Suche löschen...
Die Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 49.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V., Bibliothek
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318594536-192401004
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318594536-19240100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318594536-19240100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Es fehlen die Seiten 35, 36, 46, 56, 81, 82, 93, 94, 107, 108, 133, 134, 271, 272, 483, 484, 501, 502, 575-578, 633, 634, 787 und 788
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 49 (12. Dezember 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentschau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Zahlungsbedingungen der Fachgruppe Großuhren und Taschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Verschiedenes
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDie Uhrmacherkunst
- BandBand 49.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (11. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (18. Januar 1924) -
- AusgabeNr. 3 (25. Januar 1924) 25
- AusgabeNr. 4 (1. Februar 1924) 37
- AusgabeNr. 5 (8. Februar 1924) 47
- AusgabeNr. 6 (15. Februar 1924) 57
- AusgabeNr. 7 (22. Februar 1924) 69
- AusgabeNr. 8 (29. Februar 1924) 83
- AusgabeNr. 9 (7. März 1924) 95
- AusgabeNr. 10 (14. März 1924) 109
- AusgabeNr. 11 (21. März 1924) 121
- AusgabeNr. 12 (28. März 1924) 135
- AusgabeNr. 13 (4. April 1924) 145
- AusgabeNr. 14 (11. April 1924) 155
- AusgabeNr. 15 (18. April 1924) 171
- AusgabeNr. 16 (25. April 1924) 185
- AusgabeNr. 17 (2. Mai 1924) 195
- AusgabeNr. 18 (9. Mai 1924) 211
- AusgabeNr. 19 (16. Mai 1924) 227
- AusgabeNr. 20 (23. Mai 1924) 243
- AusgabeNr. 21 (30. Mai 1924) 259
- AusgabeNr. 22 (6. Juni 1924) 273
- AusgabeNr. 23 (13. Juni 1924) 287
- AusgabeNr. 24 (20. Juni 1924) 301
- AusgabeNr. 25 (27. Juni 1924) 317
- AusgabeNr. 26 (4. Juli 1924) 335
- AusgabeNr. 27 (11. Juli 1924) 351
- AusgabeNr. 28 (18. Juli 1924) 369
- AusgabeNr. 29 (25. Juli 1924) 387
- AusgabeNr. 30 (1. August 1924) 405
- AusgabeNr. 31 (8. August 1924) 433
- AusgabeNr. 32 (15. August 1924) 449
- AusgabeTages-Ausgabe (7. August 1924) 459
- AusgabeTages-Ausgabe (8. August 1924) 463
- AusgabeTages-Ausgabe (9. August 1924) 475
- AusgabeNr. 33 (22. August 1924) 485
- AusgabeNr. 34 (29. August 1924) 503
- AusgabeNr. 35 (5. September 1924) 521
- AusgabeNr. 36 (12. September 1924) 539
- AusgabeNr. 37 (19. September 1924) 557
- AusgabeNr. 38 (26. September 1924) 579
- AusgabeNr. 39 (3. Oktober 1924) 597
- AusgabeNr. 40 (10. Oktober 1924) 613
- AusgabeNr. 41 (17. Oktober 1924) 635
- AusgabeNr. 42 (24. Oktober 1924) 651
- AusgabeNr. 43 (31. Oktober 1924) 667
- AusgabeNr. 44 (7. November 1924) 689
- AusgabeNr. 45 (14. November 1924) 705
- AusgabeNr. 46 (21. November 1924) 721
- AusgabeNr. 47 (28. November 1924) 739
- AusgabeNr. 48 (5. Dezember 1924) 755
- AusgabeNr. 49 (12. Dezember 1924) 771
- ArtikelWirtschaftsausschuß für das Uhrengewerbe 771
- ArtikelEinladung zur fünften Lehrlingsarbeitenprüfung des ... 772
- ArtikelDie üble Nachrede 773
- ArtikelDie alten wissenschaftlichen Instrumente der Sammlung Mensing in ... 776
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 776
- ArtikelGeschäftsentwicklung 777
- ArtikelSteuerfragen 778
- ArtikelAußenhandel mit Uhrenerzeugnissen im Monat Oktober 1924 781
- ArtikelSprechsaal 781
- ArtikelInnungs- u. Vereinsnachrichten 782
- ArtikelPatentschau 784
- ArtikelZahlungsbedingungen der Fachgruppe Großuhren und Taschenuhren ... 785
- ArtikelVerschiedenes 785
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 786
- ArtikelEdelmetallmarkt 786
- AusgabeNr. 50 (19. Dezember 1924) 789
- BandBand 49.1924 -
- Titel
- Die Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Nr. 49 DIE UHRMACHERKUNST 785 Kl. 83a, Gruppe 51. Nr. 402780 vom 20. April 1924. Kienzle Uhrenfabriken, A.-G., Schwen ningen a. N. Verbindung zwischen Uhr und an diese anklappbarem Stützfuß. Das über den Anschlag (4) hervorstehende Ende ( j) des Fußes (/) greift in das Gehäuse (j) hinein und ist mit einer innen am Gehäuse befestigten Feder (7) verbunden die den Fuß in der Stützlage zu halten sucht. 6 K1 ' S a p£ r T e r 7 K • rs ; r -^ 8 ‘ VOm ’5 Dezember i 922 . Alois Plötz in Rohrsdorf bei Zwickau (Tschecho-Slowakei) Kalenderwerk mit mechanischer Einstellung der Tages-, Wochen-, Monats - und Jahresdaten. Die Erfindung wird gekennzeichnet durch den staffelförmigen Aasschalter (40) der beim Uebergang von dem letzten Tag eines Monats auf den Postschecküberweisungen der Tag, an dem der Lieferant Gutschrifts anzeige von der Bank oder dem Postscheckamt empfängt. 5- Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten gilt der für de» WohDsitz des Lieferanten jeweils zuständige als vereinbart. ersten Tag des folgenden Monats mehr oder weniger fortschaltend wirkt, wie dies der jeweiligen Stellung eines einstellbaren, von der Monatsscheibe (j) aus einzuregelnden Ausschalters (40) entspricht, der die Bahn des Reglerzahnes (46) vollkommen freigibt bzw. sie in verschiedenem Umfange abdeckt, je nach der notwendigen, verschieden großen Vorstellung des Datumringes (j) bei dem Uebergange von Monaten mit 28, 29, 30 und 31 Tagen auf den nachfolgenden Monat. Zahlungsbedingungen der Fachgruppen Großuhren und T aschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhren industrie. Ab 28. November 1024. In der letzten Vollsitzung wurde der Wortlaut der Zahlungs bedingungen endgültig wie folgt festgelegt: 1. Die Preisstellung für Großuhren und Taschenuhren erfolgt in der Weise, daß hierfür Grundpreise festgelegt sind. Diese Grund preise verstehen sich in Reichsmark!; eine Reichsmark = 1 : 2790 kg Feingold (§ 3 des Münzgesetzes vom 30. August 1924). 2 ®°^ ern kein kürzeres Zahlungsziel vereinbart ist, hat die Zahlung 45 Tage ab Rechnungstag rein netto zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungstag werden 2 % Skonto gewährt. Einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf es nicht. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe des von den Gr®ß- banken für nicht vereinbarte Reichsmarkkredite erhobenen Prozent satzes in Rechnung gebracht. — An Diskontspesen wird der je weilige Reichsbankdiskontsatz in Rechnung gestellt. 3. Zahlungen in ausländischen Währungen sind, unter Wahrung fl er noch geltenden gesetzlichen Vorschriften hierüber, zulässig; sie werden gutgeschrieben zum letztbekannten amtlichen Geldkurs an e * Berliner Börse am Eingangstag der Zahlung. 4- Als Eingangstag des Geldes gilt bei Barzahlung der Tag 88 tatsächlichen Geldeinganges beim Lieferanten; bei Bank- und Fin r Gl ‘ft?“ l !lf ,,d v eISPr l elS J e : Wer bat Anspruch darauf? Ein Großhaudlerschutzverband hatte mit einem Fabrikantenverband eme feste Vereinbarung getroffen, wonach die Fabrikanten nur an die Mitglieder des Schutzverbandes bzw. nur an die in die Liste der anerkannten Grossisten eingetragenen Großhändler za den ver einbarten Großhandelspreisen liefern durften. Nun hatte ein Großhändler, dessen Firma noch nicht lange bestand sich vergebens bemüht, auf die Liste der anerkannten Grossisten gesetzt zu werden; der erwähnte Großhändlerschutz verband hatte dies mit dem Hinweise darauf verhindert, daß ein ganz naher Verwandter des Gesellschafters jenes Großhändlers in demselben Orte wie dieser ein Detailgeschäft der nämlichen bet *i elbe ., Der . ,n Rede stehende Großhändler Bah sich schließlich, da es ihm nicht gelang, von den Mitgliedern des er wähnten Fabrikantenverbandes beliefert zu werden, veranlaßt gegen den Großhändlerschutzverband die Klage anzustrengen, mit der er Behauptung, er werde widerrechtlich boykottiert und ge schädigt, verlangte, in die Liste der anerkannten Grossisten auf genommen zu werden. Im Gegensatz zum Kammergericht hat das Reichsgericht die Klage abgewiesen. Der Kläger, so heißt es in den Gründen, hat keinen Anspruch auf die Ueberlassung von Waren zum Engrospreis. Die in dem Fabrikantenverbande vereinigten Fabrikanten können über ihre Erzeugnisse beliebig verfügen. Sie hatten auch das Recht sich untereinander und mit dem beklagten Schutzverband zu dem Zweck zusammenzuschließen, um unzuverlässige Personen vom Handel mit ihren Waren fernzuhalten. Der außenstehende Grossist hat an sich kein Recht, sich in das Vertrauen des Fabrikanten verbandes einzudrängen und die Aufnahme in die Liste der an erkannten Grossisten zu verlangen. Das muß auch gegenüber dem beklagten Schutzverband gelten, der auf Grund des Gegenseitigkeits vertrages an der Seite des Fabrikantenverbandes auch dessen Inter essen mit veitritt. Immerhin könnte unter besonderen Umständen die Vorenthaltung der sogenannten Vertragsware durch die beiden Verbände dem Kläger gegenüber gegen die guten Sitten verstoßen aber nur dann, wenn die beiden Verbände, was die Herstellung und den Vertrieb der Waren anbelangt, eine gewisse Monopolstellung einnehmen würden. — Davon kann jedoch keine Rede sein- den» es gibt noch andere außerhalb des hier in Frage kommenden Ver bandes befindliche Fabrikanten, von denen der Kläger kaufen kann. Sonach ist dem Kläger weder sein Empoikommen, noch seine Existenz durch die von ihm beanstandeten Maßnahmen seine« Gegners unmöglich gemacht. Seine Firma ist übrigens ein neu- eingerichtetes kaufmännisches Unternehmen, das seinen Betrieb nötigenfalls auch auf andere Ware umstellen kann. Es lag auch bet ihm, sich vor Gründung des Geschäftes bei dem beklagtem Verband über seine Aussichten eines Gesuches um Aufnahme in die Liste der anerkannten Grossisten zu erkundigen. Jedenfalls be findet er sich nicht in der Lage eines Arbeiters oder eines Gewerbe treibenden, dem es im Falle der Aussperrung durch den Arbeitgeber- ° der der Boykottierung durch den Lieferantenverbani erheblich schwerer fallen dürfte, seine Arbeitskraft bzw. seine Fabrik oder Werkstatteinrichtung anderweitig zu verwetten (Reichs gericht IV. 929/23 ) rd .t- DI ? J-ohnbewegun* in der Schwarzwälder Unrenindustrle dürfte, nach dem „Pforzh. Anz.“, durch einem Schiedsspruch ihr Ende finden, wonach mit Wirkung vom 24. No vember die Mindestlöhne für gelernte Arbeiter von 47 auf 6=; Pfg erhöht werden. o &• Billige Tascbenubren für Rumänien gesucht. Eine rumänische Firma sucht größeren Posten billiger Taschenuhren m Stahlgehäuse. Wir geben unseren Inserenten die Adresse bei Einsendung eines Freiumschlages gern an. «T ? Ie S Pin ® Thüringer Uhren vertrieb f Clara Wärter (Gera), ist als Schädling des legalen Uhrenhandels bekannt. Wir hatten schon mehrfach Gelegenheit, hierauf hiuzn- weisen. Diese Firma verbreitete in vielen Orten Thüringens Zettel in denen sie zu Schleuderpreisen Waren anbot. Sie machte hierin und in ihrer sonstigen Reklame falsche Angaben über die Gründe ihrer niedrigen Preisberechnung. Auf Grund dieses Sachverhalts ist es jetzt gelungen, eine einstweilige Verfügung des Thüringer Landgerichts in Gera zu erwirken, durch welche der Firma Wärter bei einer Strafe bis zu 1000 Mk. verboten wird, derartige täuschende Reklame zu machen.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder