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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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1037 Wenn sich die Bevölkerung vermehrt, so ist vermehrter Absatz vorhanden, und es kann sich nur von einem lum-um eoss-ms, nicht von einem ckamnum emergens handeln; wird aber das Wer schlecht, so ist es ihre eigne Schuld, und sie Haben es sich selbst zuzuschreiben, wenn eine neue Brauerei entsteht. Es ist auch durch die 2 Gr. kein gewisser Satz bestimmt worden, denn das Gegentheil kann nachgewiesen werden, wenn sie sich zunächst dahin erklären, einen großem Schaden nachzuwcisen. Wem also dadurch mehr Schaden zugefügt würde, dem steht es frei, inner halb der bestimmten Zeit seinen Schaden zu beweisen. So viel nur zu Vertheidigung des Deputations-Gutachtens. Was die Zweckmäßigkeit des Gesetzentwurfs anlangt, so muß ich mich beruhigen, und es Denjenigen meiner Hrn. College» überlassen, darüber zu sprechen, welche mit den Lokalverhältnissen näher bekannt sind. v. Großmann: Das Deputations-Gutachten sagt frei lich wohl: wenn durch Beschluß der Punct IZ. angenommen wird, so könnte selbst für diesen Fall zur Annahme geschritten werden, weil die Negierung nicht an diese Bestimmung gebunden sein würde. Dennoch kann ich mich nur für den Gesetzentwurf erklären und stimme dem bei, was Herr v. Wietersheim mit so viel Sachkmntniß nachgewiesen hat. Ich füge aber noch einen, durch ein Beispiel zu erläuternden Grund bei. Denke ich mir Leipzig mit ohngefähr 45,000 Einwohnern, so würde das, nach 45,000 Zweigroschenstücken gerechnet, für die bra»berechtigten Hauser eine Summe von 3750 Lhlr. geben, diese tragen zu 3x. v. 112 Thlr. Zinsen, und ich frage nun, ob man ohne Furcht, verhöhnt zu werden, der Leipziger brauberechtigtenBür- gerschast mit einem solchen Anerbieten kommen dürfte. Allein für die Beibehaltung des Gesetzentwurfs in dieser Beziehung spricht auch die Gerechtigkeit. Die Deputation ist allerdings strengfortgegangen, und in sofern hat sie rationell gehandelt. Soll einmal der Bierzwang im ganzen Lande aufgehoben wer den, so muß es auch in den Städten geschehen. Allein wenn, wie man aus den Aeußerungen der Herrn Negierungscommis- sair entnehmen kann, eine Gewerbefreiheit nicht bezweckt wird, so scheint es wünschenswerth, daß dann Diejenigen, welche bis her unter dem Titel des Rechts diese Nahrung betrieben haben, daß sie unter dem Titel der Nahrung der Gesetzmäßigkeit oder Staatsökonomie dabei gelassen werden. Dazu kommt, daß sie durch die Concurrenz gefährdet werden, die einigen Mitglie dern als Hebel der städtischen Braunahrung erscheint. Ich .fürchte nur, daß das nicht vollkommen so von unfern Mitbür gernverstanden werden wird, und es ist zu erwarten, daß sie Alles aufbreten werden, um das Publikum zu befriedigen. Bürgermeister Ritterstädtr Ich wünschte nur die vor liegende Frage besonders von einer Seite noch mehr in das.Licht zu stellen. Nach einigen Aeußerungen, welche gegen das Depu tations-Gutachten gemacht worden sind, könnte es scheinen, als habe die Deputation beabsichtigt, den brauberechtigtcn Bürgern einen Nachtheil zuzufügen, nur andere Klassen der Bewohner zu begünstigen. Das ist keineswegs die Meinung der Deputa tion gewesen und konnte es nicht sein, im Gegentheil hat die Deputation auf ihre Weise die brauberechtigten Bürger in eine vortheilhaftere Lage zu setzen geglaubt, während die Gegner des Deputations-Gutachtens jenen Zweck auf ihre Weise zu errei chen glauben. Es kommt sehr darauf an, wie man sich in Zu kunft die Ausübung des Conzessionsrechts vorstellt; ob man sich nicht den Fall denken kann, daß einmal solches so ausgeübt wer den könnte, daß die ausschließliche Befugniß der brauberechtig- ten Bürger in den Städten dadurch zu Nichte gemacht werden könnte, so daß sie dann nicht einmal eine Entschädigung erhiel ten, wahrend, wenn es jetzt aufgehoben wird, es wenigstens ge gen Gewährung einer Entschädigung erfolgen kann. Die De putation hat aber allerdings dabei zugleich mit Rücksicht genom men auf das Recht Anderer. Sie hat gewünscht, daß die Be rechtigung, die allen übrigen Einwohnern des Landes zu Theil wird, auch denjenigen Bewohnern der Städte zu Gute komme, welche zeither nicht brauberechtigt waren, wenn wirkliches Be- dürfniß entstände. Die Deputations-Mitglieder haben sich nicht anders überzeugen können, als daß für die Zukunft diefrag- liche Klasse der Einwohner so am besten berathen werden möchte. Es ist nun von 2 Gr. Entschädigung per Kopf die Rede gewesen und erwähnt worden, daß dies eine sehr geringe Summe sei. Allein es kann dabei nicht unberücksicht bleiben, daß nicht bloß von diesen 2 Gr. sondern von 10 Gr. auf den Kopf gesprochen werden muß, indem die 8 Gr., welche für das allgemeine Bier bannrecht vorgeschlagen worden sind, natürlicher Weise ebenfalls nur der brauberechtigten Bürgerschaft zu Gute kommen müssen. Dies habe ich nur zur Erläuterung bemerken wollen. Referent v. Carlowitz: Nachdem bereits so viel Stim men für und gegen das Deputations-Gutachten laut geworden sind, kann ich in dieser Angelegenheit sehr kurz sein. Ich ver kenne nicht das hohe Gewicht der Gründe, die gegen diesen Theil des Deputations-Gutachtens herausgehobcn worden sind, und wie sollte ich dws — gestellten Mitgliedes bemerkt worden ist, alle Gründe, die hier gegen das Deputations-Gutachten ausgestellt worden sind, auch bereits in der Mitte der Deputation selbst geltend gemacht wur den. Es hat eine geraume Zeit gewährt, ehe bas Gutachten der Deputation, das früher nur als ein Separatvotum da stand, zum Beschluß der Gesammtheit erhoben worden ist. Allein auch die Deputation hat ihre Gründe für ihr Gutachten, und es ist um so mehr meine Pfl-cht, als Referent diese Gründe nochmals her vorzuheben, als die Waffen, mit denen man sie bekämpft hat, der Billigkeit, der Gerechtigkeit, selbst der Verfassung entlehnt wurden. Die Mehrzahl der Gründe, die gegen das Deputa tions-Gutachten ausgestellt worden sind, laßt sich zurückführen auf die Frage: Ob das Deputations-Gutachten gegen diebrau berechtigte Bürgerschaft eiye Ungerechtigkeit verhangen? Ich glaube aufGerechtigkeit kann das Deputations-Gutachten al lerdings Anspruch machen. Es würde eine große Ungerechtig keit sein, wenn man der brauberechtigten Bürgerschaft diese ihre Befugniß ohne Weiteres entziehen wollte; allein das ist nicht die Absicht der Deputation. Die Absicht der Deputation geht nicht nur bloß dahin, diese Befugniß ab zu losen, sondern dahin so- 2
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