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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1857/58,1
- Erscheinungsdatum
- 1858
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1857/58,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028252Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028252Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028252Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1857/58
- Titel
- 38. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1858-05-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1857/58,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 21
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 45
- Protokoll6. Sitzung 77
- Protokoll7. Sitzung 99
- Protokoll8. Sitzung 119
- Protokoll9. Sitzung 147
- Protokoll10. Sitzung 157
- Protokoll11. Sitzung 183
- Protokoll12. Sitzung 201
- Protokoll13. Sitzung 225
- BeilageBeilage zu Nr. 11-13 der Landtagsmittheilungen der ersten ... 241
- Protokoll14. Sitzung 255
- Protokoll15. Sitzung 267
- Protokoll16. Sitzung 277
- Protokoll17. Sitzung 297
- Protokoll18. Sitzung 315
- Protokoll19. Sitzung 321
- Protokoll20. Sitzung 351
- Protokoll21. Sitzung 373
- Protokoll22. Sitzung 401
- Protokoll23. Sitzung 429
- Protokoll24. Sitzung 453
- Protokoll25. Sitzung 469
- Protokoll26. Sitzung 491
- Protokoll27. Sitzung 509
- Protokoll28. Sitzung 513
- SonstigesDas vom Kurfürsten Johann Georg I. dem Besitzer des Ritterguts ... 535
- SonstigesDie Beschwerde der Kaufleute Zeidler und Genossen zu Riesa 536
- Protokoll29. Sitzung 541
- Protokoll30. Sitzung 551
- Protokoll31. Sitzung 555
- Protokoll32. Sitzung 581
- Protokoll33. Sitzung 601
- Protokoll34. Sitzung 631
- SonstigesBericht der ersten Deputation der ersten Kammer über die §§. ... 636
- Protokoll35. Sitzung 651
- Protokoll36. Sitzung 667
- Protokoll37. Sitzung 689
- Protokoll38. Sitzung 713
- BandBand 1857/58,1 -
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sondern daß die Erhebung unentgeltlich durch Andere er folge. Ob der Richter oder der Gemeindevorstand diese Receptur besorge, das kann den Berechtigten und dem Ministerium ganz gleich sein. Es ist behauptet worden, daß die Kirchenordnung durch die Landgemeindeorhnung abgeändert.worhen, die Verbindlichkeit zu dieser Erhebung auf die durch Letztere eingesetzten Organe der Landgemein den übergegangen sei. Das Ministerium des Cultus hätte sehr gern eine solche Auslegung der Landgemeindeordnung sich,angeeignet, es war aber zweifelhaft, ob die Landgemeinde ordnung so zu verstehen sei, und da das Ministerium des Innern dies nicht annahm, so konnte das Ministerium des Kultus nichts Anderes thun, als die in der Kirchenordnung begründete Verbindlichkeit der Dorfrichter festhalten. Das Ministerium hat jedoch nicht das geringste Bedenken da gegen, wenn man den Richtern diese Verbindlichkeit ent nehmen und auf andere Gemeindeorgane übertragen, oder andere Einrichtungen treffen will, die Richter von die ser Verbindlichkeit zu befreien, wenn nur die Berechtig ten dadurch nicht beschwert werden. Es scheint ihm sogar weit zweckmäßiger, den Gemeindevorständen, welche noch andere Gelder von den Gemeindemitgliedern zu erheben ha ben, auch diese Receptur zu übertragen, als den Richtern, welche gegenwärtig keine weitern Gelderhebungen in der Gemeinde zu machen haben. Da jedoch die in der Kirchen ordnung ausgesprochene Verbindlichkeit der Richter auf die Gemeindevorstände nicht bestimmt übertragen würden ist, da die Regierung dies nicht annimmt und in der zweiten .Kammer dieselbe Ansicht vorwaltet, so bedarf es wenigstens einer authentischen Interpretation durch ein Gesetz. Das Ministerium des Cultus hat daher auch gar kein Bedenken, sich mit dem.ersten Anträge einverstanden zu erklären, daß ein Gesetzentwurf vorgelegt werden möge, durch welchen ejne andere Einrichtung hinsichtlich der Receptur dieser: Geldgefälle getroffen werde. Welche Einrichtung zu treffen sei, das wird von dem Ergebniß der Erörterung abhängen, die noch über die sachlichen Verhältnisse anzustellen sind. Ich kann mich darüber jetzt nicht erklären, finde aber den von der Deputation vorgeschlagenen Antrag gerade deshalb ganz geeignet, weil er ganz allgemein gehalten ist. Was den zweiten Antrag anlangt, so hat das Ministerium zeither schon, wenn bei Gelegenheit der Ablösung von Natural leistungen auch die Ablösung solcher Geldgefälle beantragt wurde, diese möglichst erleichtert und wird dies auch ferner thun. Indessen bieten sich bei diesen Ablösungen manche Schwierigkeiten dar. Die Leistungen, welche auf Grund stücken haften, können zwar leicht abgelöst werden; die meisten dieser Geldgefälle, wie z. B. die Lpfergelder, sind aber von den Unangesessenen zu bezahlen und da fehlt es gewöhnlich an einem Subject, welches die Zahlung desAb- lösungscapitals übernehmen könnte. Es liegt auch nicht im Interesse der Geistlichen, die Ablösung von Leistungen der Unangesessenen zu provociren, weil die Zahl dieser Ver- i. K. (s. Abonnement.) pflichteten mit. der steigenden Bevölkerung sich vermehr^ Indessen finde ich kein Bedenken gegen den im Berschte empfohlenen Antrag, denn es lafstn sich Wege finden- dem selben zu entsprechen, wenn z,B. dis Gemeinden fürdie Unan- geseffmen,.eintreten und übernehmet», was Jene gegenwär tig zu zahlen hqben oder, bei Vermehrung, der Bevölkerung künftig zu zahlen haben werden.. ' : > , . - Präsident v. Schönfels: Wünscht noch Jemand darüber zu sprechen? > - - - - v. Zeh men: Nur zu einer kurzen Erläuterung des Sachverhältnisses erbitte ich mir das Wort. Es ist darüber Verwunderung ausgesprochen worden, daß nur Erbrichter sich beschwert hätten. Zu Erläuterung dessen habe ich darauf hinzuweifen, daß da, wo gewählte Richter sind, schon jetzt thatsächlich meistentheils die Einrichtung besteht, daß die Einnahme der geistlichen Gefälle nicht von dem Richter besorgt wird, sondern entweder von dem Gemeindevorstande öder demjenigen Einwohner , den die Gemeinde für ihre übrigen Anlagen bereits hat. Es ist also aus diesem Um stande nichts abzuleiten. Ich halte es für nöthig, auf die wirklich obwaltenden tatsächlichen Verhältnisse hinzuweisen, da ich von dem Herrn Regierungscornmissar gehört habe, daß die Frage in Erwägung gezogen werden soll, in wel cher Weise man künftig diesen Gegenstand zu reguliren be- beabsichtigt. Ob dies im Verordnungs- oder Gesetzgebungs wege erfolgt, ist am Ende ziemlich gleich, wenn nur über haupt die bestehenden Zweifel gelöst 'werden. v. Posern: Ich muß Mich ganz in demselben Sinne wie die Herren <v. Heynitz, v. Beschwitz und v. Zehmen aussprechen und will Dem nur hinzufügen, daß, meiner Er fahrung nach, jetzt diese Richterämter sehr beschwerlich und wenig einträglich sind, daß es in der Oberlausitz Nur wenig Erb- und stehnrichser gieb^ sondern meist solche,' die ernannt werden, und daß es oft schwer fällt, tüchtige Leute zu be kommen. Bedenkt, man nun noch, daß diesen Leuten die Mühseligkeit der Polizeiverwaltung oft ganz allein obliegt, daß sie ferner die Gerichtsgebühren, die ihnen früher zu Gute gingen, jetzt nur noch selten bekommen, weil, die königlichen Gerichtsämter meistens ihre Subalternen als Gerichtsbeisitzer verwenden und benutzen, so glaube ich, ist es nur zu billigen, den Ortsrichtern in dem vorliegenden Falle ihre Last zu erleichtern. Präsident v. Schönfels: Dafern sich Niemand wei ter ums Wort meldet, schließe ich hiermit die Debatte und ertheile dem Herrn Referenten das Schlußwort. Referent Bürgermeister Hennig: Ich wiederhole nur, daß die Deputation es allerdings für unbillig halten mußte, daß, nachdem man den Richtern ihre Rechte genommen hat, man ihnen noch die Lasten lassen will. Es schien daher nothwendig, hierin eine Aenderung eintreten zu lassen. Nun ist zwar von mehrer« Rednern erwähnt worden, daß 115
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