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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 77. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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sein, so würde ich mich eher für die Ansicht der I. Kammer ent scheiden. Wicepräsident v. Haase: Ich sehe nicht ein, wie dem Cours der Staatspapiere geschadet werden soll. Es wird sogar den Wünschen der Kreditoren entgegen gekommen, wenn wir jetzt nicht mehr als 100,000 Thlr. jährlich und den Betrag des Zinsenzuschlags ausloosen. Sachsen wird immer in einem solchen blühenden Zustande sein, um jährlich 100,000 Thlr. zum Til gungsfonds ins Budjet zu nehmen; daher wird es auch für Sach sens Blühen und Kredit ganz gleichgültig sein, ob 1 oder 1H Prozent Tilgungsfonds angenommen wird, aber was den Staatsgläubigern gleichgültig ist, ist es nicht für das Volk; es ist nicht gleichgültig, wennwirjetztSummcn ersparen und zu neuen Einrichtungen verwenden können, zumal, da das neue Grund steuersystem große Opfer von der Gegenwart fordert. Diese Letztere muß man daher schonen; sie gab bereits mehrere 100,000 Thlr. für dieses Grundsteuexsystem, also für die Zukunft aus, und nun frage ich noch, warum soll dieselbe noch Mehr, warum soll sie Alles und sogar für Institutionen, die auf Jahrhunderte berechnet sind, allein tragen, und warum soll nicht auch ein Theil davon von der Zukunft getragen werden? Abg. v. Thielau: Der einzige Grund, der Etwas für sich zu haben scheint, ist der, daß die Grundsteuern noch ungleich vertheilt sind. Die Deputation hat diesen Grund ebenfalls er wogen , aber nicht für ausreichend gefunden. Sie glaubt, daß bei Feststellung eines Lilgungsplanes nicht allein die Gegenwart, sondern auch die Zukunft ins Auge zu fassen sei. Sie hat aber auch berücksichtigen müssen, wer die Abgabenpflichtigen sind, die sür den Riß stehen, wenn künftig die Einnahmen, welche jetzt glänzend sind, weniger ergiebig sein sollten. Es hat ihr scheinen müssen, als wenn dieses lediglich die Grundbesitzer sein würden, und daß wohl die Vorsicht rathe, die Gegenwart zu benutzen, um schneller auf einen gewissen Zeitraum von Jahren zu tilgen und nachher größere Ersparnisse eintreten zu lassen. Bis zum Jahre 1848 treffen allerdings beide Tilgungspläne zu sammen. Es wird bei dem Lrlgungsplane zu 1 * Prozent ein größerer Aufwand von Seiten der Abgabenpflichtigen erfordert bis zu'dem gedachten Jahre gegen den andern Mgungsplan von 1 Prozent mit Zinsenzuschlag. Von diesem Augenblicke an aber fallt nach dem erstem Plane der Beitrag der Unterthanen sehr bedeutend, hingegen bleibt er sich durch alle 47 Jahre bei dem andern Lrlgungsplane ganz gleich- Wenn man auch an- nehmm will, daß durch den Anschluß an den Zollverb.and sich die Einnahmen glänzend gestaltet haben, so muß die Deputation sich doch sagen, dgs keine Bürgschaft da sei, daß die Verhält nisse dieselben bleiben werden. Es könnte ein Rückschlag eintre ten, Umstände, wodurch dis indirekten Einnahmen sich vermin dern. Tritt dieser Fall ein, so wird dys Fehlende aus der Grund steuer zuzuschießen sein. Wenn nun jetzt günstige Verhältnisse vor handen find, und ungeachtet dieses Tilgungsplans wirimStanhe sein werden, eine große Erleichterung in dm Abgaben emtreten zu lassen, so glaube ich, ist es der Vorsicht gemäß, die vorhan denen Kräfte zu benutzen, um die Unterthanen, wenn Unglück liehe Conjunkturen eintreten sollten, nicht so hoch zu belasten, als es der Fall sein würde, wenn der Tilgungsplan der I. Kammer angenommen würde. Nach dem Tilgungsplane zu 1^ Prozent werden zwar 66Jahre gebraucht; dagegen nimmt die Zahlungs- pflichtigkeit der Unterthanen um so viel, als die Zinsen sich ver ringern, jährlich ab. Daß dieses in den ersten Jahren nur lang sam gehen kann, ist gewiß; es geht aber nachher weit rascher und wird vom Jahre 1842 an bereits 6000 Thlr. weniger betra gen. Ich glaube, daß der Grundbesitz am meisten dabei inte ressier ist, daß die jetzigen Kräfte benutzt werden und eine schnel lere Tilgung eintrete, damit man bei Unglücksfällen gedeckt sei. Vicepräsident v. Haase: Es können unmöglich 400,000 Thlr. von der I. Kammer jährlich zur Tilgung verlangt werden; es würde der jährliche Betrag zu Tilgung nie mehr als 100,000 Thlr. betragen. Staatsminister v. Ze sch au: Der Abg. v. Thielau würde wohl die Güte haben, bei Anziehung der Summe beizufügen: „zu Verzinsung und Tilgung." Dann würde die Angabe rich tig sein. Referent Jung Hans: Wenn der Hr. Diceprasident der Meinung ist, daß das Anführen der Deputation, ein Erlaß von 38,000 Thlr. sei zu unbedeutend, um den Ständen die Pflicht aufzuerlegen, darauf Rücksicht zu nehmen, von keinem Gewichte sei, weil 38,000 Thlr. allerdings zur Erleichterung der Steuer pflichtigen beitragen würden, so habe ich daraufzu erwiedern, daß der Erlaß dieser Summe, selbst wenn er nur auf die Schockqua- tember-Pexsonen- und Gewerbesteuern statt finden sollte, auf den Steuerthaler nur 9 Pf. betragen würde; ein Betrag, durch den sich gewiß Niemand erleichtert fühlen dürfte. Wenn der Herr Vicepräsident ferner sagt, daß das Land jetzt blühend sei, so ist es eben aus diesem Grunde, daß die Deputation vorschlagt, in den nächsten 12 Jahren eine etwas,größere, aber jedes Jahr abneh mende Summe zum Tilgungs- und Ainsenfonds zu verwenden, um nach Ablauf dieses Zeitraums eine, jede Finanzperiode um 6930 Thlr. sich vergrößerendeErleichterung eintreten lassen zu kön nen, eben weil nicht vorausgesehen werden kann, ob das Land später auch noch so blühend sein würde, als es jetzt der Fall ist. Wieeprasident: Ich habe gesagt, die Summe wäre be deutend, und bin noch jetzt dieser Meinung. Mt 38,000 Thlr. laßt sich manche Maßregel ausführen. Ich gebe zu, daß der Betrag dieser Summe in Bezug auf Einzelne unbedeutend seinkann, doch ist dies nm zufällig, Uebrigens ist es gewiß bes ser, in 47 Jahren zu tilgen als in 67 Jahren. Denn je länger die Tilgung dauert, je mehr sie sich hinaus zieht, um so größer wird der Zeitraum, in welchem dem Lande ein Unglück widerfah ren kann, das die Eontrahmmg einer neuen Schuld nöth ig macht. In dieser Hinsicht scheint es mir also besser, wenn das Land mit 47 Jahren von Schulden frei wird, als in 67 Jahren, denn in den 20 Jahren von 1847 — f.867 kann manches Bedürfmß hervor treten, das die vyrhandenenKrafte des Staats völlig in Anspruch nimmt, (Beschluß folgt.) Druck Md Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mir Le« Redaktion beauftragt r vr- Gretschel.
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