacher-Zeitung No. 14 Fig. 1. Fig. 2. i Da die Nuth bis an das rückwärtige Ende des Schraubstockes diucn- gelit, so lässt sich dieser nach Lösung der Flügelmutter durch einen einzigen Griff ganz aus dem Bolzenkopf herausziehen und vom Werktisch abnehmen. Der Kopf des Bolzens fällt alsdann in eine Einsenkung der Platte, die dem Schraubstock als Unterlage dient, sodass danach der Werktisch vollkommen eben ist, ohne ein störendes Loch an jener Stelle zu haben. Diese leichte Loslösung vom Werktisch ist besonders von Werth an solchen Plätzen, -wo der Arbeitsplatz sehr beschränkt und es deshalb für manche Arbeiten wünschenwerth ist, den Schraubstock ent fernen zu können. Das Wiederaufsetzen des Schraubstockes erfordert ebenfalls nur einen einzigen Griff und darauf folgendes Anziehen der Flügelmutter. Sämmtliche Gewinde und Schraubenmuttern sind durch Schutzhülsen und Scheiben vor dem Eindringen von Staub und Feilspänen geschützt; ein frühzeitiges^ Auslaufen derselben ist somit unmöglich. Die Stellung der Backen bleibt, wie aus Fig. 1 ersichtlich, immer parallel. Dieser neue patentirte Schraubstock wird von der Uhrmacherwerk zeugfabrik Koch & Cie. in Elberfeld hergestellt und soeben als Neuheit in den Handel gebracht. Sprechsaal. Werthe Herren Kollegen! v iele berechtigte Klagen sind während des letzten Jahrzehnts unter uns Uhrmachern laut geworden über die mannigfachen Schädigungen, welche uns durch den Hausirhandel, durch Auktionen und das Gebahren einer grossen Anzahl von Schleuderfirmen zugefügt werden. Wohl Jeder, der das Umsichgreifen dieses verderblichen Treibens verfolgte, hat sich oft die bange Frage vorgelegt: «Was soll das noch werden?» — Und wenn wir heute fragen: «Was ist daraus geworden?» — so lautet die_ Antwort: Eine beträchtliche Zahl strebsamer Kollegen steht vor dem Ruin, und wer zur Zeit noch ein halbwegs rentables Geschäft hat, muss sich sagen, dass er es auf die Dauer nicht besitzen wird. ^ Eine schmutzige Konkurrenz, die gar nicht in unsern Stand hinein gehört, und der Missbrauch des mobilen Kapitals in den Händen Einzelner, das ^sind unsere beiden Todfeinde! Wer es durch alle möglichen und unmöglichen Mittel versteht, einen ausgedehnten Kundenkreis an sich zu locken, kein bestimmtes Princip für die zu fordernden Preise hat, sondern einmal den Käufer schamlos über vortheilt, das andere Mal in kläglichster Weise mit sich markten lässt und dadurch zum Sklaven des Publikums herabsinkt, der macht immerhin noch ein grösseres Geschäft, denn «die Masse muss es bringen» und sie bringt es —■ dem Einzelnen für einige Zeit. Dass es bei der naturgemässen Beschränktheit des Absatzes in unserem Artikel nicht für die Dauer sein kann, bedenken solche Geschäftsleute nicht; dass es die ehrlichen Konkurrenten zü Grunde richtet, kümmert sie nicht, sondern gereicht ihnen eher noch zum Vergnügen. Sagte doch erst vor Kurzem in unserem Orte ein junger Anfänger recht naiv j)rahlerisch: «In zwei Jahren sollen alle hiesigen Uhrmacher «kaput» sein.» Angesichts solcher Zustände ist die unlängst an dieser Stelle aus gesprochene Mahnung: «Seid einig!» sehr wohl am Platze, und zweifels ohne sind sämmtliche anständigen Uhrmacher von dem dringenden Verlangen nach der Einigkeit, die da stark macht, beseelt. Es darf nur nicht immer bei dem blossen Wunsche bleiben, ermusszur Wirklichkeit werden. Deshalb, werthe Kollegen, bleiben wir nicht vor den uns hindernden Schranken stehen, sondern durchbrechen wir sie! Dass einiges Vorgehen stets von Erfolg begleitet ist, lehrt ja so oft die Erfahrung; ich werde im Weiteren noch eine kleine Illustration hierzu liefern. Ein grosses Stück würden wir, nebenbei bemerkt, unserem Ziele näher kommen, wenn Sie, werthe Kollegen, Ihre im «Sprechsaal» nieder gelegten Anschauungen, Wünsche und Bestrebungen mit Ihrem vollen Namen Unterzeichneten. Man lernt sich dadurch kennen und ist somit in der Lage, mündlich oder schriftlich Meinungsaustausch zu pflegen. Scheuen Sie sich doch nicht, mit Ihrem ehrlichen Namen zu zeichnen. Nehmen Sie keine Rücksichten, man nimmt solche auf Sie auch nicht. Begeistern Sie sich für den gebotenen Kampf, Sie sind es unserm Ge- sammtstande schuldig! Ueber das Unwesen der Schleuderei, des Hausirliandels, der Ab zahlungsgeschäfte und ähnlicher krankhaften Auswüchse am Leibe der Konkurrenz brauche ich mich wohl nicht weiter zu verbreiten; mit diesen ist wohl Jeder schon, mehr als ihm lieb war, in Berührung gekommen, und hat daraus die Ueberzeugung geschöpft, dass es anders werden muss. Wir müssen also auf Mittel sinnen, unsere Lage zu verbessern. Wenn ich mir hiermit erlaube, einige Vorschläge zu machen, so ver lange ich keineswegs, dass Sie dieselben sofort billigen: es soll damit r nur ein Anfang gemacht werden, denn mit Murren allein wird nichts j| erreicht. Vorschläge sind immer Anstösse zur Besserung, Meinungs- 5 ’ austausch führt zur Klarheit im Fordern. Sollten Ihnen einige meiner Vorschläge unausführbar dünken, ja sollten Sie dieselben vielleicht sonderbar finden, so werfen Sie deshalb nicht, wie man zu sagen pflegt, die Flinte in’s Korn, sondern treten Sie an meine Stelle, wenn ich mein Pulver verschossen habe. Sie wissen so gut wie ich, dass es zum grossen Theile die gar zu unbeschränkte Gewerbefreiheit ist, der wir die gerügten Uebelstände ver danken. An bestehenden Gesetzen ist nichts zu ändern; wir müssen sie nehmen, wie sie sind, so lange sie in Kraft sind. Gesetze sind aber nicht für die Ewigkeit geschaffen, sie lassen sich abändern oder durch neue ersetzen. Bekanntlich hat nicht nur unser Stand unter der unbeschränkten Gewerbefreiheit zu leiden. Im Gegentheil, im Verhältniss zu manchen anderen Gewerben können -wir immer noch zufrieden sein, dass es uns nicht noch schlimmer ergeht, denn hier kommt uns das alte Misstrauen, das man den Uhrmachern entgegenbringt, ausnahmsweise einmal zu Gute. Ich habe viele Leute kennen gelernt, die eine verhältnissmässig billige Uhr durchaus nicht kaufen wollten, weil sie sich sagten, eine Uhr um solch billigen Preis könne nichts taugen. Solche Leute lassen sich dann auch durch die Hausirer nicht beschwatzen. Trotzdem bin ich dafür, dass wir Sturm laufen gegen die Gewerbefreiheit in ihrer jetzigen Schrankenlosigkeit. Ich halte dieses Beginnen trotz der Be denken, die es vielleicht von vielen Seiten finden wird, durchaus nicht für aussichtslos und will zum Beweise dafür, dass dem so ist, hier etwas einflechten, was zwar, streng genommen, nicht hierher gehört, woraus uns aber in Bezug auf unsre diesfallsigen Wünsche ein Hoffnungsstrahl entgegenleuchtet. Früher konnte z. B. Jedermann Auktionator spielen. Wenn dies nun allerdings auch jetzt noch Jedem freisteht, so hat das Gesetz doch insofern eine Einschränkung erfahren, als der nicht amtlich bestätigte (nicht könig liche Auktionator Immobilien (unbewegliches Gut) nicht versteigern darf, mithin keine nennenswerthe Beschäftigung hat. Bei uns ist zudem die Anstellung neuer Auktionatoren, ähnlich wie bei der Konzessionirung der Apotheken, von der Bedürfnissfrage abhängig gemacht; das ist un streitig ein vortrefflicher Schutz für die Betheiligten. Ferner durften, um noch ein anderes Beispiel anzuführen, Alle, die sich dazu befähigt fühlten, als Rechtsanwälte vor Gericht auftreten. Auch hier hat eine Beschränkung stattgefunden, nach welcher der betreffende Richter einem nicht bestätigten Anwalt die Amtshandlung vor Gericht verweigern kann. Aus diesen Beispielen geht also hervor, dass die Gesetzgebung nicht unbedingt abgeneigt ist, Verbesserungs- resp. Beschränkungs-Vorschlägen in Bezug auf die Gewerbefreiheit zu willfahren; ich glaube deshalb, dass wir durch wohlbegründete Petitionen, die aber von einer sehr grossen Anzahl von Kollegen unterschrieben werden müssten, ähnliche heilsame Beschränkungen der Gewerbefreiheit für unser Fach herbeiführen könnten. Aehnliche Petitionen müssten zum Zweck der gänzlichen Aufhebung des Hausirhandels eingebracht werden. Ferner wäre es angebracht, auf empfindliche Bestrafung des Pfuscherthums hinsichtlich der Reparaturen hinzuwirken. Zum Schlüsse noch die oben angedeutete kleine Illustration der grossen Wahrheit: Einigkeit macht stark. Vor ca. drei Monaten hatten wir das Vergnügen, folgendes Inserat in unserem Lokalblatte vorzufinden: «Am 1. April sollen für Rechnung dessen, den es angeht, 50 neue Nickel Weckeruhren auf Zahlungsfrist öffentlich meistbietend verkauft werden. Der königl. Auktionator (folgt Name).» Das war also die erste Uhrenauktion in unserm 7000 Einwohner zählenden Städtchen, vermuthlich aber, wenn sie durchschlüpfte, nicht die letzte. Daher einigten sich Kollege Schwardt und Schreiber dieser Zeilen dahin, bekannt zu machen: «Am 1. April kosten bei Uhrmacher Schwardt und Lammert neue Nickel Weckeruhren 2,50 M» Am besagten 1. April war infolge dessen der Andrang bei uns ein so grösser, dass im Laufe des Vormittags 50 Wecker verkauft, auf der Auktion dagegen bis Nachmittags V2 4 Uhr (nahe vor Thorschluss) nur etwa sechs Stück für ungefähr 3,30 M. das Stück an den Mann gebracht waren. Auf diese Art schlugen wir unsern liebenswürdigen Konkurrenten mit seinen eigenen Waffen. — Als ich kurz darauf in Erfahrung brachte, dass in dem königl. Seebade Norderney, wo ich eine Filiale besitze, dieselbe Posse aufgeführt werden sollte, ging ich in ähnlicher Weise vor und erzielte dadurch, dass die Auktion untersagt wurde, wodurch der Ver anstalter derselben noch rechtzeitig einem Strafminimum von 100 Mark entgangen ist. —
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview