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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1863/64,1
- Erscheinungsdatum
- 1864
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1863/64,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028261Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028261Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028261Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1863/64
- Titel
- 23. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1864-03-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1863/64,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 5
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 37
- Protokoll6. Sitzung 49
- Protokoll7. Sitzung 67
- Protokoll8. Sitzung 81
- Protokoll9. Sitzung 87
- Protokoll10. Sitzung 109
- SonstigesÜbersicht der neueren Staatsschulden am Schlusse des Jahres 1861. 139
- Protokoll11. Sitzung 143
- Protokoll12. Sitzung 159
- Protokoll13. Sitzung 183
- Protokoll14. Sitzung 201
- Protokoll15. Sitzung 215
- Protokoll16. Sitzung 225
- Protokoll17. Sitzung 237
- Protokoll18. Sitzung 259
- Protokoll19. Sitzung 267
- Protokoll20. Sitzung 291
- Protokoll21. Sitzung 315
- Protokoll22. Sitzung 339
- Protokoll23. Sitzung 371
- Protokoll24. Sitzung 395
- Protokoll25. Sitzung 413
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 453
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 491
- Protokoll30. Sitzung 497
- Protokoll31. Sitzung 507
- SonstigesAllgemeine Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 538
- Protokoll32. Sitzung 563
- Protokoll33. Sitzung 569
- Protokoll34. Sitzung 587
- Protokoll35. Sitzung 603
- Protokoll36. Sitzung 609
- Protokoll37. Sitzung 635
- Protokoll38. Sitzung 659
- Protokoll39. Sitzung 671
- SonstigesEntwurf einer bürgerlichen Proceßordnung für das Königreich ... 693
- SonstigesSpecielle Notizen zu dem Entwurfe einer bürgerlichen ... 730
- Protokoll40. Sitzung 755
- Protokoll41. Sitzung 785
- Protokoll42. Sitzung 823
- Protokoll43. Sitzung 831
- Protokoll44. Sitzung 847
- Protokoll45. Sitzung 877
- BeilageAuszug aus der revidirten Bundes-Kriegsverfassung vom Jahre ... 906
- Protokoll46. Sitzung 931
- Protokoll47. Sitzung 957
- Protokoll48. Sitzung 979
- Protokoll49. Sitzung 993
- BandBand 1863/64,1 -
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die Discussion kann daher als geschlossen betrachtet wer den. Wünscht der Herr Referent noch zum Schluffe zu sprechen? (Wird verneint.) Es wäre nun noch die Frage zu beantworten, ob die Deputation diese Veränderung von „500" in „200 Schritte" genehmigt?" Referent Bürgermeister Hennig: Ich für meine Person bin damit einverstanden, auch sämmtliche Mit glieder der Deputation sind.es, wie ich eben bemerke. Präsident vonFriesen: Sonach wäre eine beson dere Astimmung hierüber nicht nothwendig und es können „200 Schritte" als Deputationsvorschlag gleich mit in den Zusatz gebracht werden. Ich werde bei der Abstim mung ganz in der Reihenfolge bleiben, die die Deputation beobachtet hat. Die Deputation beantragt zuerst suda den letzten Satz des Paragraphen: „Wenn Jagdhunde bei der Jagd die Jagdgrenze überschreiten, so tritt deshalb eine Bestrafung nicht ein;" gänzlich in Wegfall zu bringen. Ich frage die Kammer: „ob sic diesen Antrag genehmigt?" Einstimmig: Ia. Ferner soll der übrige Theil des Paragraphen in fol gender Fassung angenommen werden: „Hunde sind auf fremder Wildbahn von den Eigenthümern unter gehöriger Aufsicht zu halten, ins besondere haben Letztere dafür zu sorgen, daß diese Thiere nicht außerhalb der öffentlichen und Verbin dungswege ans fremder Wildbahn revicren. Bei Zuwiderhandlungen ist der Eigenthümer des Hundes auf Antrag des Jagdberechtigten Poli ¬ zeilich zu bestrafen." Weiter soll der Paragraph fvrtfahren „solchenfalls -ist" u. s. w. bis „abzusehen" und ich frage: „„ob §. 32 Lis zu dem Worte „aLzusehen", in dieser Fassung angenommen wird?" Einstimmig. Sodann wird beantragt, einen besonderen Zusatz an- zuschlicßen, der so lautet: „Hunde und Katzen, welche auf einem Jagdreviere in einer Entfernung von mindestens 2oo Schritten vom nächsten bewohnten Hause ohne alle Aufsicht frei yerumlaufend betroffen werden, kann der Jagdbexech- tigte tödten." Und ich frage die Kammer: .„ob sie diesen Zusatz in dieser Fassung an nehmen will?" Einstimmig. Und zuletzt stelle ich die Frage: „ob die Kammer K. 32 mit den beschlossenen Abänderungen annehmen will?" instimmig. Referent Bürgermeister Hennig: §.33. Jagdpolizeivergehen und die deshalb auf Grund dieses Gesetzes erkannten Strafen verjähren binnen Einem Jahre, und zwar die letzteren von derPublication. des letzten Erkenntnisses an gerechnet. Im Berichte heißt es: Zu §. 33. Um bei den Jagdvergehen den Beginn der Ver jährung bestimmter zu bezeichnen, schlägt man vor, den §. 33 so zu fassen: „Die Strafbarkeit der Jagdpolizeivergehen ver jährt Linnen einem Jahre von der Begehung an und die deshalb auf Grund dieses Gesetzes erkannten Strafen binnen einem Jahre von der Publikation des letzten Erkenntnisses an gerechnet." Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §.33 das Wort zu nehmen?— Wünscht Niemand zu sprechen? — Die Discussion ist somit geschlossen. Hat der Herr Referent noch Etwas zu bemerken? (Referent: Ich habe Nichts zu bemerken!) Die Deputation beantragt, §.33 so zu fassen: „Die Strafbarkeit der Jagdpolizeivergehen ver jährt Linnen einem Jahre von der Begehung an und die deshalb auf Grund dieses Gesetzes erkannten Strafen Linnen einem Jahre von der Publication des letzten Erkenntnisses an gerechnet." Und ich frage mm die Kammer: „ob sie H. 33 in dieser Fassung annehmen will?" Einstimmig. Referent Bürgermeister Hennig: §. 34. Darüber, daß den in Vorstehendem gegebenen Vor schriften nicht zuwider gehandelt werde, haben alle poli zeiliche Beamte Aufsicht zu führen und es haben die selben, gleichwie die Forst-, Zoll- und Steuerbeamten alle zu ihrer Kenntniß gelangenden, von Amtswegen zu untersuchenden Contraventionen bei der competenten Be hörde zur Anzeige zu bringen. Der Bericht sagt: §§. 34 und 35 werden zur Annahme empfohlen. Präsident von Friesen: Wünscht Jemand zu §.34 das Wort zu nehmen? — Da sich Niemand meldet und der Herr Referent Nichts zu bemerken hat, würde die Ab stimmung geschehen können. Ich frage daher: „ob die Kammer §. 34 unverändert annehmen . will?" Einstimmig.
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