Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 25. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-03-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Zusicherungen der hohen Staatsregierung, nach jeder Rich tung hin den Klagen wegen der Hüttenrauchschäden thun- lichste Abhilfe zu verschaffen, einerseits und bei der Klar heit, Umfänglichkeit und Ausführlichkeit des von der De putation der zweiten Kammer erstatteten, die Sache nach allen Seiten hin beleuchtenden Berichts anderntheils, bleibt mir nichts übrig, als die in letzterm niedergelegten Thatsachen, wie Dasjenige, was der Abg. Oehmichen auf Choren in der jenseitigen Kammer hinzugefügt hat, zu be stätigen. Nur eine minder wichtige Berichtigung zu jenem Berichte möchte ich mir erlauben. Es heißt nämlich auf Seite 43, daß in einer der Petitionen zu Begründung ihres Anführens unter Anderm auf den Freiberger Communwald nächst den Muldener Hütten hinge wiesen werde. Es ist das aber ein Jrrthum, insofern der dem Hüttenrauchs ausgesetzte Wald nicht der Freiberger Commun, sondern einer dasigen milden Stiftung, dem Hospitale St. Johannis gehört. Dieser ist in der Thal ein laut redender Zeuge der auffälligsten, und lediglich von den Hüttenrauchniederschlägen herrührenden Verwüstungen. Durch die Einwirkung des Hüttenrauchs ist nämlich ein Theil bereits gänzlich eingegangen, ein anderer Theil droht in der nächsten Zeit abzusterben, und ein dritter geht sichern Schrittes ebenfalls seinem nahen Untergange entgegen. Ich enthalte mich indeß, jetzt näher darauf einzugehen, weil in dieser Beziehung Verhandlungen schweben, und die Sache ohnehin klar genug für sich spricht. Möchten nur jene Verhandlungen nicht zu Ungunsten der beregten Stiftung auslaufen. Was die adoptirten Anträge der geehrten Deputation anlangt, so hätte ich allerdings ge wünscht, daß dieselbe bei dem zweiten noch einen Schritt weiter gegangen wäre, daß sie nämlich diese Petition nicht blos zur Kenntnißnahme, sondern zur geeigneten Berück sichtigung an die Staatsregierung gelangen zu lassen, em pfohlen hätte. Es bezieht sich dieselbe auf diejenigen Pe tenten, welche sich in der unglücklichen Lage befinden, einen Proeeß gegen den Staatssiscus anstellen zu müssen. Sie sind dadurch doppelt unglücklich, weil es schon an sich ein Unglück ist, in einen Proceß verwickelt zu sein, besonders aber in eine Schädenproceßklage, die allemal, wie jeder Jurist bestätigen wird, und ganz abgesehen davon, daß das im Proceßwege erlangte, oft sehr kostspielige, formale Recht mit dem materiellen nicht immer zufammentrifft, wegen der Schwierigkeit des Beweises u. s. w. meist unsicher in ihrem Ausgange ist. Da indeß die Motiven zu dem Vor schläge der Abgabe zur blosen Kenntnißnahme darauf hinauslaufen, daß die Staatsregierung auch inmitten des Protestes bei geeigneter Gelegenheit immer noch einem Vergleiche nicht abgeneigt sein und dazu die Hand bieten möge, so unterlasse ich es, einen ausdrücklichen Antrag in dieser Beziehung zu stellen) und trete den Vorschlägen der geehrten Deputation ohne Weiteres bei. Präsident v. Schön fels: Ich habe zu erwarten, ob noch Jemand weiter das Wort zu ergreifen wünscht? Graf v. Riesch: Die Uebelstände, worauf die vorlie genden Petitionen gerichtet sind, erscheinen von sehr erheb licher Natur und wenn, wie zu befürchten, sie sich in fort schreitender Progression bemerkbar machen sollten, so würde der ohnehin schon geringe Reinertrag des Berg- und Hüt tenbetriebs dadurch allerdings sehr wesentlich beeinträchtigt werden. Es hat nun zwar das Finanzministerium einen Rechtsanspruch der Beschädigten nicht eigentlich anerkannt, sondern sich nur dahin ausgesprochen, daß ihnen aus Bil- ligkeitsrücksichten Aequivalente für die ihnen erwachsenen Nachtheile zu gewähren seien. Daß aber auch eine andere Auffassung Platz greifen könne, beweist eine bei der Bera tung in der zweiten Kammer vom Herrn v. König citirte Stelle aus dem Entwürfe des neuen Civilgesetzbuchs. Es hat dieselbe zwar noch keineswegs Gesetzeskraft erhalten, thut aber dar, daß anerkannte Rechtskundige einen juristi schen Anspruch keineswegs für unbegründet halten, indem sie in jenen Entwurf eine Bestimmung ausgenommen ha ben, nach welcher dem Grundeigentümer künftighin nicht gestattet werden würde, auf seinem Grundstücke Vorrichtun gen zu treffen, durch die er dem benachbarten Grundstücke zu dessen Nachtheil Dampf, Dunst, Rauch oder Ruß zu führt. Ich habe geglaubt, dies citiren zu müssen, um Be denken, die hier zusammcntreffen, noch desto lebhafter her vortreten zu lassen. Ist übrigens wegen Abhilfe der be regten Uebelstände zu dem Plane verschütten worden, Ca nalbauten auszuführen und namentlich bei der Muldener Hütte eine Centralöffe von 200 Fuß Höhe auf dem Gipfel eines Berges aufzuführen, so sind dies gewiß Kosten, welche von der höchsten Tragweite sein dürften, und zudem bleibt deren Erfolg, wie man selbst zugestehen wird, noch immer ein problematischer. Hat man ferner den Ankauf der Grundstücke und Expropriationsbestimmungen zu die sem Behuf als geeignete Mittel bezeichnet, so würde auch dadurch der Staatskasse eine sehr drückende Last aufgebür det. Welche Umständlichkeiten und welcher Kostenaufwand verbinden sich mit einer solchen Maßregel! Ich beabsichtige nun zwar nicht, den Anträgen, deren Annahme die Depu tation uns empfiehlt, entgegenzutrcten, allein ich finde mich doch veranlaßt, der hohen Staatsregierung bei dieser Gele genheit anheim zu geben, ob nicht mehr und mehr eine angemessene und allmähliche Beschränkung des Hüttenbe triebs in Erwägung zu ziehen sei, denn sonst würde bei dieser Branche der Staatsverwaltung in der That Etwas eintreten, was ein englischer Staatsmann in weiterer poli tischer Bedeutung ausgesprochen hat, daß statt eines Trei bens ein Getriebenwerden erfolgt, daß, statt mit freiem Willen eine Sache weiter zu entwickeln, man durch die Gewalt der bestehenden Verhältnisse sich zu Maßnah-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder