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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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der Regierung aufgestMe Grundsatz der Erhaltung eines mäßigen Wildstandes -gefährdet erscheint. Unter diesem Gesichtspunkte bitte ich dasjenige, was ich gesagt habe, zu betrachten. Kammerherr von Erdmannsdorff: Meine Her ren! Ich habe mir das LVort zur allgemeinen Debatte M deswillen so spät erbeten, weil das, was ich zu sagen habe, schon an das Detail grenzt. Jedoch ich muß, was ich zu sagen habe, in her allgemeinen Debatte bringen, weil ich die Aufmerksamkeit der hohen 'Staatsregierung, wie der geehrten Kammer auf ein Princip lenken will, auf eine Lücke, die ich im Gesetz finde,' welche nach meiner Ansicht ausgefüllt werden muß, ünd eben deshalb bringe ich die Sache in der allgemeinen Debatte zur Sprache, weil, wenn das Princip von der geehrten Kämmer anerkannt wird, es Anwendung erfordert auf mehrere Bestimmungen des Gesetzes. Ich finde nämlich,, daß. im Gesetz der schön oft verheißene Schutz/der Singvögel nicht ausgesprochen ist. Wiederholt ist, wie mir bekannt, vom Landescultür- rath beantragt worden, im land- und forstwirtschaftlichen Interesse den Singvögeln Schutz angedeihen zu lassen. Soviel mir bekannt, ist von der höhest Staatsregie rung immer die Antwort gegeben worden, das solle ge schehen bei Gelegenheit des Jagdpolizeigesetzes. Nun ist mir zwar sehr wohlbekannt, daß Bestimmungen im Gesetz enthalten sind, wonach die Regierung die Mittel in der Hand hat, auf dem Verordnungswege einzelne Gattungen von Thieren in Schutz zu nehmen. Mir liegt aber daran, meine Herren, daß derSchutz der Singvögel nicht auf den Verordnungsweg gewiesen, sondern hier im Gesetz aus gesprochen wird. Ich habe mich nun wiederholt gefragt, bei, welchem Paragraphen ich diesen Punkt am besten zur Sprache bringen könnte. Ich hätte es am besten thnn können bei 1, welcher präcisirt, welche Thiergattungen aste dem Jagdrecht unterworfen sind. Mast könnte diese Bestimmung treffen in §.2 oder §. 3,"sowie äuchbei§.27; jedenfalls müssen dann mehrere einzelne Paragraphen rroch Abänderungen erfahren, so z. B. der von der geehrten .Deputation uns chorgeschlagene §. 2, der auch die Bestim- ,mung' enthält, daß der, Grundeigentümer die, kleinen Haus- und Waldvögel in Garten und Hof vertilgen kann, und so sind noch mehrere andere Bestimmungen im Gesetz zerstreut, welche dann, wenn die geehrte Kammer die An sicht theilt, daß die Singvögel vpr Vernichtung geschützt werden müssen, eineAenderung zu erwarten haben würden. Ick) bitte daher um Erlaubnis bei der-allgemeinen De batte einen allgemeinen Antrag einbringen, zu dürfen, der dieses Princip, feststellt. Mein Antrag lautet: „die Hohe Kammer wolle beschließen, eine den Schutz der Singvögel betreffende Bestimmung im Ge setze aufzunehmen; der Deputation aber überlassen, die geeignetste Stelle und Fassung derselben mit den königl. Commissaren zu vereinbaren." > Als selbstverständlich betrachte ich, wenn, die geehrte Kammer meinen Antrag annimmt, daß damit auch der Deputation Auftrag.gegeben-, wird, die, einzelnen Para graphen nochmalszu prüfen und zu-sehen, ob in dem oder jenem eine, Bestimmung enthalten ist, welche,gegen dieses Princip verstößt. Ich Litte den Herrn Präsidenten, meinen Antrag genügtest jetzt zur "Unterstützung, zu bringen, nm dann, in der allgemeinen Debatte zur Sprache gebracht werden zu können. , . . Präsident von Fries en: Herr Kammerherr - von Erdmannsdorff hat einen Antrag eingebracht und soeben motivirt, der folgendermaßen lautet: > ' „Die hohe Kammer wolle'beschließen, eine,den Schutz ! der Singvögel betreffende Bestimmung im Gesetze, aus- zunchmen; der Deputation aber überlassen, dse geeig netste Stelle und Fassung .derselben -mit den königl. Commissaren zu vereinbaren." Per Herr Antragsteller hat selbst bemerkt, daß dieser An trag in der. allgemeinen Berathung, mit in Betracht gezo gen werden könnte. Ich bin derselben Ansicht, und frage daher die Kammer: ob sie diesen Antrag unter stützen wolle?.-- Er. ist mehr als hinreichend unter stützt; er wird also hei der allgemeinen Berathung mit berücksichtigt und zur Berathung gezogen werden können. Kammerherr vom Zeh men: Der Antrag, den so eben Herr von Erdmaynsdorff gestellt hat, ist allerdings in gewisser Hinsicht ein präjudicieller und, infolge dessen ganz geeignet, in der allgemeinen Debatte mit zur Be- rathung zu kommen ; denn er geht eigentlich kurz darauf, den Bericht und den Gesetzentwurf der Deputation, noch mals zurückzugeben zur weiteren Prüfung in der von ihm angedeuteten Hinsicht; denn allerdings die von, ihm aus gestellte Frage schlägt mehr oder wenigeren eine Mehrzahl von Paragraphen, ein. Bemerken muß jch. allerdings im -Interesse i der Deputation, daß bei unserer, Berathung der vom Herrn- von Erdmannsdorff angeregte Gegenstand keineswegs übersehen worden ist; auch in unserer Mitte fanden die Singvögel und deren Erhaltung warme Für sprache; wir! haben aber dennoch geglaubt, nicht über die Bestimmungen des-Gesetzentwurfs, beziehentlich unsere Deputationsvorschläge.hinausgehen zu sollen, ja selbst ./Vorschlägen zu müssen, in §. 3 eine Bestimmung, die dort rücksichtlich der, Singvögel enthalten ist, zu beseitigen. In §. 3 hatte die Regierung unter Anderem sich mit Vorbe halten, im Verordnungswege Bestimmung dahin zu trefftn. Wir, glaubten- daß eine solche Bestimmung ,zu allgemein sei;, wir hielten nicht für angemessen, im Verordnungs wege über diese. Frage so allgemeine Vorschriften trefftn zü lassen, und dies führte uns dahin, §. 3 nicht für. empfehlenswert!) erklären zu können. Was -die Haupt sache betrifft, so steht nach dem Entwurf und beziehentlich nach dem Deputationsgutachten der Schutz der Singvögel keineswegs so schlecht, -wie der, Herr-Antragsteller, anzu- 50* - '
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