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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836-12-31
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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kelt fteisprechen, nicht als gewählt angenommen werden kann! für den Fall, daß die Regierung wegen Krankheit ihn frei spräche. Ebenso zweifellos hat es geschienen, daß die Wahl eines Stellvertreters nicht berücksichtigt werden könne. Herr Dufour wurde gewählt und als Stellvertreter Hr. Poppe. Nun wollen wir annehmen, daß Hr. Poppe sollte gewählt worden sein nicht bloß für die Person Hrn. Dufours, sondern für seine Stelle, so ist die Frage, ob, da die eventuelle Wahl Hrn. Barths nicht statt hatte, auch die eventuelle Wahl dessen Stellvertreters hier stattsinden könne. Wir mögen das nehmen, wie wir wol len, so konnte die Deputation zu keinem andern Resultate kom men ; das ist doch immer das letzte, daß, wer für Einen even tuell gewählt worden ist, doch nicht für den Andern gewählt werden kann. Dieser Grund muß entscheidend sein. Abg. Häntzschel (aus Königstein): Der Abg. Eisen stuck hat 3 Gründe aufgestellt; mit dem letzten bin ich einver standen. »Ich habe bloß behauptet, daß die Staatsregierung hier nicht die Rechte der Kammer normiren wolle durch die Verordnung vom 30. Mai 1836. Denn die Rechte der Kam mer sind dieselben geblieben. Eine eventuelle Wahl mag ein getreten sein oder nicht, die Kammer hat das Recht zu sagen: eine Wahl gilt, oder sie gilt nicht. Und was das ärztliche Zeugniß anbelangt, so habe ich auch geglaubt, daß ein ge richtliches Aeugniß und nicht das eines Hausarztes erforderlich sein muß. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Die Staatsregierung hatte die von Herrn Barth und Poppe ange brachten Entschuldigungsgründe zur Entschließung der verehr ten Kammer zu bringen. Würde nun diese für gut befinden, weder den Einen noch den Andern einzuberufen, sondern viel mehr den Antrag stellen, daß die anderweite Wahl eines zwei ten Abgeordenten der Stadt Leipzig und dessen Stellvertreters veranstaltet werde, so wird hierzu vorgeschritten werden, so bald der diesfallsige Antrag an die Staatsregierung gelangt. Abg. v. L ey ß er: Es ist bereits von einem Abgeordneten über die Leipziger Wahlen, über deren etwaige Unzulänglich keit und Dasjenige, was dabei zu berücksichtigen sein dürste, gesprochen worden. Ich will darauf nicht weiter eingehen, sondern muß vielmehr beklagen, daß ein ganz eigner Un glücksstern dabei über die Stadt Leipzig gewaltet hat; indem von drei ausgezeichneten Männern, von denen einer für seine Mitbürger in diesem Saale als Volksvertreter erscheinen sollte, um für das Wohl nicht allein einer Stadt, sondern für die wichtigsten Interessen einer ganzen Nation und des Thrones gemeinsam zu wirken, keiner diesem ehrenvollen Rufe folgen konnte. Won dem gesetzlichen Zwange, sich hier einstellen zu müssen, kann nicht die Rede sein, da ich es kaum für möglich halte, daß, wenn nicht die gewichtigsten, fast unübersteiglichen Hindernisse eintreten, ein als Abgeordneter der Ständever sammlung Gewählter sich weigern sollte, aus Privatrücksich ten diesem so ehrenvollen Rufe zu folgen. Um so beklagens- werther muß daher der Zustand von Geschästsbürden und kör perlichen Leiden sein, der in immer verstärkter Maße Herrn Dufour betroffen und ihn durchaus verhindert hat, hier mit zuwirken, und schmerzlich muß es Leipzig empfinden, daß es keinem der drei Gewählten möglich war, dem ihnen bewiesenen so ehrenvollen Vertrauen zu entsprechen. Denn fest bin ich überzeugt, daß nicht allein in dem Süden Deutschlands son dern auch im Norden, in unserm theuern, so hochgestellten Ba rerlande die lebhafteste Anhänglichkeit an das constitutionelle System sich beurkundet, ein System, welches bereits so heilbringend gewirkt hat und fortan wirken wird. Ja, meine Herren, dieses Gefühl belebt Sachsens Söhne, und es bedarf nicht des Hinblicks auf Frankreich oder England, um dies zu gewahren. Gewiß wird die in unserm schönen Vater lande. begründete constitutionelle Verfassung tief und fest ihre Wurzeln schlagen und auch für nachfolgende Generationen . noch der edlen Früchte viele tragen. Dies wird stets der Sächsischen Stände ernstes Streben, dies der Zielpunct ihrer Wünsche sein. Schlüßlich beklage ich nochmals, daß wir noch längere Zeit den zu wählenden geehrten Abgeordneten der zweiten Stadt des Landes in unserer Mitte werden entbehren müssen. Abg. Sachße: Ich wollte nur bemerken, daß mir der Grund, welchen die Deputation angeführt hat, keineswegs schlagend erscheint. Ich würde nach den Aeußerungen, die ein geehrter Abgeordneter über die Verhältnisse in dieser Ange legenheit bemerklich machte, geschwiegen haben, allein die Auf forderung der Frage, ob etwas Entscheidenderes gedacht werden könne, als dieser Grund, zwingt mich zu folgender Entgeg- nung: Wenn Seite 238 angeführt worden ist, daß Hr. Du four wegen Geschäftsverhältnissen an der Ständeversammlung nichtLheil nehmen wollen, dann müßte es beim Wahlprotokoll ausdrücklich gesagt worden sein, eventuell soll eine Wahl nur wegen dieser Behinderung stattsinden; dann nur ließe sich die Behauptung der Ungültigkeit dieser eventuellen Wahl aus dem Grunde vertheidigen, weil Hr. Dufour - Feronce nicht wegen häuslicher Behinderungen, sondern wegen Krankheit entlas sen worden. Außerdem muß man lediglich daraus sehen, daß er nicht hat wollen in die Ständeversammlung treten, ob we gen Krankheit oder anderer Behinderungen, das ist für die Wahlhandlung gleichgültig gewesen. Die eventuelle Wahl steht damit in keinem Zusammenhang. Es ist anzunehmm, die Wähler haben nur im Auge gehabt,, einen paffenden, tüch tigen Mann statt seiner zu wählen. Jenem Grunde kann ich daher nicht beipflichten. Abg. Atenstadt: Wenn der Abgeordnete, der zuletzt sprach, die von der Deputation herausgehöbenen Gründe nicht hat gelten lassen wollen; so möchte ich fragen, wie lange wohl ein so eventuell Gewählter an diese Wahl gebunden sei ? Denn es steht dem zuerst Gewählten doch immer frei, andere Gründe geltend zu machen, und nachdem der eine Grund nicht durchge schlagen, einen andern herauszuheben; das Wahlgesetz läßt so gar ein Rekursverfahren zu. Wenn der Grundsatz, welchen die Deputation ausgesprochen, nicht gelten sollte, so wäre em sol cher eventuell Gewählter in der Lage, viele Monate allein da stehen zu müssen und zu erwarten, wenn er einberufen würde, ohne je Gewißheit zu haben, ob er sich darauf gefaßt machen
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