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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1833,Januar-Juli
- Erscheinungsdatum
- 1833
- Sprache
- German
- Vorlage
- Sächsisches Staatsarchiv Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id31472147Z1
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id31472147Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-31472147Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- 1. Kammer: 19. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1833-03-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 1
- Protokoll1. Kammer: 1. Sitzung 9
- Protokoll1. Kammer: 2. Sitzung 11
- Protokoll1. Kammer: 3. Sitzung 15
- Protokoll1. Kammer: 4. Sitzung 19
- Protokoll1. Kammer: 5. Sitzung 23
- AbbildungGrundriss der Locale der ständischen Versammlungen in Dresden -
- Protokoll2. Kammer: 6. Sitzung 27
- Protokoll1. Kammer: 6. Sitzung 31
- Protokoll2. Kammer: 8. Sitzung 35
- Protokoll2. Kammer: 9. Sitzung 41
- Protokoll1. Kammer: 7. Sitzung 43
- Protokoll1. Kammer: 8. Sitzung 51
- Protokoll2. Kammer: 12. Sitzung 57
- Protokoll1. Kammer: 9. Sitzung 65
- Protokoll2. Kammer: 14. Sitzung 77
- Protokoll1. Kammer: 10. Sitzung 81
- Protokoll2. Kammer: 15. Sitzung 89
- Protokoll1. Kammer: 11. Sitzung 95
- Protokoll1. Kammer: 12. Sitzung 99
- Protokoll2. Kammer: 18. Sitzung 103
- Protokoll1. Kammer: 13. Sitzung 107
- Protokoll2. Kammer: 19. Sitzung 113
- Protokoll1. Kammer: 14. Sitzung 121
- Protokoll1. Kammer: 15. Sitzung 131
- Protokoll1. Kammer: 16. Sitzung 147
- Protokoll2. Kammer: 22. Sitzung 157
- Protokoll1. Kammer: 18. Sitzung 163
- Protokoll1. Kammer: 19. Sitzung 175
- Protokoll1. Kammer: 20 Sitzung 183
- Protokoll1. Kammer: 21. Sitzung 193
- Protokoll1. Kammer: 22. Sitzung 203
- Protokoll1. Kammer: 23. Sitzung 211
- Protokoll1. Kammer: 24. Sitzung 221
- Protokoll1. Kammer: 25. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 26. Sitzung 229
- Protokoll1. Kammer: 27. Sitzung 235
- Protokoll1. Kammer: 28. Sitzung 241
- Protokoll1. Kammer: 29. Sitzung 253
- Protokoll1. Kammer: 30. Sitzung 259
- Protokoll2. Kammer: 31. Sitzung 267
- Protokoll1. Kammer: 33. Sitzung 281
- Protokoll1. Kammer: 34. Sitzung 295
- Protokoll2. Kammer: 34. Sitzung 305
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung 319
- Protokoll2. Kammer: 35. Sitzung 319
- Protokoll1. Kammer: 37. Sitzung (Beschluß) 327
- Protokoll1. Kammer: 38. Sitzung 331
- Protokoll2. Kammer: 36. Sitzung 339
- Protokoll2. Kammer: 37. Sitzung 347
- Protokoll2. Kammer: 38. Sitzung 371
- Protokoll1. Kammer: 40. Sitzung 395
- Protokoll2. Kammer: 40. Sitzung 403
- Protokoll1. Kammer: 42. Sitzung 413
- Protokoll1. Kammer: 43. Sitzung 419
- Protokoll2. Kammer: 42. Sitzung 435
- Protokoll1. Kammer: 44. Sitzung 443
- Protokoll2. Kammer: 43. Sitzung 453
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 461
- Protokoll2. Kammer: 44. Sitzung 471
- Protokoll1. Kammer: 45. Sitzung 475
- Protokoll1. Kammer: 47. Sitzung 487
- Protokoll2. Kammer: 47. Sitzung 495
- Protokoll1. Kammer: 48. Sitzung 503
- Protokoll1. Kammer: 49. Sitzung 509
- Protokoll1. Kammer: 50. Sitzung 517
- Protokoll2. Kammer: 50. Sitzung 521
- Protokoll1. Kammer: 51. Sitzung 531
- Protokoll2. Kammer: 52. Sitzung 547
- Protokoll1. Kammer: 53. Sitzung 555
- Protokoll2. Kammer: 53. Sitzung 561
- Protokoll1. Kammer: 54. Sitzung 569
- Protokoll2. Kammer: 54. Sitzung 575
- Protokoll2. Kammer: 55. Sitzung 591
- Protokoll1. Kammer: 57. Sitzung 599
- Protokoll1. Kammer: 58. Sitzung 607
- Protokoll2. Kammer: 57. Sitzung 615
- Protokoll1. Kammer: 59. Sitzung 619
- Protokoll2. Kammer: 58. Sitzung 627
- Protokoll1. Kammer: 62. Sitzung 639
- Protokoll2. Kammer: 59. Sitzung 647
- Protokoll2. Kammer: 60. Sitzung 659
- Protokoll2. Kammer: 61. Sitzung 675
- Protokoll1. Kammer: 66. Sitzung 683
- Protokoll2. Kammer: 62. Sitzung 691
- Protokoll2. Kammer: 63. Sitzung 699
- Protokoll2. Kammer: 64. Sitzung 707
- Protokoll1. Kammer: 68. Sitzung 711
- Protokoll2. Kammer: 65. Sitzung 719
- Protokoll1. Kammer: 69. Sitzung 725
- Protokoll1. Kammer: 70. Sitzung 733
- Protokoll1. Kammer: 71. Sitzung 741
- Protokoll1. Kammer: 72. Sitzung 753
- BandBand 1833,Januar-Juli 1
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VI. auf verminderte Ertheilung von Concessionen für Hand werker auf dem Lande; VN. auf Zertheilung und Verkaufung des Kammergutes Zella und käufliche Überlassung mehrerer dazu gegebenen Wiesen und Feldstücke an die Stadt Nossen; VIII. auf Herabsetzung des Preises des aus dem Zellaer Walde zu erkaufenden Holzes und Gleichstellung dieses Preises mit dem, welcher für das Holz von dem Tharan der Walde bezahlt wird; Beschluß, an die 4. Deputation. 6. Antrag des stellvertretenden Abg. Lechla um ständische Ver wendung für die Revision der polizeigesetzlichen Bestimmun gen über das Brauwesen; Beschluß, an die 3. Deputation. 7. Petition mehrerer Einwohner zu Mülsen St. Jacob bei Zwickau, 6.6.17. März 1833 um eine baare Unterstützung zur Auswanderung nach Nordamerika; Beschluß, an die 4. Deputation. 8. Petition der Aeltesten der Fleisckhauerinnung zu Dresden, ä. ä. 10. März 1833, daß bei Berathung des die Erhebung der Schlachtsteuer betreffenden Gesetzentwurfes ihre in dieser Petition enthaltenen Bemerkungen über beregten Gesetzent wurf berücksichtigt werden möchten; Beschluß, an die 4. Deputation abzugeben. 9. Der Abg. Scholze überreicht unterm 19. Marz 1833 eine Petition der Commun Oppelsdorf, ä. «1. 8. März 1833 um gleichmäßige Vertheilung der Steuern auf alle Grundstücke ohne Unterschied der Besitzer; Beschluß, an die 4. Deputation abzugeben. 10. Antrag des Abg. Puttrich, ä. ä. 16. Marz 1833, in Be treff der Chaussirung der von Chemnitz nach Annaberg über Hartha, Burkhardsdorf, Thum u. s. w. führenden Post und Communicationsstraße, damit selbige auf Rechnung der Landeskassen, nach Befinden unter Vernehmung mit den dabei betheiligten Ortschaften über einen Baukostenbeitrag, ausgesührt werde; Beschluß: als ständische Petition an die 3. Deputation. (Der Präsident bemerkte bei dieser Eingabe, daß selbige ganz vorzüg lich von der Kammer in Obacht zu nehmen, da die Berathung hierüber von großer Wichtigkeit für den Handel und Verkehr sei.) 11. Antrag des stellvertretenden Abg. Lehmann ä. ä. 19. März 1833, daß bei Berathung einschlagender Gesetze die Steuerung des Unwesens des Hausirhandels berücksichtigt und geschärfte Anordnungen dagegen mit festgesetzt werden möchten; Beschluß, an die 3. Deputation. 12. Secretair Bergmann überreicht unterm 18. Marz 1833 eine Eingabe der Handlungen I. G. Hennig et Oomx. und Paul Christian May seel. ältester Sohn in Löbau ä. ä. 11. März 1833 in welcher diese darum nachsuchen, daß, um dem oberlausitzer Leinwandhandel wieder aufzuhelfen und die Verschlechterung der Waaren durch die Fabrikanten zu vermeiden, auf jedem Fabrikdorfe eine Waarenschau einge führt, und die Wechselkraft der von den Fabrikanten aus gestellten Anweisungen und anderer Papiere gesetzlich aufge hoben werden möge; Beschluß, an die 4. Deputation. Gegenwärtig waren die Minister v.Zezschwitz und spater v.Könneritz, so wie die königl. Commissarien v. Groß und I). Schumann. Auf der Tagesordnung, zu welcher man überging, stand die Fortsetzung der Berathung über den Gesetzentwurf rücksicht- lich einiger Bestimmungen in Ansehung des Handelsgerichts- processes (vrgl. Nr. 26. d. Bl.) Der Referent in dieser Angele genheit verlas den Z. 6.*) des Entwurfs nebst den dazu gehörigen Motiven, nach welchen als das größte Hinderniß eines beschleu nigten rechtsganges in Handelgerichtssachen betrachtet wird, daß bis jetzt der Anfang der Frist für die Gegenbescheinigung, welche nach der Handelsgerichtsordnung tit. 17. und dem Erläu- terungsrescripte vom 16. April 1720 im Falle der Führung der Bescheinigung durch Documente vor der Necognition oder Dif- fession derselben und im Falle der Bescheinigung durch Zeugen allein, oder durch Zeugen und Urkunden zugleich vor der Notisica- tion über die geschehene Abhörung der Zeugen, so wie, daferne die Bescheinigung, auf den Eid gestellt, nach dem Gerichtsbrauche von der Rechtskraft des Productionserkenntnisses an zu lau fen begonnen habe. Dadurch sei die Einreichung der Ge genbescheinigung zumal bei Einwendung von Rechtsmitteln ge gen das Productionserkenntniß oft ein oder mehrere Jahre ver zögert worden. Diesem Bersch leise der Processe werde durch Ein führung der Vorschrift der erläuterten Proceßordnung sä tit. 19. §. 1. gnüglich vorgebeugt. — Die Deputation, bemerkt der Re ferent, habe nichts dagegen zu erinnern gehabt, und auch die Kammer stimmt auf die von Präsidium gestellte Frage ein stimmig für den tz. Ferner wurden die tzH. 7 u.8.**), wozu keine besondren Mo tiven mitgetheilt, vom Referenten verlesen. Zu dem letzteren derselben bemerkte der königl. Commissar in dieser Angelegenheit, v. Groß, erlauterungsweise, es sei bis jetzt beim Handelsge richt üblich gewesen, daß wenn der Beklagte, ohne eine Exception vorzuschützen, eingeraumt habe, derselbe sofort durch eine Reso lution verurtheilt und nach deren Publication durch Personalar rest zur Zahlung angehalten worden sei. Diese Resolution sei in der Registratur so ausgenommen worden, wie jetzt der Bescheid, allein im Falle eintretender Appellation aufeme solche Resolution, sei die Sache an das Landesjustizcollegium gelangt; werde aber von nun an ein Bescheid erthcilt, so gelange sie an das Appella tionsgericht, wohin sie auch eigentlich gehöre. Die Deputation hatte bei beiden Htz. nichts zu erinnern und auch die Kammer nahm nach vorgängiger Fragstellung dieselben ebenso wie den hierauf vorgelesenen tz. 9.***) ein stimmig an.— Der tz.10.****) des Gesetzentwurfs wurde nunmehr vom Refe- *) Die Frist zu Einreichung der Gegenbescheinigung läuft in Zukunft von fünf Uhr Nachmittags desjenigen Tages an, an welchem die Bescheini gungs-Artikel dem Gegenbescheinigungs-Führer insinuirt worden sind. **) tz. 7. Die Vorschrift des Mandats, die in verschiedenen Gegenständen der Gerichtsverfassung und Proceßverfahrcns beschlossenen Abänderun gen und Einrichtungen betreffend, vom 13. März 1822. ß. 25. daß alle in Ansehung des Proceßverfahrcns vorgeschricbene Fristen bis Nachmit tags um Fünf Uhr desjenigen Tages laufen, an welchem sie zu Ende ge hen , findet auch bei dem Handelsgerichtsprocesse Anwendung. Z. 8. Es bewendet bei dem auf den Vorschriften der Handelsge- richtsordnung tit. XIII. u. XX. beruhenden Befugnisse des Gerichts, in den daselbst tit. XIII. erwähnten Fällen sofort hauptsächlich Entschlie ßungen zu fassen und den Parteien ohne Anberaumung eines besondern Publicationstermins zu eröffnen, auch den Beklagten insofern er ganz oder zum Theil dem Klaggesuche gemäß verurtheilt wird, sogleich nach der Publication durch Personalarrest zur Zahlung anzuhalten; es sind jedoch dergleichen die Sache selbst entscheidende Resolutionen unter dem Namen Bescheide und mit Beifügung der Entscheidungsgründe den Par teien bekannt zu machen. ***) §. 9. Dergleichen Bescheide gehen ebenso wie andere Erkenntnisse in Rechtskraft über. Auch sind gegen dieselben in gleicher. Maße, wie gegen andere Erkenntnisse, die gewöhnlichen Rechtsmittel zulässig. Dabei, daß die gegen einen solchen condemnatorischen Bescheid eingewendeten Rechts mittel die Anlegung des Pcrsonalarrests nicht hindern, hat es sein Be wenden; es ist jedoch, sobald der Bescheid durch das zweite Erkennt- niß aufgehoben worden, der Beklagte aus dem Arrest zu entlassen, wenn auch dem Kläger gegen das reformatorische Erkenntniß noch ein Rechtsmittel zuständig ist. ****) ß. 10. „In Ansehung der gegen dergleichen Entscheidungen, so wie über haupt gegen die Erkenntnisse einzuwcndenden Rechtsmittel und des da bei zu beobachtenden Verfahrens sind die allgemeinen proceffualischen Vorschriften zu beobachten und es ist mithin auch bei dem Handelsgericht
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