Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1850/51,2
- Erscheinungsdatum
- 1851
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1850/51,1.K.,2
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028243Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028243Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028243Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1850/51
- Titel
- 82. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1851-03-27
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1850/51,2 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis I
- Protokoll50. Sitzung 943
- Protokoll51. Sitzung 955
- Protokoll52. Sitzung 961
- Protokoll53. Sitzung 977
- Protokoll54. Sitzung 995
- Protokoll55. Sitzung 1003
- Protokoll56. Sitzung 1031
- Protokoll57. Sitzung 1049
- Protokoll58. Sitzung 1061
- Protokoll59. Sitzung 1073
- Protokoll60. Sitzung 1081
- Protokoll61. Sitzung 1091
- Protokoll62. Sitzung 1103
- Protokoll63. Sitzung 1123
- Protokoll64. Sitzung 1153
- Protokoll65. Sitzung 1179
- Protokoll66. Sitzung 1199
- Protokoll67. Sitzung 1221
- Protokoll68. Sitzung 1245
- Protokoll69. Sitzung 1267
- Protokoll70. Sitzung 1293
- Protokoll71. Sitzung 1321
- Protokoll72. Sitzung 1333
- Protokoll73. Sitzung 1353
- Protokoll74. Sitzung 1381
- Protokoll75. Sitzung 1389
- Protokoll76. Sitzung 1393
- Protokoll77. Sitzung 1409
- Protokoll78. Sitzung 1433
- Protokoll79. Sitzung 1465
- Protokoll80. Sitzung 1497
- Protokoll81. Sitzung 1513
- Protokoll82. Sitzung 1531
- Protokoll83. Sitzung 1553
- Protokoll84. Sitzung 1575
- Protokoll85. Sitzung 1603
- Protokoll86. Sitzung 1631
- Protokoll87. Sitzung 1645
- Protokoll88. Sitzung 1677
- Protokoll89. Sitzung 1701
- Protokoll90. Sitzung 1727
- Protokoll91. Sitzung 1757
- Protokoll92. Sitzung 1765
- Protokoll93. Sitzung 1797
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1850/51,2 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Bedurfniß des Betreffenden abzuwickeln. Die Deputation hat sich blos dafür ausgesprochen, auf diesem Wege fortzu- gehen. Graf zu Solms-Wildenfels: Der Herr v. Heynitz sagte soeben, daß die Staatsregierung geäußert hatte, nach Wunsch der Betheiligten das Lehnswesen auf irgend eine Art zu ändern. Das finde ich ganz recht und billig, nur würde ich sehr darauf antragen, daß nicht gegen den Wunsch der Betheiligten vom Staate irgend eine Veränderung vor genommen werde, auch selbst die kleinste nicht. Denn wird aus einem alten Gebäude auch nur ein Stein herausgenom men, dann wird das ganze Gebäude wacklig, und dagegen, daß solches mit dem Lehnsgebäude geschehe, müßte ich ganz entschieden mich aussprechen. v. Zeh men: Es handelt sich in diesem Punkte nur um Beseitigung einer Ungerechtigkeit. Jeder Stempel wird nach dem Werthe des Objects erhoben, um welches es sich bei dem betreffenden Geschäfte handelt. Hier aber bei der Allodisi- rirung geht man von einem ganz andern Gesichtspunkte aus, hier wird er von dem Gesammtwerthe des Gutes erhoben, nicht aber von der Differenz, um welche das Lehngut mehr an Werth erhalt durch die Verwandlung in Allod, also nicht von dem eigentlichen Objecte des Allvdisicationsgeschäfts.' Sehr richtig ist daher von der Deputation hervorgehoben wor den, daß der Stempel nur von dem Werthe zu erheben sei, den das Gut mehr erhält, wenn es aufhöre, Lehn zu sein, und daß dieser Werth durch das Capital repräsentirt werde, mit welchem der aufgelegte Allodificationscanon ablösbar sein würde. Es handelt sich also jetzt lediglich um Beseiti gung einer noch bestehenden Ungerechtigkeit. Graf zu Solms-Wildenfels: Gegen die Aeußerung des letzten Herrn Redners habe ich nur zu erinnern, daß es sich hier um ein Obereigenthum, also um einen Lheil des Eigenthums des Lehnsherrn handelt, und daß dieses Lehns- eigenthum, mit Billigkeit wenigstens, anders nicht aufgehoben werden kann, als wenn auch der Lehnsherr seinen nicht un bedeutenden Antheil an dem Werthe des Lehns bekommt. v. Po fern: Ich muß der letzten Aeußerung des Herrn v. Zehmen beitreten, weil dieser Allodificationsstempel, wenig stens früher, eine Höhe erreicht hat, die über alle Maaßen geht. Mir selbst ist ein Fall bekannt, wo ein Gut in derOber- lausitz, — wo doch dasLehnsverhaltniß nicht so streng ist, — mit 36,000 Lhalern erkauft und nur mit einem Allodifi cationscanon von jährlich 10 Lhalern belegt, dennoch bei dessen Modifikation die Kosten für Stempel und Sporteln, eine Höhe von, irre ich nicht ganz, nahe an 2000 Lhaler erreichten, aber allerdings, was ich nicht unerwähnt lassen darf, in einer Zeit, wo die neuesten gesetzlichen Bestimmun gen über Allodification der Lehen noch nicht bestanden. Präsident v. Schönfels: Es scheint die Zeit gekommen zu sein, wo ich die Debatte schließen kann, was hiermit geschieht, indem Ich dem Herrn Referenten das Schlußwort ertheile. Referent Bürgermeister Wimmer: Ich habe nichts Wesentliches hinzuzusügen. Nur das kann ich nicht umhin, auf die Rede Sr. Erlaucht des Herrn Grafen zu Solms zu bemerken, daß der Oberlchnsherr jetzt der Staat ist, daher dieser die Gefalle bezieht, und diesem bei Lehnsheimfällen das Eigenthum an Lehen zuwachst, — daß ich zu erwägen geben muß, wie viele und große Opfer bereits seit dem Jahre 1831 von den Lehngutsbesitzern dem Staate gebracht worden sind, und daß es daher blos recht und billig erscheint, daß der Staat aus den Allodisicationen der Lehen nicht unverhält- nißmäßige Revenüen beziehe. Läßt man hierin den Besitzern der ritterschaftlichen Lehen die größtmöglichsten Erleichterun gen zukommen, so übt man nur einen Act der Gerechtigkeit. Präsident v. Schönfels: Ich gehe zur Fragstellung über. Der vierte Punkt handelt vom Wegfall des Stempels bei Erbverwandlungen ritterschaftlicher Lehen; hierbei rathet die Deputation der Kammer an, den Antrag an die Staatsregierung zu stellen, durch eine Gesetzes vorlage den jetzigen Stempelbetrag fürAIlodi- ficationenderLehngüter zu mindern, dabei ihr auch zu rErwägung zu geben, ob nicht bei anderen, das Lehnswesen betreffenden Stempelsteuer- und Strafsätzen eine Erleichterung eintreten könne, und ich habe die Frage an die Kammer zu richten: ob sie in dieser Beziehung der Deputation beipflichten wolle? — Der Antrag der Deputation wird gegen 6 Stimmen an genommen. Präsident v. Schön fels: Soweit wäre auch dieser Ge genstand der heutigen Tagesordnung erledigt. Daß diese Petition noch an die zweite Kammer abzugeben ist, wie im Berichte enthalten ist, wird um so mehr erfolgen müssen, als dieselbe an beide Kammern gerichtet ist. Prinz Johann: Dürfte hier nicht Namensaufruf ein zutreten haben, da es ein Bericht der dritten Deputation ist? Präsident v. Schönfels: Allerdings, Se. König!. Hoheit haben Recht. Es ist ein Versehen meinerseits; derm Alles, was von der dritten Deputation kommt, muß diesen Modus der Abstimmung erhalten, und ich frage: ob die Kam mer in Beziehung auf die Anträge der Deputation im Allge meinen, so wie es im Einzelnen jetzt geschehen ist, diesem Gutachten beitrcte? Es antworten mit Ja: Vicepräsident Gottschald, Secretair v. Polenz, Secretair Starke, Prinz Johann, Graf Solms-Wildenfels, 0. Luch, Graf Einsiedel-Reibersdors, v. Biedermannn, Graf v. Schönburg, v. Metzsch, Bürgermeister Wimmer, v. Nostitz-Wallwitz, v. Römer, Bürgermeister Pfotenhauer,, v. Heynitz, v. Lüttichau,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder