Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
mehrfacher Sachverständiger dabei gehört worden. Unser Steuerkataster hat als solches nicht nur im Inlands, son dern weit über die Grenzen unsers Vaterlandes hinaus die rühmlichste Anerkennung gefunden. Es ist nicht selten als eines unsrer gelungensten Nationalwerke bezeichnet worden. Dies mahnte jedenfalls zur Vorsicht, bevor man wesentliche und durchgreifende Veränderungen an demselben vornimwt. Es ist auch hierbei wohl zu beachten, daß das Princip einer gewissen Stabilität im §. 18 des Grundsteuergesetzes vom 8. September 1843 ausdrücklich ausgesprochen worden ist. Einzelne Mängel haben sich natürlich seit dem Beste hen unsers Grundsteucrsystems herausgestellt. Namentlich ist es das Maß der Besteuerung und die Höhe des Werths der Steuereinheiten in einzelnen Gegenden des Landes, welche hierzu Veranlassung gegeben hat. Während der be wegten Landtage 1848 und 1849 sind mehrere derartige Petitionen bei denselben eingegangen. Selbige wurden aber, soweit sie eine Umänderung der Kataster bezweckten, und weil diese den erhobenen Ausstellungen gegenüber in keiner Weise motivirt erschienen, mit Entschiedenheit zurückgewiesen. Auch sind jene Klagen meist aus den höhern Kheilen des Erzgebirges seitdem fast gänzlich verstummt. Dagegen haben fick allerdings im Laufe des vorigen Jahres wegen angeblicher Ueberlastung des städtischen Grund besitzes, der Gewerbe und Industrie im Gegensatz zum ländlichen Grundeigenthum wiederum von anderer Seite Stimmen und zwar in der Presse erhoben. Diese Ausstel lungen fanden jedoch durch die Presse selbst, namentlich in Nr. 15 der wissenschaftlichen Beilage der Leipziger Zeitung, und in mehrern Aufsätzen der Constiutionellen Zeitung vom vorigen Jahre, Nr. 53—56, eine klare und erschöpfende Widerlegung. Die unterzeichnete Deputation in ihrer obgcdachten Mehrheit ist gleichfalls zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Anschuldigung eines irgend erheblichen Mißverhältnisses in der Besteuerung zwischen Stadt und Land, in der Rich tung, wie sie Petenten behaupten, jeder sichern und rhat- sächlichen Begründung ermangelt. Sie stützt ihre Ansicht nicht blos auf die bereits erwähnten sehr gründlichen Wider legungen und Berichtigungen, sondern auch auf die aus der Zeitschrift des statistischen Bureaus genommene Uebersicht von Zahlen, welche das Steuerverhältniß der Gewerbe und der Industrie zum ländlichen Grundbesitz darthun. Um diese Verhältnisse deutlicher zu machen, sind solche in Ta bellen zusammengestellt und letztere sub lit. k und 0 diesem Bericht beigedruckt. Die Angaben, welche hierunter die Tabelle enthält, wurden aus Nr. 2 der Zeitschrift des statistischen Bureaus von 1857 entnommen. Es ist daraus ersichtlich, wie die Großindustrie im Vergleich zur landwirthschaftlichen besteuert und wie klein die Zahl von Ackern oder der Umfang eines Landgutes ist, mit welchem rücksichtlich der Besteuerung selbst ein Fabriketablissement, das Hunderttausende umsctzt, erst auf einer Stufe steht. Dasselbe weist die Tabelle L in Ansehung von Kauf leuten, Handwerkern und andern Gcwerbtreibcnden nach, welche zu diesem Behuf nach ihrem größern oder geringern Geschäftsumfange und demgemäß zu leistenden höhern oder niedern Beitrag zu der fundamentalen Steuerquote jeder Stadt unter drei Klassen gebracht sind. Sieht man von diesen letztem ab, und bleibt man dabei stehen, daß z. B. hier in Dresden — auf Grund zuverlässiger Angaben — das am höchsten besteuerte kaufmännische Geschäft nur 300 Thlr. zu zahlen hat, so wird solches, wie sich rech nungsmäßig ergiebt, hinsichtlich der Besteuerung nicht höher als ein Landgut von 666 oder 250 Acker, je nachdem die Bonität des Bodens geringer oder besser, angesehen. Im Durchschnitt dürfte bei der Zahl von 425 Kauf leuten in Dresden ein Steuerbeitrag von jährlich 60 Thlr. schon zu denen gehören, welche von den größern Geschäften entrichtet werden. Die Gastwirthe sind wieder besonders ckassificirt. Sie zahlen bis annähernd 150 Thlr., somit, was ein Landgut mit 4980 Einheiten oder 125 Acker, ä 40 Einheiten, ent richtet. Auch hier stellt sich ein offenbares Mißverhältniß zu Lage, wenn man ein Hotel erster Klasse in Dresden einem Landgut gedachter Größe gegenüber stellt. In ähnlicher Weise zahlt ein Zimmermann mit 30 Gesellen an Gewerbesteuer nur 10 Thlr. 15 Ngr., also wie eine kleine bäuerliche Nahrung von 9 Acker ü 40 Ein heiten. Ein Schneider mit 10 Gesellen giebt 8 Thlr. i. e. — 6 Acker, ä 40 Einheiten. Angesichts dieser Zahlen und wenn man bedenkt, daß die Besteuerung eigentlich und verfassungsmäßig im Ver- hältniß zu dem Einkommen stehen möchte, daß aber der Ertrag vom Grundbesitz bei der Grundsteuer aus das Schärfste, dagegen der von Fabriken und Gewerben bei der Gewerbesteuer nur talller-quallter und sehr unzPeichend aufgefaßt ist und nichtsdestoweniger von dem erster» 9 Pro cent an Steuer entrichtet werden muß, während die von dem letzter« im seltensten und höchsten Falle erst 2 Precent erreichen soll, so ergiebt sich hieraus und aus obiger Ver gleichsumme jedenfalls soviel, daß Industrie undGe- werbe der Landwirthschaft gegenüber wegen eines Steuerdruckes, der ihnen widerfahren, eben nicht zu klagen Anlaß haben. Eher möchte man, nachdem diese von den Gewerbtreibenden gehegte An sicht hierdurch ihre Wiederlegung gefunden hat, fragen, wie sich dieselbe überhaupt verbreitet haben kann? Es läßt sich dies wohl nur dadurch erklären, daß eine Reihe geringer Ernten in den fruchtbringendsten Ländern Europas und auch zum Theil Deutschlands seit 10 Jahren sehr hohe Getreidepreise herbeiführten und man daraus auf einen wesentlich gesteigerten Reinertrag in der Land wirthschaft schließen zu können glaubte. Man pflegt hier bei die vermehrten Produktionskosten meist ganz außer Acht zu lassen, nicht minder den Umstand, daß höhere Getreide preise den Ersatz für geringere Ernten gewahren müssen. Zwar ist in neuerer Zeit der Werth einer Einheit im Güter verkehr höher angenommen worden, als vor der Einführung unsers Grundsteuersystcms. Das liegt aber wohl mehr und hauptsächlich in der durch ansehnliche Getreidepreise ange regten und gesteigerten landwirthschaftlichen Industrie. Indessen lehrt die Erfahrung, daß nichts schwankender ist, als der Stand der Getreidepreise. In der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts haben sich die Extreme auf dem Ge treidemarkt dreimal begegnet. Jedesmal hielt man bei hohen Preisen ein Sinken derselben auf das frühere lü'vvuu für undenkbar. Wenige Jahre niedriger Preise dürften ausreichen, die allseitigen Urtheile über zu geringe Besteuerung der Landwirthschaft zu berichtigen, zumal wenn man erwägt, daß Fabriken und Gewerbe sich wahrend der letzten Jahre gleichfalls höherer Erträge erfreut haben. Sachsen bedarf jährlich eine Zuftrhr von mehr als einer Million Scheffel Getreide vom Ausland. Es liegt auf der
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder