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Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (12. Dezember 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Geschäftsentwicklung
- Autor
- Bechtold, Franz Anton
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Steuerfragen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- ArtikelWirtschaftsausschuß für das Uhrengewerbe 771
- ArtikelEinladung zur fünften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 772
- ArtikelDie üble Nachrede 773
- ArtikelDie alten wissenschaftlichen Instrumente der Sammlung Mensing in ... 776
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 776
- ArtikelGeschäftsentwicklung 777
- ArtikelSteuerfragen 778
- ArtikelAußenhandel mit Uhrenerzeugnissen im Monat Oktober 1924 781
- ArtikelSprechsaal 781
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 782
- ArtikelPatentschau 784
- ArtikelZahlungsbedingungen der Fachgruppe Großuhren und Taschenuhren ... 785
- ArtikelVerschiedenes 785
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 786
- ArtikelEdelmetallmarkt 786
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
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778 DIE UHRMACHERKUNST S Nr. 49 Für solche Leute ist ein Geschäftsrückgang nicht selten eine heilsame Lehre. Sie packen in günstigeren Zeiten als Selbständige wieder herzhaft zu, und es wird ihnen dann gelingen, sich wieder emporzuringen, wenn sie in Zukunft ihre Erfahrungen richtig auszunutzen verstehen. Gar manche werden aber nicht mehr die Kraft haben, sich wieder selbständig zu machen; sei es, daß sie zu alt ge worden sind oder daß sie den größeren Ansprüchen der Neuzeit nicht genügen können. Mögen diese auch ver stimmt sein und der Zeit grollen, es ist zweckmäßiger, daß sie sich beizeiten nach einer Berufstätigkeit umsehen, bei der sie widerstandsfähiger sind oder mehr leisten können als in der früheren Tätigkeit. Man übersehe nicht, daß sich auch manche selbständig machen, ohne das Zeug dafür zu haben. Je eher diese wieder aus dem verfehlten Ge werbe ausgeschifft werden, um so besser ist es für sie und die anderen Berufsangehörigen desselben Gewerbes. Solche Reinigungsprozesse haben also auch ihr Gutes. Bedenklich bleibt allerdings, daß sozusagen mit dem Unkraut auch manches wertvolle Korn ausgerodet wird. Hiergegen müssen die Berufsvereine sich zu schützen, nötigenfalls die öffentliche Hilfe zu gewinnen suchen. Klug und nützlich aber ist es für jeden selbständigen Berufsmenschen, zuerst bei sich selber nach dem Rechten zu sehen, bevor man den Berufsverband oder die öffentliche Hilfe anruft. Man denke seine ganze Betriebsführung ernstlich durch, ob nicht da und dort erfolgreichere Werkzeuge, Maschinen angewandt werden könnten, ob man in dem oder jenem nicht wirt schaftlicher sein könnte (Ausnutzung oder Auswertung der Stoffe), ob es nicht zweckmäßiger wäre, sich mehr auf die Herstellung oder den Vertrieb lohnenderer Artikel ein zustellen. Zu empfehlen ist auch, einen gewissenhaften wirtschaftskundigen Organisator um Rat zu fragen und sich allenfalls Verbesserungsvorschläge machen zu lassen. Wenn das alles aber nichts hilft, man sich aber für befähigt hält, als Selbständiger bestehen zu können, wenn nur einige Zeit fremde Hilfe zu erhalten ist, dann mag man seinen Berufsverband um Rat und Hilfe angehen. Er wird ja tun, was er kann, und nötigenfalls auch Staatshilfe durchzusetzen verstehen. Wer seine Geschäftslage verbessern möchte, muß also zunächst bei sich selber Einkehr halten. Das Geschäft ist das getreue Abbild des Geschäftsinhabers. Es ist, was er ist. ,Es leistet, was er kann. In dieser Beziehung darf man das bekannte Scherzwort (in dem aber viel Wahres steckt) anwenden: Raste nie und roste nie, so hast du nie Neurasthenie. Der Wettbewerb mag manchem unbequem sein, viele wünschen ihn dahin, wo der Pfeffer wächst; trotzdem aber muß und soll er sein, ohne ihn würden die meisten rasten und rosten, und die wirtschaftliche Ent wickelung würde den Krebsgang gehen. Der Wettbewerb soll anregend und anfeuernd wirken, er darf aber nicht zur Geißel werden oder in Hetzjagd ausarten. Letzten Endes kommt es für die Menschen ja nicht darauf an, daß sie im Eiltempo durch die Welt gejagt werden, technische Fort schritte um Fortschritte erleben, dabei aber ihres Lebens nicht froh werden. Eine gewisse Beschaulichkeit und Ruhe brauchen die Menschen, um eben Menschen sein zu können. Der Mensch ist wohl ein güterverbrauchendes Wesen, er ist aber auch ein geistiges Wesen, und dem muß in der Güter herstellung vollauf Rechnung getragen werden. Die Ge schäfts- und Lebenskunst besteht vor allem darin: In den Schwankungen des Alltags immer wieder jene Gleich gewichtslage zu erhalten, von der aus man die Geschäfts möglichkeiten übersieht, beurteilen und sie zu seinem Vorteil ausnutzen kann. Wer rasche Entschlüsse zu fassen hat (weil es die Sachlage nicht anders zuläßt), der hat erst recht allen Grund, sich für seine Entschlußfähigkeit zu sammenzunehmen, damit er nicht überlistet wird. Um der Ueberrumpelung und Ueberlistung zu ent gehen, bedarf es aber einer Menge Kenntnisse. Innere Ruhe und Festigkeit sind sehr wertvolle Güter für die Entschlußfähigkeit, zur Beurteilung eines Geschäftsvorfalles ist aber vor allem Einsicht in die jeweilige Geschäftslage und in ihre Aussichten nötig. Einen Teil dieser Einsicht kann man durch die Erfahrung gewinnen, einen Teil kann man lernen. Landeskunde, Menschenkunde, Stoffkunde, Her stellungskunde, Warenkunde, Konjunkturkunde kann man von Lehrern oder aus Büchern, Zeitungen und Zeitschriften erlernen. Jeder Erwerbsmensch muß sich von all dem das anzueignen suchen, was er gerade für sich und seine Be rufsausübung braucht, oder was für ihn am nützlichsten ist. Es kann aber nicht nachdrücklich genug davor gewarnt werden, sich für alles und jedes zu interessieren und sich auf allen Wissensgebieten herumzutummeln. Wenn man viele Geschäftsleute beobachtet und miteinander vergleicht, dann ersieht man, daß die am weitesten kommen, die es verstehen, sich mit allen Kenntnissen und mit aller Kraft gerade auf das einzustellen, was im Augenblick für die Er ledigung ihrer Geschäfte am wichtigsten ist. Aus alledem geht hervor, daß der Geschäftsmann schon bis zu einem gewissen Grad seines eigenen Glückes Schmied ist, daß vieles an ihm selber liegt, wenn sein Geschäft gedeiht oder zurückgeht. Ein kenntnisreicher, sachkundiger, willensstarker und einstellungsfähiger Unternehmer (ob klein, mittel oder groß) mag in widerlichen Geschäftssachen auch zu knabbern haben, er wird sich aber mit Vorsicht und Geschick durch die Fährnisse der Zeit hindurchwinden. Wenn es ihm dabei auch nicht glänzend geht, so wird er doch den Zeitverhältnissen entsprechend erfolgreich sein. Die geschäftlich schlechten Zeiten sind ein Gradmesser der gewerblichen Fähigkeiten. Diese Fähigkeiten zeigen sich darin, daß der Geschäftsmann die Hebel in Bewegung setzt, die von den schlechten zu den guten Zeiten überlenken. Steuerfragen Bearbeitet von Dr. Hornnng, Steuersyndikus des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher (Einheitsverband) Einiges über Umsatzsteuer und Umsatz steuerfreiheit in einzelnen Fällen Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegen nur die verein nahmten Entgelte der Umsatzsteuer. Aendert sich aus irgend einem Grunde etwas an der Höhe des ursprünglich festgesetzten Entgeltes, so ist nur das steuerpflichtig, was nach der Herabsetzung oder Minderung flbriggeblieben ist Ist von dem ursprünglichen Entgelt in dem gleichen Steuerabschnitt, in dem dies vereinnahmt wurde, ein Teil zurückgewährt worden, so kann der betreffende Betrag von der Gesamtheit der in dem Steuerabschnitt verein nahmten Entgelte abgesetzt werden. Erfolgen solche Rückzahlungen nicht in demselben Steuerabschnitt, in welchem sie vereinnahmt waren, so ist der entsprechende zurückgewährte Betrag an dem steuerpflichtigen Gesamtbetrag der Entgelte desjenigen Steuer abschnittes abzusetzen, in dem die Rückgewährung stattfindet. Die Rückgewährung kann aus verschiedenen Gründen in Frage kommen. Sie kann veranlaßt sein, weil ein Irrtum vorliegt oder z. B. weil der Känfer einen Anspruch auf Wandlung bzw. Zurücknahme des verkauften Gegenstandes hatte. Handelt es sich um einen^ Umtausch gegen einen anderen Artikel und ist dieser geringer im Preis, so findet der Ausgleich durch Absetzung des Differenzbetrages von den vereinnahmten Entgelten statt. War der von dem Kunden im Umtausch gewählte Gegenstand höher im Preis als der zuerat gekaufte, so unterliegt der durch das erhöhte vereinnahmte Entgelt gesteigerte Umsatz natürlich insofern der Umsatzsteuer. Die Entnahme aus dem Geschäft für den Eigenverbrauch gilt als umsatzsteuerpflichtige Lieferung. An Stelle des hier fehlenden Entgeltes ist der Großhändlerpreis als Wert für den entnommenen Gegenstand anzusetzen. Hat ein Uhrmacher eine Standuhr für sich zur Verwendung in seinem Haushalt bestimmt, so würde z. B. die
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