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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 21. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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daß diejenigen Herren, welche vorhin sich so warm zum Schutz der Jagd in volkswirthschastlicher Hinsicht in die Schanze warfen, auch hier die Gegenseitigkeit eintreten lassen würden. Da dies nicht geschehen ist, so halte ich es für meine Pflicht und bin es meinen Ansichten schul dig, zu beantragen, daß die Worte „und welche weder zu den in 4 und 5 gedachten selbständig bejagbaren Grundstücken gehören" in Wegfall kommen. Es wird dann die Gleichheit vor dem Gesetz hergestellt, daß, wo es sich um eine kleinere Enclave überhaupt handelt, nicht ge schossen werden darf, wenn dieselbe auch einem Altberech- tjgten gehört. Wem die Enclave gehört, darauf kommt es nicht an, wenn -es sich darum handelt, derartige Grund sätze zur Geltung zu bringen. Ich beantrage daher auf Seite 172 auf die Worte „und weder zu den in 4 und 5 gedachten, selbständig bejagbaren Grundstücken ge hören" eine besondere Frage zu stellen, indem ich beab- sichtige, für den Wegfall dieser Worte zu stimmen. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand noch zu §. 10 das Wort? Kammerherr von Zeh men: Ich glaube, die An sicht des geehrten Herrn Abg. Rittner beruht auf einem Mißverständnisse. Er will die Worte ausgelassen wis sen „nnd weder zu den in 4 und 5 genannten, selb ständig bejagbaren Grundstücken ,-gehören". Hierunter sind aber nicht Enclaven gemeint in dem Sinne, wie er es erwähnte, sondern darunter sind Grundstücke zu ver stehen, die eben berechtigt sind, nach §.4 und 5 auf eigenem Grund und Boden die Jagd selbständig auszuüben. Das sind also solche, die resp. 300 Acker haben oder wenigstens alte jagdberechtigte Grundstücke sind. Was die Parcellen unter 30 Acker betrifft, die er erwähnte, es mögen diese den Altberechtigten gehören oder nicht, so sind sie nach den früher von der Kammer genehmigten Bestimmungen unbe dingt dem betreffenden Jagdbezirke, in dem sie liegen, an zuschließen. Es findet da kein Unterschied statt rücksicht lich solcher Parcellen, ob sie den Altjagdberechtigten ge hören oder nicht. In den vom Herrn Rittner erwähnten Worten aber handelt es sich um ganze Gutscomplexe, nicht um einzelne Enclaven. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Ich gestehe, daß mir allerdings etwas zweifelhaft erscheint, ob das, was Herr Rittner meinte, durch die gegenwärtige Fassung getroffen wird, oder ob man nicht vielleicht zur Vermei dung des Zweifels, der entstehen könnte, lieber sagen sollte, „eingeschlossen werden und nicht Complexe von 300 Ackern bilden." Das würde wohl der Ansicht, welche Herr Ritt ner vertritt, am ersten entsprechen. Kammerherr von Zehmen: Ganz trifft es nicht, wenn auch in der Hauptsache, da unter den Altjagd- berechtigten solche sein können, die nur 299 Acker haben. Finanzrath von Nostitz-Wallwitz: Die Ansicht des Herrn Rittner geht dahin, eine vollständige Gleichbe rechtigung zwischen den Alt- und Neuberechtigten herzu stellen. Es sollen nach Ansicht des Herrn Rittner auch die Altberechtigten, wenn sie nicht zur selbständigen Aus übung der Jagd nach dem Umfange ihrer Bezirke befugt sind, in dieser Art die Jagd nicht ausüben dürfen. So glaube ich Herrn Rittner verstanden zu haben. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand noch über den Paragraphen zu sprechen? — Niemand meldet sich, — So w-re dse DiscussioN geschloffen und der Herr Referent hat das Schlußwort. Referent Bürgermeister Hennig: Da der Herr Rittner keinen.besonderen Antrag gestellt hat,' so glaube ich, ist es nicht gerathen, darüber weiter zu diZcutiren. Ich habe übrigens aus dem, was er gesagt hat, nicht voll kommen klar vernommen, wohin seine eigentliche Tendenz geht. Solange er also nicht einen Antrag stellt, vermag ich Nichts darauf zu erwidern. Präsident von Friesen: Es ist aber auf besondere Abstimmung über diese Worte angetragen worden. Es würde nun über 8-10 nach dem Deputationsvorschlag ab zustimmen sein, doch vyr der Hand mit.Weglassung der Worte „und weder zu den in 4 und 5 gedach ten, selbständig bejagbaren Grundstücken ge hören, noch nach der im dritten Satze des §.7 enthaltenen Bestimmung zu einem eigenen Jagdbezirke constituirt werden." Wäre derPgra- graph M Weglassung dieser Worte angenommen, so würde noch über die Worte „und nicht zu den in §§-4und 5 gedachten, selbständig bejagbaren Grund stücken gehören" besonders abgestimmt werden. Da gegen hat die Deputation selbst erklärt, daß die Worte „noch nach der im dritten Satz des §-7 enthal tenen Bestimmung zu einem eigenem Jagd bezirke constituirt werden" aussallen, und daß das Wort „weder" in „nicht" verwandelt werde, da diese Worte als weggefaflen zu betrachten sind. Ich frage daher: „ob die Kammer den §.10, wie er von der Deputation vorgeschlagen wird, annehmen will; jedoch mit Auslassung der Worte „und nrcht zu den in §§.4 und 5 gedachten, selb ständig bejagbaren Grundstücken gehören"?" Einstimmig: Ja. / Sodann frage ich: „ob die Kammer.die Worte noch annehmen will: „und nicht zu den in.§§.4 und 5 ge dachten, selbständig bejagbaren Grundstücken gehören?" Gegen eine Stimme angenommen. So wäre §. 10 zu-Ende. 54"
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