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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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galien am nächsten; man könne sie blos aus dem Gesichtspunkte der Natkonalinstitute betrachten, welche, da sie der Staat nicht selbst betreiben könne, den Händen der Privaten anveriraut wor den wären. Es werde dadurch den Privaten die Verpflichtung aufgelegt, die Nationalgüter zu verarbeiten, Producte der Forsten und des unterirdischen Staatseigenthums, um daraus ein für das gesellschaftliche Leben unentbehrliches Bedürfniß zu erzeugen. Die Eisenhüttenwerke seien große Laboratorien mit technischen Werkstätten, und für alle Gewerbe nothig. Dkeß unterscheide sie daher von andern Fabriken, und besonders von denjenigen, welche ihre Urstoffe vom Auslände bezögen, und das daraus ge fertigte Fabrikat meistens wieder dorthin abfetzten. Man habe, als die Minifterialdcpartements gegründet worden, es sehr wohl eingesehen, daß der Staat für die Erhaltung der Eisenwerke zu sorgen habe, und daher die andern Fabriken dem Ministerium des Innern, diese aber dem Finanzministerium untergeordnet. Wer sollte denn dem Staate die Menge sonst unbrauchbaren Holzes abnehmen, wenn es nicht die Eisenwerke thäten? — Am nächsten ständen die national-ökonomischen Verhältnisse der Eisenwerke, denen der Blaufarbenwerke, jedoch mit dem Unterschiede, daß jene große Summen im Lande zuruckhielten, diese große Sum men in das Land vom Auslande zögen. Beide veredelten eigene Naturproducte, und Zwar von großem Belange. Im Jahre 1811 Hätten die Eisenwerke aus den Urstoffen einen Geldwert!) von 40Ü000 Rthlr., die Blaufarbenwerke aber von ungefähr 300000 Rthlr. dargestellt. Dieß werde wohl die Wichtigkeit bei der für die Nationalökonomie beurkunden. — Was die andern Gewerbe anlange, so sähe man, daß diejenigen, welche den Re galien am nächsten ständen, besondere Ordnungen erhalten hät ten; erwäge man, daß wir eine Jagd- und Fifchordnung hätten, wer wollte dann bezweifeln, daß Eisenhüttenwerke ein Regle ment weniger bedürfen, als z. B. der Vogel- und Fischfang? — Was die Aeußerung des vorigen Sprechers rücksichtlich der Spin nereien anlange, so würden die Abgeordneten Clauß und Krauße bezeugen, daß die Spinnereien inChemnitz bei weiten nicht den Grad von Vollkommenheit erreicht hätten, wenn nicht die sächf. Eisen werke hülfreiche Hand geboten. — Man habe ferner gejagt, die Staatskassen könnten auch auf anderm Wege die ihnen von den Eisenwerken werdende Einnahme beziehen. Wer sollte aber dem Staate die zum großen Theile unbrauchbaren Hölzer abnehmen; wer den Eisenstein? — In Bezug auf die den Eisenwerken ge wordenen Erleichterungen, spreche man von dem ihnen äußerst billig gestellten Holzpreise. Diese Erleichterung habe aber langst aufgehört; die Unternehmer der Eisenwerke müßten das zum Thcil entlegene und angegangeneHolz bezahlen, wie jeder Backer; also hätten sie keinen Vortheil, und er behaupre, daß sie viel mehr theurer bezahlen müßten. — Was die Eisenlöhnung betreffe, so sei sie eine Folge des Verfalls der Fabriken, und des Mangels an polizeilicher Aufsicht. — Die durch Napoleons Heereszüge später veranlaßten, den Eisenwerken auferlegten größern Opfer hätten zuwege gebracht, daß nicht allein der aus der frühem Zeit, vorzüglich aus der Periode des Continentalsystems sich herschreibende Gewinn absorbirt, sondern auch das Stammvermögen selbst angegriffen worden sei. Bereits schon in den Jahren 1814 u. 1815 hatten sich die Eisen werke in einem so mißlichen Verhältnisse befunden, daß die Staatsregierung es für des Landes Wohlfahrt als unerläßlich nothwendig erachtet habe, eine besondere Commission zur Wie deraufhülfe der Eisenwerke niederzusetzen, welche in den Jahren 1815 u. 1816 fast unausgesetzt damit beschäftigt gewesen sei. Bei der am 16. u. 17. Dec. 1816 zu Schneeberg abgehaltenen Schlußconferenz sei sowohl von dem königl. Herrn Commissar, als von sämmtlichen anwesenden Hütteneigenthümern, für die Aufhülfe der Werke das unerläßliche Bedürfniß einer neuen Eisen hütten- und Hammerordnung gefühlt und anerkannt worden daß die Uebel, welche die Eisenwerke beeinträchtigten, vom Man gel einer zeitgemäßen Gesetzgebung herrührten. Einstimmig sei daher dieser wichtige Punct im Protocolle motivirt und darauf angetragen worden, daß eine neue Hammerordnung erscheinen möchte. Erst am 17. März 1822 sei die Einreichung des com- missarischen Gutachtens erfolgt; während der fünfjähriges Zwi schenzeit aber hätten die Mißbrauche fortdauernd so überhand ge nommen, daß auf Bericht des Krcisamtes Schwarzenberg unter dem 18. Juni 1819 ein Rescript wegen Abstellung jener Mängel erfolgt sei, welches aber zum Theil auch keine Wirksamkeit geäus- sert, da dasselbe kein geschlossenes Ganze bildete.— Erst nach Einreichung jenes Gutachtens vom 17. März 1822. wäre am 17. Juli 1823 ein Rescript an das Oberbergamt zu Freiberg des Inhalts erfolgt, daß das commissarische Gutachten genehmigt sei, und zugleich angeordnet, die alte Hammerordnung vom Jahre 1666 zu revidiren und umzuarbeiten. Eine oberbergamt- liche Verordnung vom 9. Aug. 1823 habe Herauf mehrern von der Commission vorgeschlagenen Eifenwerksbesitzern, worunter auch er sich, der Redner, befunden, die Revision der alten Ham» merordnung und die Begutachtung der neuen aufgetragen. Man habe aber diese schwierige Angelegenheit verschoben, bis endlich unter dem 10. Oct. 1829 deshalb von Seiten des Oberbergamts eine Erinnerung eingegangen und ihm unter dem 25. Nov. be sonders der Befehl geworden sei, gutachtliche Vorschläge deshalb an das Oberbergamt einzureichen. Er habe auch sogleich Hand ans Werk gelegt, 2 Monate daran gearbeitet und seine Vor schläge im Febr. 1830 übergeben; doch bis jetzt fei nichts daran,, erfolgt. — Die von ihm bearbeiteten Grundlinien einer neue-, Hammerordnung beträfen in 4Abteilungen 1) die Stellung dec Staates zu den Eisenwerken, 2) die der Eisenwerke zum Staate, 3) die der Eigenthümer zu den Leuten, und 4) die der Arbeite zu den Eigenthümern. — Er überlasse es jetzt der Kammer, übe. seinen Antrag zu entscheiden; bemerken müsse er aber noch ein mal, daß ohne verbesserte Einrichtungen das Eisenwrsen zr Grunde gehen müsse. Der Abg. Eisenstuck: er stimme weder mit dem Freund, zu seiner Rechten (Luttermann) noch zu seiner Linken (Sachße) überein; der Eine stelle das Eisenwesen so hoch, als ob des Lan des Wohlfahrt davon abhinge, der Andere so tief, als ob esgar keiner Ordnung bedürfe. Ihm scheine die Frage bloß die zu sein, ob der Antrag des Deputaten zu seiner Rechten zu unterstützen und zu einem Anträge der Kammer zu machen sei? er sehe hierbei von Allem ab, was als nicht zur Sache gehörig gesprochen wor ¬ den
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