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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 57. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
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entwerfen^ Ich erlaube mir darauf anzutragen und stelle an heim, ob nicht vielleicht die Frage über den Artikel selbst bis nach der Vorlegung ausgesetzt werden möchte. v. Carlowitz: Der geehrte Herr Secretair scheint in Jrrthum zu sein; er nimmt an, daß, wenn wir das Deputations- Gutachten, so wie es hier steht, mithin ohne mein Amendement angenommen hatten, wir die Worte: „ohne von dem Andern beleidigt worden zu sein," auf den Vordersatz bezogen wissen wollten. Allein bei der Erörterung, die in der Deputation mein Amendement hierüber veranlaßte, wurde festgestellt, daß diese Worte au? den Nachsatz sich beziehen sollten. Insofern würde also das Amendement gar keinen Unterschied vom De putations-Gutachten bezwecken. Es kommt sehr darauf an, ob man nicht schon die beiden ersten Fälle als solche bezeichnen wolle, wo ein absichtlicher Zweikampf herbeigeführt worden ist, und ich hätte kein wesentliches Bedenken dagegen. Aber dies müßte ausgesprochen werden, denn jetzt ist dieser Artikel von der Deputation anders verstanden worden. Referent Prinz Johann: Bei unserm frühem Depu tations-Gutachten ging allerdings meine Ansicht dahin, daß die beiden speziellen Fälle sich darauf bezögen. Referent Prinz Johann: Ich habe eine Fassung bereits entworfen und werde sie der geehrten Kammer Vorschlägen. Sie würde so heißen: „Wenn einLheilnehmer an einem Zwei kampfe, der schon zweimal wegen Zweikampf in Untersuchung gewesen und überführt worden ist, den zweiten Zweikampf ohne Beleidigung Seiten des Andern mit Absicht herbeigeführt zu haben, einen Zweikampf abermals unter gleichen Umstän den erweislich mit Absicht herbeigeführt hat, so ist derselbe rc." Vicepräsident 0. Deutrich: Ich gebe anheim, ob man nicht bei der Schwierigkeit, diesen Fall recht zu fassen, das Ermessen des Richters eintreten ließe, und daß man sagte: „Der Richter kann u.s.w." Es giebt viele Fälle, wo das nicht aufgefunden werden kann, was hier aufgefunden werden soll. Graf Hohenthal: Wenn die Paragraphe so angenom men wird, wie sie jetzt gefaßt ist, so müßte ich mich gegen das Wort „kann" erklären. Denn es liegt offenbar vor, daß das Wort „ist" eine ausdrückliche Bestimmung der Strafe enthalt. Viceprasident V. Deutrich: Es würde doch sehr schwie rig sein für den Richter, den Fall zu ermitteln und festzusetzen. Daher dürste es angemessen sein, wenn anstatt dieser Fassung gesetzt werde: „kann", da es doch dem Richter überlassen werden muß, für diesen Fall herauszustellen. Präsident: Ich würde zuvörderst die Frage darauf zu stellen haben, ob nach dem Anträge des Herrn Stellvertreters das Wort „ist" in „kann" verwandelt werden soll: Ob die Kammer diesen Antrag unterstütze? Wird unterstützt. Bürgermeister Wehner: Die Bedenken, die gegen die Paxagraphe ausgestellt, und die Erinnerungen, die dage gen gemacht worden, sind so verschieden, daß es sehr schwer werden wird, sich jetzt über die Annahme dieser Paragraphe sofort zu fassen. Ich trage deshalb darauf an, daß dieselbe noch einmal von der Deputation in Berathung gezogen, und bei der nächsten Sitzung erst darüber abgestimmt werden möchte. — Bürgermeister Wehner nimmt indessen nach einer kur zen Diskussion seinen Antrag zurück. Domherr v. Günth er: Nur noch Eines wollte ich mir zu bemerken erlauben, ehe über die Sache selbst abgestimmt wird. Es ist jetzt Alles darauf gestellt, daß Jemand dreimal den Zwei kampf durch eigene Schuld herbeigeführt hat. Wie wenn nun aber der eine oder der andere der beiden ersten Zweikämpfe im Ausland, vielleicht in verschiedenen Ländern vorgefallen ist, wo ganz verschiedene Grundsätze darüber obwalten, was man als Schuld ansieht? Ich bin zweifelhaft, was in so einem Falle der Sachs. Richter entscheiden soll. Ich muß wiederholen, daß ich zwar anerkenne, es handele ein solcher Mensch, der aus Muthwillen das Duell anfangt, sehr verwerflich, aber ich muß auch bekennen, daß ich nicht weiß, welches Moment den Richter leiten solle, um auf diese moralische Verwerflichkeit eine Verur- theilung wie die hier vorgeschlagene zu begründen. Referent Prinz Johann: Zum Schlüsse der Debatte wollte ich noch einmal das Wort zu ergreifen mir erlauben. Der vielbesprochene Zusatzartikel ist von zwei Puncten in Frage ge stellt worden; man hat sich darauf bezogen: Ob die vorgeschla gene Strafe nicht außer Verhältniß stehe mit dem Verbrechen, und dann hat man die Behauptung aufgestellt, daß die Falle schwer nachzuweisen sein würden, und daß daher eine solche Be stimmung nicht zweckmäßig sei. Was den ersten Punct betrifft, so ist er in der Hauptsache bereits vom Herrn von Carlowitz aus geführt worden. Es ist hier nicht die Rede von Jemandem, der aus Ehrliebe ein Verbrechen begeht, sondern von Demjenigen, welcher das Duell aus frevelhafter Absicht herbekführt. Auf Je manden, der eine gelauterte und gesunde Ansicht von Ehre hat, leidet diese Bestimmung durchaus keine Anwendung. Was die Zweckmäßigkeit der Strafbestimmung anlangt, so dürfte letztere wohl zum Schutze und zurBeruhigung derer dienen, welche alle Veranlassung zu solchen Handeln zu vermeiden suchen, und des halb scheint mir diese Bestimmung zweckmäßig zu sein. Erkennt man an, daß es schwer sei, dem Vorurtheile zu trotzen, so muß man doch anerkennen, daß Derjenige, welcher freventlich An dere in ein solches Dilemma bringt, mit schwerer Strafe zu bele gen sei. Das der Beweis schwer sei, hat die Deputation nicht verkannt, gleichwohl zweifelt sie nicht, daß es Falle giebt und geben kann, wo die Sache sich nachweisen läßt. Ich glaube, diejenigen geehrten Sprecher, die sich auf die Universi'tätspraxis bezogen haben, werden wohl das häufig verbreitete Geschlecht der sogenannten Krakeler kennen zu lernen Gelegenheit gehabt haben, und sie werden mir beistimmen, daß sich unter solchen Umständen derBeweis wohl führen lasse, und ich meines Theils zweifle nicht. Präsident: Ich glaube, meine Herren, daß ich nun die Frage, jedoch unter Vorbehalt des Hartzischen Amendements, darauf richten könnte: Ob die Kammer den von der Deputation
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