Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1836/37,Nov./Febr.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1836/37,Nov./Febr.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028233Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028233Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028233Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1836/37
- Titel
- 65. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-02-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- SonstigesMitglieder der Ständeversammlung des Königreichs Sachsen im ... 8
- Protokoll2. Sitzung 13
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 33
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 69
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 97
- Protokoll10. Sitzung 109
- Protokoll11. Sitzung 121
- Protokoll12. Sitzung 137
- Protokoll13. Sitzung 149
- Protokoll14. Sitzung 165
- Protokoll15. Sitzung 177
- Protokoll16. Sitzung 189
- Protokoll17. Sitzung 201
- Protokoll18. Sitzung 217
- Protokoll19. Sitzung 229
- Protokoll20. Sitzung 245
- Protokoll21. Sitzung 261
- Protokoll22. Sitzung 273
- Protokoll23. Sitzung 289
- Protokoll24. Sitzung 305
- Protokoll25. Sitzung 317
- Protokoll26. Sitzung 325
- Protokoll27. Sitzung 337
- Protokoll28. Sitzung 349
- Protokoll29. Sitzung 361
- Protokoll30. Sitzung 373
- Protokoll31. Sitzung 389
- Protokoll32. Sitzung 405
- Protokoll33. Sitzung 417
- Protokoll34. Sitzung 433
- Protokoll35. Sitzung 445
- Protokoll36. Sitzung 457
- Protokoll37. Sitzung 469
- Protokoll38. Sitzung 485
- Protokoll39. Sitzung 501
- Protokoll40. Sitzung 513
- Protokoll41. Sitzung 529
- Protokoll42. Sitzung 545
- Protokoll43. Sitzung 557
- Protokoll44. Sitzung 577
- Protokoll45. Sitzung 593
- Protokoll46. Sitzung 609
- Protokoll47. Sitzung 625
- Protokoll48. Sitzung 645
- Protokoll49. Sitzung 661
- Protokoll50. Sitzung 681
- Protokoll51. Sitzung 697
- Protokoll52. Sitzung 713
- Protokoll53. Sitzung 729
- Protokoll54. Sitzung 749
- Protokoll55. Sitzung 765
- Protokoll56. Sitzung 785
- Protokoll57. Sitzung 801
- Protokoll58. Sitzung 817
- Protokoll59. Sitzung 833
- Protokoll60. Sitzung 853
- Protokoll61. Sitzung 869
- Protokoll62. Sitzung 889
- Protokoll63. Sitzung 909
- Protokoll64. Sitzung 925
- Protokoll65. Sitzung 941
- Protokoll66. Sitzung 961
- Protokoll67. Sitzung 977
- Protokoll68. Sitzung 997
- Protokoll69. Sitzung 1013
- Protokoll70. Sitzung 1029
- Protokoll71. Sitzung 1045
- Protokoll72. Sitzung 1065
- Protokoll73. Sitzung 1081
- Protokoll74. Sitzung 1101
- Protokoll75. Sitzung 1117
- Protokoll76. Sitzung 1133
- Protokoll77. Sitzung 1149
- Protokoll78. Sitzung 1169
- Protokoll79. Sitzung 1185
- Protokoll80. Sitzung 1205
- BandBand 1836/37,Nov./Febr. 1
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
getroffen hätte, würde ich die Versammlung ersuchen, übermor gen um 16 Uhr zur Fortsetzung der heutigen Angelegenheit sich wieder hier emzufinden. Hiermit endigte die heutige Sitzung um 2H Uhr. Neun und zwanzigste öffentliche Sitzung der Ik. Kammer, am 26. Januar 1837. Eingänge zur Registrande. — Be-rathung des Berichts der 3.Deputa- tion über die Petition des Abg. Zische, die Aufhebung der Schutzunterthänigkeit und des Stuhlzinses in der Lausitz betr. Die Sitzung, in der 64 Mitglieder anwesend, beginnt halb 11 Uhr mit Vorlesung des Protokolls der letzten öffentlichen Sitzung. Da Nichts gegen das Protokoll bemerkt wird, wird solches von den Abgg. v. Kotzau und v. L eip zig er mit un terzeichnet. Hierauf trägt der Secr. Puschel die Registrande vor, welche Folgendes enthält t 1) Der 24. Januar. Der Abg. Krause überreicht eine Petition der zünftigen Gewerbe zu Chemnitz gegen die Emanzipation der Juden, an welche Petition sich die Gewerbe-Vereine zu Glauchau und M erane anfchlie- ßen. Hierzu 2 Beilagen. Präsident: Nach einer vor Kurzem in der I. Kammer geäußerten ministeriellen Erklärung wird von Seiten der hohen Staatsregkerung noch diesfalls eine Vorlage an die Kammer gelangen , Und wird die Petition daher bis dahin zu afferviren und dann zu berücksichtigen sein. 2) Mittheilung des hohen Gefammt-Ministeriums zu dem höchsten Dekrete, das Postulat wegen der Armen - Versorgung zu Dresden betr., undEröffnung, daß zu dieserVorlageder Geh. Regierungsrath V. Merbach als Königl. EomMisjmr beauftragt wördett. Hierzu 6 Beilagen. (Wird verlesen und kommt an die 2. Deputation.) 3) Den 25. Januar. Die Familien Kröber zu Borna und Geithain bitten um Verwendung, daß ihnen der wegen Unschuldig erlittener Haft gebührende volle Betrag der Sachsenbuße zu Aheil werde. Hierzu 2 Beilagen. (An die 4. Deputation.) 4) Lall. Bericht der 4. Deputation der kl. Kammer über eine von Johann Gotthekf August Meyer in Freiberg ekngereichte Schrift, gerügte Män gel in dem erlassenen Militairgefttz betr. (Wird in einer der nächsten Sitzungen zu verlesen, und dann Seiten der Kammer darüber Beschluß zu fasten sein, ob sofort darüber zu berat'hen, öder der Bericht darüber zum Druck kommen soll.) 5) Lall. Bericht derselben Deputation über Vas Gesuch der Chaussee wärter der vierten Amtshauptmannschaft im Dresdner Kreis direktionsbezirk, um Äufnahme in die Zahl der Staatsdimer und Zusicherung einer Pension. (Desgl.) 6) Lall. Proto koll der k. Kammer, den aus den Landtagsakten entlehnten Ab druck der ferneren BerathLMgen über das Criminalgesetzbuch enthaltend. (Wird an die. außerördentlichs Deputation abzu geben sein.) Bei der heutigen Sitzung haben ihr Außenbleiben wegen Kränklichkeit entschuldigen lassen die Abgg. v. Egidy, Sachße und Zun'ghanns. - ' - - - Es wird nunmehr zur Tagesordnung übergegangen, und zwar zur Berathung des Berichts der A. Deputation über die Petition des Abg. Zische, die Schutzunterthänigkeit und den Stuhlzins in der Lausitz betr. Referent 0. Wiesand begiebt sich auf die Rednerbühne und tragt den Deputations-Bericht vor, nach welchem die De putation ihr Gutachten dahin gestellt hat, daß . 4.) dem am 2. Oktober 1834 wegen der Schutzunterthanig- ker't von der II. Kammer gefaßten Beschlüsse: „die hohe Staats regkerung zu ersuchen, Veranstaltung zu treffen,^ daß die soge nannte Schutzunterthänigkeit in der Oberlausitz nebst den dar aus hervorgehenden Verbindlichkeiten, 1) bei einem Wegziehen auf bestimmte Zeit einen Gunstbrief zu lösen, und nach Befin den dafür alljährlich etwas Gewisses an die Schutzherrshastzu entrichten; 2) die Erlaubniß der Schutzherrschaft zur wesent lichen und bleibenden Niederlassung an einem andern Orte ge gen Bezahlung eines Losgeldes zu suchen und deshalb einen Losbrief zu lösen, in Wegfall gebracht, auch darüber, ob und welche Entschädigung den Schutzherrschaften für diese zeitherige» Leistungen, soweit sie auf besondern Erwerbstiteln beruht haben, zu gewähren sei, gesetzliche Bestimmungen getroffen und hier über der Ständeversammlung, sobald als möglich, der Entwurf zum Behuf ihrer Erklärung vorgclegt werde," wiederholt beigc- kreten, und solcher in Vereinigung mit der!. Kammer zum Be huf der Vorlegung eines Gesetzentwurfs während gegenwärti gem Landtage an die hohe Staatsregierung gebracht werden möge. — L) In Verbindung mit derk. Kammer bei der hohen Staats regierung zu beantragen: „daß VerStändeversammlung aimoch im Laufe des gegenwärtigen Landtags ein Gesetzentwurf vorge- legt werde, wodurch den Webern, welche einen Stuhlzins, der als Erbzins nicht anzusehen, zu entrichten verpflichtet, einsei tig auf Aufhebung des Stuhlzinses anzutragen verstattet werde, und in Folge eines derartigen Antrags die Berechtigung zu Erhebung des Stuhkzinses gegen angemessene Entschädigung der Berechtigten nach Analogie der bereits bestehenden gesetzlichen Ablösungsnormen und nach einer Durchschnittsberechnung des Stuhlzinsbetrages, in Wegfall gelange, so daß an demselben Orte die Entrichtung des StuhlszinseS weder ferner bestehen, noch je wieder eingeführt werden könne." — Referentv. Wiesand: Die Deputation hat vorzüglich in Berücksichtigung der durch das Gesetz vom 17. März 1832 we gen Ablösung mehrerer Leistungen aufgestellten Grundsätze, de ren analogische Anwendung auf die Schutzunterthänigkeit und den Stuhlzins für unbedenklich gehalten. Dieselbe hat daher derKammer vorgcschlagen, daß die in dem Deputations-Gutach ten bezeichneten Leistungen kn Wegfall gelangen können, nach dem jedoch von der Staatsregierung zuvor erörtert worden ist, ob und welche Entschädigung dafür zu gewahren fei. Sie hat geglaubt, für jetzt auf den letzteren Gegenstand nicht speziell ein gehn zu können, da von der hohen Staatsregierung nicht un terlassen werden wird, alle hierher gehörige Momente zu berück sichtigen , und bei der Vorlage des Gesetzentwurfs selbst sich er geben wird, welche Erinnerungen alsdann annoch zu machen seiü dürsten. Aus diesem Grunde war die Deputation der An-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder