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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 70. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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den kann, so liegt doch darin, daß die Generalcommission zu den Ablösungen und Gemeinheitstheilungen recognoszirt, ein Sicherungsgrund, daß der Betheiligte nicht übermäßig ange strengt werden kann. Er ist also nach meiner Meinung dadurch geschützt genug, und so sollte ich meinen, daß den Abzug ge setzlich auszusprechen, nicht nöthig sein würde. Um so mehr sehe ich mich zudem Anträge veranlaßt, weil in der heutigen Sitzung von dem Königl. Cvmmissair erwähnt worden ist, daß künftig kein Conzessionsgeld oder eine derartige Abgabe fortbe stehen könnte von einem nun frei oder Mus! freigewvrdmen Gewerbe. Es besteht aber auch häufig, und ich kann aus mei ner eignen Erfahrung der verehrten Kammer versichern, daß Schankstätten die Braugerechtigkeit haben und für die Anzahl der gebrauten Scheffel oder des gebrauten Gewichtes einen gewis sen Kanon an die Grundherrschaft abgeben muffen. Warum nun, wenn das künftig nicht mehr stattft'nden kann, nun ein Abzug stattsindxn sollte, sehe ich nicht ein; ich glaube, daß es vollkommen gerecht wäre, wenn ein solcher nach dem Vjähri- gen Durchschnitt, wie viel er da als Kanon abgegeben hat, was steigend und fallend ist, je nachdem er viel oder wenig ge braut hat, den Brauberechtigten entschädigte, und ich würde mich dafür verwenden, daß eine solcheBestimmung in das Ge setz künftig nicht ausgenommen werden sollte, sondern daß völ lig den Berechtigten und Verpflichteten nachgelassen bliebe, zuerst auf gütlichem Wege sich zu vereinigen, oder wenn dies nicht zu Stande käme, daß nach dem Vorschläge des Gesetzes eine Provokation an die Generalcommission eintrete, aber ohne Abzug, da ich die Ansicht habe, daß von Privatrechten, die auf Privatrechtstiteln beruhen, ein Abzug nicht gemacht wer denkönne. Präsident: Es würde also diese Bemerkung als An trag zu betrachten sein, und ich bitte, den Antrag näher zu be zeichnen. Dies geschieht, und er lautet nun also: „daß die nach der §. 5. zu normirende Entschädigung dem vollen Betrage des von dem Bierverlagsrechte bezognen Nutzens gleichgestellt werde." Der Präsident bringt diesen Antrag zur Unterstützung, sieerfolgtaber nicht ausreichend. Präsident: Ich würde nun bitten, daß die Kammer in Bezug auf die Frage 14. ihre Antwort ertheile. Sie wird einstimmig bejaht. Ueber die Frage 15. ist bereits abgestimmt (s. Nr. 69. d. Bl. S, 1013.), und es wird nun vom Referenten dieFrage un ter 16. verlesen, welche lautet: „Soll die Deputation ermächtigt werden, unerwartet dieser Vorlage und Erklärung der H. Kammer den übrigen Theil des Gesetzentwurfs zum Gegenstände ei ner besondern Berichtserstattung zu machen?" Sie findet sofort einstimmige Annahme. Referent v. Carlowitz: Meines Dafürhaltens würde hier Namensaufruf einzutreten haben. Es ist nämlich, ob der Bericht schon nur den Namen eines Vorberichts führt, auf den Grund dieses Vorberichtes über einen Abschnitt des Gesetz entwurfs Beschluß gefaßt worden, ein Beschluß, der an die Staatsregitzrung mittelst einer Schrift nach zuvor erlangtem Einverständniß der H. Kammer zu gelangen hat; ich glaube also, daß dieser Vorbericht eine andere Natur an sich trägt, als andere Berichte dieses Namens, die an die Deputation zu rückgingen. Unterdessen hatten sich die anwesenden Staatsminister und Königl. Commissarien entfernt. v. Po fern: Ist über die H. 7. und 8. abgestimmt wor den? , Präsident: Der Vorbericht bezieht sich auf den ganzen ersten Theil des Gesetzes. Obgleich über die einzelnen Para graphen nicht abgestimmt werden konnte, so trete ich doch dem Referenten bei, daß es nothwendig sei, über den Theil des Gesetzes, über welchen sich der Vorbericht erstreckt, nämlich von tz. l. bis 8., durch Namensaufruf abstimmen zu lassen, und wenn die Annahme eingerreten ist, den Gegenstand mit telst Protokollextrakts an die II. Kammer zu bringen. Es entspinnt sich nun noch eine Diskussion darüber, ob nach der Ansicht des Präsidium noch eine durch Namensaufruf zu beantwortende Hauptfrage zu stellen, auch die Sache, vor allen Dingen und ehe eine Schrift abgehen könne, an die II. Kammer zu bringen sei. Man ist hiermit allgemein ein verstanden. Ein gleiches Einverständniß findet auch Sei ten des noch anwesenden Regierungs - Cvmmissair v. Mer tz ach, auf Anregung des Secretair Hartz, darüber statt, daß die dermalige Abstimmung durch Namensaufruf der Ent schließung über das künftig vorzulegende Gesetz wegen Aufhe bung des Bierzwanges nicht präjudizire, vielmehr die Abstim mung darüber und die Annahme und Verwerfung desselben völlig freibliebe, wenn es auch ganz in Gemäßheit der jetzt be schlossenen Anträge ausfallen sollte. Präsident fragt nun: Nimmt die Kammer nunmehr die bei den einzelnen Puncten in der vorliegenden Angelegen heit gefaßten Beschlüsse auch in ihrer Totalität an? — Beim stattsindenden Namensaufrufe erfolgt ein einstimmi ges Ja! Da bereits die zweite Stunde nahe herangerückt war, wird auf den zweiten auf der Tagesordnung befindlichen Gegenstand, die Fortsetzung der BerathuNg über das neue Criminalgesetztzuch nicht mehr übergegangen, sondern derselbe für die morgende Tagesordnung festgesetzt und die Sitzung geschloffen. Vierzigste öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 2. Februar 1837. Eingänge zurRegistrande.—Fortsetzung der besondern Berathung über den Criminalgesetzentwurf. (ll. Theil, XIll. Kapitel: Von betrügerischen Handlungen., Art. 242. — 250. XIV. Kapi tel: Von Münzverbrechen. Art. 251. — 257.) — Die Sitzung beginnt nach ^11 Uhr bei Anwesenheit von 34 Mitgliedern. Das Protokoll der letzten Sitzung wird
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