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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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etwas Anderes übrig, als die Zweifel in der erwähnten Weise zur Erledigung zu bringen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Nur insofern, als der geehrte Abgeordnete an meiner Sekte geäußert hat, daß ein unbedingtes Einschreiten des Staatsgerichtshofs bei dem jetzigen Stande der Sachebereits erforderlich sei, erbat ich mir dasWort zur Wider legung. Seiner Meinung entgegen beziehe ich mich auf tz. 153 der Werfassungsurkunde, welche erfordert, daß, ehe das Einschreiten des Staatsgerichtshofs angerufen werden könne, eine Übereinkunft zwischen den Ständen und der Regierung versucht werden müsse. Also nicht die zunächst betheiligte Kammer allein, auch die andere, dem Zwiespalt vielleicht fremd gewesene, wird bei dem weiteren Fortgänge zur Entscheidung concurriren. — Auch der Abgeordnete v. Zezschwitz deutete an, daß noch Anlaß vorhanden sei, um eine Verständigung zwischen Regierung und Ständen zu versuchen, folglich die Anrufung des Staatsgerichtshofs noch nicht unbedingt zu erfolgen habe. Alle übrigen Punkte der Debatte übergehe ich jetzt; daß aber die Principfrage ihre Erledigung nicht entbehre, ist auch meiner Ansicht nach erforderlich. Abg. v. Gab lenz: Dem, was der Abgeordnete Clauß zuletzt sagte, kann ich mich nicht anschließen. Ich glaube, die Deputation hat bereits den Auftrag, eine Vereinigung zu Stande zu bringen, versucht, aber sie hat sie nicht zu Stande gebracht, wird sie auch nicht zu Stande bringen. -— Ucbrigens hat der Abgeordnete Brockhaus ganz meine Gesinnungen ausgesprochen. Bevor ich weiter auf Etwas eingche, erlaube ich mir die Frage an den Herrn Präsidenten, über was denn so eigentlich jetzt ge sprochen werden darf und soll; nämlich ob man blos über den er sten Punkt des ursprünglichen Deputationsgutachtens — oder über den abgeänderten, oder über die Allgemeinheit sich zu ver breiten habe? Präsident 0. Haase: Es wird der geehrte Abgeordnete bemerkt haben, daß hinsichtlich des Nachberichts eine Majorität und Minorität in der Deputation besteht; es wird schwerlich zu vermeiden sein, bei der Debatte über die Ansicht der letztem zu spre chen, ohne die erstere zu berühren, und so umgekehrt, daher über beide Ansichten jetzt ebenso wie über den Antrag des Abg. v. v. Mayer gesprochen werden kann; denn dieser Antrag hängt mit dem ersten Anträge im Nachbericht zusammen, und beide Anträge kön nen neben einander bestehen. Nach meiner Ansicht würde man sich daher nicht blos an den ersten Punkt des Nachberichts zu binden haben. Abg. v. Gablenz: Der erste Punkt würde aber wiederum in verschiedene Ztz. zerfallen, indem er die Adresse selbst bildet. Kann ich mich denn jetzt über alle einzelnen M verbreiten? Es kommt doch eine nach der andern zur Sprache. Präsident v. Haase: Es hat der Herr Referent schon be merkt, daß nach dem neuesten Gutachten der Majorität der De putation nichts darauf ankomme, ob dieser oder jener Punkt der Adresse stehen bleibe oder ausfalle. Nach dem Vorschlag der Deputation soll die Adresse nur jetzt dazu benutzt werden, um dadurch das angesprochene Recht zu wahren.- Es wird genug sein, wenn die Kammer beschließt, daß die Adresse mit der dabei im Nachbericht vorgeschlagenen Erklärung zu Protokoll genommen werde. Insofern als von Seiten der hohen Staats regierung eine ofstcielle Erklärung vorliegt, daß eine von uns beschlossene Adresse nicht angenommen wird, haben wir offenbar nicht nöthkg, auf die einzelnen dieser Adresse eknzugehen. Abg. v. Gablenz: Ich fand mich zu der Frage veranlaßt, indem einer der Herren Abgeordneten, ich glaube v. Zezsch witz, zu einer tz. ein Amendement zu stellen wünschte. PräsidentV. Haase: Soviel ich mich erinnere, hat nur ein Sprecher einen Punkt der Adresse berührt, ohne aber weiter darauf mit Mehrern einzugehen. Abg. v. Zezschwitz: Ich habe allerdings gesagt, daß, wenn die Adresse nach den einzelnen K§. zur Berathung käme, ich dann ein Amendement auf Wegfall eines Satzes, welchen ich schon vorhin näher bezeichnet habe, stellen würde. Abg. v. Gablenz: Ich hätte nur gedacht,-daß es ord nungsgemäß wäre, eine genaue Reihenfolge in den vorliegenden Punkten zu bezeichnen, und daß die Adresse nach einzelnen Punkten zu berathen sein werde. Abg. Braun: Ich glaube, daß es zulässig sein muß, sich über einzelne tzh. der Adresse zu verbreiten; denn da noch nicht entschieden ist, ob das Gutachten der Majorität oder das der Minorität, welcher ich angehöre, angenommen wird, so muß es in dem Rechte und im Interesse der Kammer liegen, daß über die einzelnen Punkte der Adresse die Discussion ftattsinde. Präsident v. Haase: Die Adresse liegt allerdings vor, und insofern ist sie Gegenstand der Debatte; man könnte daher sich wohl darüber mit verbreiten; jedoch ist es besser, wenn wir das Gutachten der Deputatiou, welches die Majorität gegeben, vorausnehmen, ohne für jetzt auf den Inhalt der Adresse selbst einzugehen; denn wird der Majorität der Deputation von der Kammer beigestimmt, so wird dann eine specielle Berathung der Adresse unnöthig. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Ich überlasse es gänzlich der Kammer, ob auf die einzelnen eingegangen werden soll, oder nicht. Für den Fall aber, daß man die tztz. des Adreßentwurfs einzeln discutiren sollte, habe ich allerdings auch von dem mir in der Kammer angewiesenen Standpunkte aus einen An trag mir vorzubehalten — in Beziehung auf eine Stelle der Thronrede, die vaterländischen Gewerbe betreffend. Abg. v. Gablenz: Ich würde dann nur wenige Worte aufs Allgemeine bcziehendlich sagen. Es hat meiner Ansicht nach die Sache einen andern Standpunkt erhalten und ist wesentlich verrückt, nachdem von Seiten des hohen Minister» im Na men Sr. König!. Majestät erklärt worden ist, daß eine Adresse zu rückgewiesen würde. Ich muß bekennen, daß ich mit vielem Be dauern vernommen habe, daß wir diese Antwort erhalten haben, ehe noch vom Präsidio aus eine Anfrage der Art gestellt worden ist. Nicht das Ministerium, das Präsidium hatte im Auftrage
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