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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 34. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-20
- Titel
- Bericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. 1-29 des Gesetzentwurfs, das Jagdrecht auf fremden Grund und Boden betr., sowie über die diesen Gegenstand betreffenden Petitionen.
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Sonstiges
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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Präsident v. Sch önfels: Ich glaube, da wir uns dazu verstanden haben, daß die Erklärung des Herrn Frei herrn v. Schönbeig im Protokolle einen Platz findet, dürfte es kaum nothwendig sein, daß Anschlußerklärungen noch erfolgen. v. Heynitz-Heynitz: Ich finde mich doch veranlaßt, zu erklären, daß auch ich mich anschließe. Präsident v. Schönfels: Der Herr Sekretär Wim mer wird noch das Protokoll verlesen. (Es geschieht.) Hat Jemand in Bezug aus die Fassung des soeben vorgelesenen Protokolls Etwas zu erinnern? Wo Nicht, so erkläre ich dasselbe für genehmigt und ersuche Vie Herren » Römer und v. Carlowrtz, dasselbe mit mir zu voll ziehen. (Nachdem dies geschehen.) Meine hochgeehrtesten Herren, in Bezug auf die nächste Sitzung habe ich zu bemerken, daß ich mich nicht in der Lage befinde, angeben zu können, wann dieselbe statkfinden wird, auch nicht in der Lage bin, angeben zu können, waS in der nächsten Sitzung als Gegenstand der Berathung dienen wird. Ich werde mir daher Vorbehalten, mit Kar ten einzulaöen und schließe die heurige Sitzung. (Schluß der Sitzung 35 Minuten nach 6 Uhr Abends.) Kerichr der ersten Deputation der ersten Kammer über die K§. 1 — 29 des Gesetzentwurfs, das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden betr., sowie über die diesen Gegenstand betreffenden Petitionen.*) Zu §. 1. Insofern der Gesetzentwurf die Rückgabe der durch Art. 37 der Grundrechte ohne Entschädigung aufgehobe nen Jagdberechtigungen auf fremdem Grund und Boden an. die Spitze des ganzen Gesetzes stellt,, kann die Depu tation damit nur einverstanden sein. In Beziehung aber auf die Frage, wer zu Reclami- rung der gedachten Jagdrechte für berechtigt anzusehen sei, hat die erste Kammer bereits am verflossenen Landtage einen Unterschied aufstellen zu müssen geglaubt zwischen denjenigen Jagdberechtigungen, welche nur auf einem per- sörilichen Rechte, und denjenigen, die auf einem mit einem Grundstücke verbundenen Realrechte beruhen. Der Entwurf beachtet diesen Unterschied nicht, indem er das Recht der Reklamation ganz allgemein den früherer Inhabern der betreffenden Jagdberechtigungen, oder deren Erben zuweist, mithin das Jagdrecht durchweg als ein persönliches Recht behandelt. Gegen diese Auffassung und deren Consequenzen hat bereits die Deputation der zweiten -Kammer in ihrem Be richte Mehrfache praktische Bedenken erhoben. Die unterzeichnete Deputation schließt sich derselben hierin, an. Soll der durch Entziehung der Jagdbefugnisse begangene Eingriff in das Recht rückgängig gemacht und wieder ausgeglichen werden,, so ist zunächst nach Ansicht der Deputation einfach der frühere Stand wieder herzu stellen, das heißt, soweit Realjagdberechtigungen in Frage sind;' es ist düs-betreffende Realrecht wieder mit dem früher *) Die Motiven zu den 'U. 1—29 des Entwurfs s. L.-M. U. K. S. 729 ff. berechtigten Gute zu verbinden. Hieraus folgt, daß man das Recht zur Reklamation der betreffenden Jagdrechte, dem jetzigen Besitzer des bethciligten Gutes zuzuweisen hat. Die zweite Kammer hat auf Anrathen ihrer Depu tation dem §. 1 des Entwurfs folgende Fassung gegeben. „Diejenigen Jagdberechtigungen auf fremdem Grund und Boden, welche durch Art. 37 der unter dem 2. März 1849 publicirten Grundrechte ohne Entschädigung auf gehoben worden sind, werden den gegenwärtigen Besitzern der Güter, mit dem sie bis dahin verbunden gewesen, oder, wenn solche Berechtigungen erweislich persön liche sind, den frühem Inhabern oder deren Erben, so fern dieselben innerhalb 6 Wochen, von Publikation des gegenwärtigen Gesetzes an, darauf antragen (vergl. §. 6), in dem gleichen Umfange wie sie früher bestanden haben, zurückgegeben" (vergl. tz. 16). Die unterzeichnete Deputation rathet im Allgemeinen die Annahme dieser Fassung an. Zwar würde noch mehr es der rechtlichen Auffassung der Deputation entsprochen Haben, wenn die den frühem Berechtigten entzogenen Jagd rechte ihnen ohne vorherigen Antrag Kraft des Gesetzes restituirt würden. Allein die Deputation hat sich beschei den müssen, daß, da die früher bestandenen Jagdrechte keines wegs allenthalben in Notorietät beruht haben, zu Abwickel ung des ganzen Geschäftes, eine vorherige Anmeldung der selben erforderlich ist. Auch hat bei Berathung des Jagd gesetzentwurfes des Landtages 1855 die erste Kammer sich mit dieser Ansicht «bereits «einverstanden erklärt, und daher die Deputation ihrer obigen Auffassung weitere Folge zu., geben unterlassen.
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