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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 46. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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ZLHierpolizei hat. Es ist zwar nicht viel dazu, so daß ein gro ßer Genuß dabei wäre, aber es ist doch ein Ehrenrecht, und diesem müssen sich doch auch die Verbindlichkeiten unterwerfen, um die Ehre mit Würden genießen zu können. Staatsminister NostitzundJänckendorf: Die Regie rung nimmt Anstand, sich zu erklären, da das Deputationsgut- achten dem Commissar nicht mitgetheilt worden ist und ihr da her nicht rathsam scheint, bei dem einmaligen Verlesen des Be richts eine bestimmte Meinung zu fassen. Es versteht sich übri gens, daß, so lange eine Abänderung der Instruction nicht er folgt, es bei dem bisherigen Verfahren bewendet. Referent Abg. v. Gab lenz: Die Gründe, warum die Deputation sich für die im Bericht entwickelte Ansicht aussprach, bestanden darin, weil es die einzige ist, welche auf ein Princip sich stützt. Wenn von einem Abgeordneten erwähnt worden ist, daß in den kleinen Städten die Gemeinde das Stättegeld beziehen und die Patrimom'algerichtsherrn sich weigern würden, den Tha- ler für die Bezirksthierärzte zu bezahlen; so sind Processe nicht zu befürchten, wenn diese gesetzliche Abänderung, wie sie beantragt, ist, ausgesprochen wird. Präsident v. Haase: Ich werde auf die Abstimmung über das Deputationsgutachten übergehey, und da es von der dritten Deputation herrührt, so wird Namensaufruf cinzutreten haben. Der Vorschlag der Deputation lautet so: „die Kammer wolle im Vereine mit der ersten hohen Kammer bei der hohen Staats regierung antragen, daß die Stelle jener Verordnung vom 3V. Juli 1836, worin den Bezirksthierärzten für die Besuchung ei nes Viehmarktes für den Tag „Ein Thaler" als Entschädigung für ihren Reiseaufwand zugesichert worden, insoweit, als bestimmt worden, daß die Bezahlung dieses Thalers jedesmal aus den Communcaffen zu leisten, hinwiederum aufgehoben und dahin abgeändert werde, daß künftig die Zahlung von dem Inhaber der betreffenden Ortspolizei zu entrichten sei." Tritt die Kammer diesem Gutachten bei? Es antworten mit Ja: Vierpräfident Eisenstxck, 0. Platz« an«. Geeretair I). Schröder» Wendt, Seeretair Rothe, Wehle, die Adgg. Speck, Simon, Poppe, v. Gablenz, Tzschrrcke, Lehmigen, Bogel, Ludwig, Klien, Stellv. Müller laxe Chemnitz), Pfeiffer« Rahlenbeck, Braun, Meisrl, Grimm, Römer, Leuner, v. Geißler, Clauß (aus ChMinitzj, Hensel, Rrydel, Stellv. Georgi aus Aschsrkm, Lderländer, Klinger, Görnitz, Erchenbrecher, Lehme, Todt, GteüB- Keich Mann, Zische, Stellv. Serre, Gras von Ronnow, v. Thielau, Zimmermann, Scholze, Stellv. Scheithaner, Haden, Hauswald, Mit die Abgg. Eckhardt, v. Schönfeks, aus dem Winkel, v. von Mayer, Brockhaus, v. Beschwitz, von Zezschwitz, Ja? «Schumann, Stockmann, Geyler, Siegrrt, Häntzschel, Michle und Präsident O. Haase. Nein: Sachßr, Püschel, Dbhler, von der Beek, von Oppel, Jani und Wahrer v. Sahr. Staatsminister v. Könneritz: Es ist laut der Landtags mittheilungen vom 4. März eine Beschwerde von einem gewissen Schmidt aus Cunnersdorf wegen IHähriger, angeblich wider rechtlicher Wechselhaft bei den Domstiftsgerichten in Budissin eingereicht worden. Die Beschwerde ist an die vierte Depu tation abgegeben, und es hat das Ministerium allerdings zunächst abzuwarten, ob die geehrte Deputation eine Auskunft darüber von dem Ministers braucht oder nicht; es ist aber bei dieser Ge legenheit von dem Abgeordneten, der diese Beschwerde überreicht hat, bemerkt worden, es sei in der Vorstellung zugleich gesagt,, daß der Wechselinhaftat geschlossen worden wäre. Nur in dieser Beziehung erlaube ich mir schon jetzt eine Auskunft zu geben, da das Domstiftgericht sofort, nachdem es die Mittheilung erhalten, die Acten an das Ministerium cingereicht hat-, um die Bewandt- niß der Sache darzuthun. Es ist allerdings gegründet, daß er gegen 8 Wochen geschlossen gewesen ist; allein nicht als Wechsel gefangener, sondern als Untersuchungsgefangener. Es wird im Bericht überhaupt gesagt, was ich jedoch dahingestellt sein lasse, daß Schmidt ein streitsüchtiger Mann sei, der schon früher wegen Erceffen mehrfach mit Gefängniß und Geldstrafen belegt gewesen sei. Nichtsdestoweniger habe man ihm anfangs in der Wechsel haft alle mögliche Freiheit gelassen; er sei nicht auf seine Stube beschränkt gewesen, sondern man habe ihm gestaltet, frei im Stock hause herumzugehen. Da er aber durch den ihmgestatteten Ver kehr mit seinen Verwandten erfahren, wenn Einwohner aus seiner Heimath in Untersuchung gerathen und im Stock. Hause gesessen, so habe er diese Freiheit gemißbraucht und Collusionen veranstaltet, so habe man sich genöthigt gesehen, ihn auf seine Stube zu beschränken. Ich über gehe andere Vorfälle, die vorgekommen sind, und erwähne nur einen, weshalb er nachher in Untersuchung gekommen ist/ Der Frohn heizt gegen Mittag ein und läßt Schmidten nachher heraus, damit er sich, was man ihm gestattet, sein Mittags mahl selbst bereiten könne. Er schickt hierauf den Frohn nach Essig und etwas Anderm, und wie ihm jener das Verlangte dringt, macht er dem Frohn Vorwürfe, daß der Knabe dessel ben, der ihm Tags vorher Salz geholt, dieses Salz auf die
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