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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1860/61,3
- Erscheinungsdatum
- 1861
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1860/61,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028263Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028263Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028263Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1860/61
- Titel
- 86. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1861-06-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1860/61,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- Protokoll80. Sitzung 2439
- Protokoll81. Sitzung 2475
- Protokoll82. Sitzung 2507
- Protokoll83. Sitzung 2533
- Protokoll84. Sitzung 2563
- Protokoll85. Sitzung 2585
- Protokoll86. Sitzung 2609
- Protokoll87. Sitzung 2639
- Protokoll88. Sitzung 2671
- Protokoll89. Sitzung 2713
- Protokoll90. Sitzung 2753
- Protokoll91. Sitzung 2791
- Protokoll92. Sitzung 2837
- Protokoll93. Sitzung 2865
- Protokoll94. Sitzung 2895
- Protokoll95. Sitzung 2919
- Protokoll96. Sitzung 2955
- Protokoll97. Sitzung 2983
- Protokoll98. Sitzung 3015
- Protokoll100. Sitzung 3075
- Protokoll101. Sitzung 3111
- Protokoll102. Sitzung 3143
- SonstigesAllgemeine Motiven zu dem Gesetzentuwrf, das ... 3180
- Protokoll103. Sitzung 3187
- SonstigesGesetzentwurf, das Immobiliarbrandversicherungswesen betreffend 3224
- SonstigesSpecieller Theil des Berichts der zweiten Deputation der Zweiten ... 3248
- Protokoll104. Sitzung 3259
- Protokoll105. Sitzung 3297
- Protokoll106. Sitzung 3323
- Protokoll107. Sitzung 3359
- Protokoll108. Sitzung 3405
- BandBand 1860/61,3 -
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„die Einführung einer Fleischbeschau beim gewerbs mäßigen Schlachten" und „die allgemeine Aufhebung der Fleischtaxen." Auf Grund der Ergebnisse der von Seiten des Ministeriums des Innern hierüber vielseitigen angestellten Erörterungen und eingeholren Gutachten glaubte die Regie rung auf die Vorschläge des LandescultUrraths eingehen zu sollen und beschloß: die zeithero bestandenen Fleischkaxen im ganzen Lande aufzuheben, .untex möglichster Gewährung ausreichender Concurrenz für Erlangung des Fleisch bedarfs, nach der Bestimmung des §. 18 des Gesetzes vom 9. Oc- tober 1840. ! In Verbindung hiermit hielt aber auch das Ministe rium des Innern für nothwendig, aus sanitätspolizeilichen Rücksichten die in Vorschlag gebrachte Einführung der Fleischbeschau gleichzeitig zur . praktischen Geltung zu bringen. Die hierauf von dem Ministerium des Innern am 26. Juli 1859 erlassene, unter D beigedruckte Verordnung*) bestimmte den 1. Januar 1860 als den Termin/von wel chem die Aufhebung der Fleischtaxen und die Einführung der Fleischbeschau zu erfolgen habe. Während man nun die Aufhebung der Fleischtaxen, als eine der Zeit nicht mehr entsprechende Einrichtung, im Lande freudig begrüßte, fand die gleichzeitig angeordnete Einführung der Fleischbeschau nicht den gewünschten An klang. Stellten sich schon in größeren Städten der Einfüh rung dieser Vorschrift Schwierigkeiten entgegen, so steiger ten sich dieselben in nicht unerheblicher Weise in kleineren Städten und auf dem platten Lande. Namentlich waren'es zwei Momente: „die Wahl der hierzu geeigneten Persönlichkeit und der mit dieser Einrich tung verbundene Kostenaufwand", die die Einführung der Fleischbeschau erschwerten, ja in einzelnen Fällen unmöglich machten. Die deshalb eingereichten Vorstellungen, bezüglich An fragen, veranlaßten das Ministerium des Innern, unter dem 25. October 1859 eine anderweite, etwas modisicirte Verordnung zu erlassen. Nach dem Wortlaut dieser Verordnung hat allerdings *) ' D. Das Ministerium des Innern hat, wie der hiesigen Kreisdirection aus dessen Verordnung vom 8. Marz 1856 ^innerlich Ist, theils aus ANlaß des der Kreisdirection ab schriftlich mitgetheilten diesfallsigen Antrags des Landes culturraths, theils aber auch/ weil anzunehmen war, daß die in Verfolg der wegen allmäliger Beseitigung der' obrig keitlichen Preisbestimmungen! für Lebensmittel unter dem 29. November -1854 an- - die . Kreisdi-r-eolMnen. WlasseNen. Verordnung,' 'murWMWiO'- LkMMkWeDMech - KKeki' VeA Landes in dieser Richtung gemachten Versuche»/ Gelegenheit gegeben haben dürften, darüber Erfahrungen zu sammeln, für angemessen erachtet, sowohl die von hem Landescultur- rath in Anregung gebrachte Frage wegen Einrichtung einer Fleischbeschau beim gewerbmäßigen Schlachten, als auch die von demselben Landesorgan beantragte-durchgängige Aufhebung der Fleischtaxen einer allgemeinen Erörterung und Begutachtung durch die Kreisdirectionen unterwerfen zu lassen. In dessen Folge sind inzwischen die Vorträge sämmt- licher Kreisdirectionen eingegangen und nachdem neuerdings noch sowohl der. Landesculturrath von Neuem, als der Generalseeretär für die landwirthschaftlichen Vereine das Fleischtaxwesen und die mit demselben nach allen Richtun gen hin verbundenen Uebelstände zum Gegenstand weiterer Eingaben an das Ministerium des Innern gemacht haben nimmt dasselbe keinen Anstand, der hiesigen Kreisdirection, beziehendlich auf deren Vortrag vom 2. Januar 1857, Fol gendes als seine Entschließung in der Sache zu eröffnen. Was zunächst die Fleischtaxen und die Frage wegen gänzlicher Beseitigung dieser Polizeilichen Preisfeststellung anlangt, so ergiebt sich aus den. vorliegenden Anzeigen der Kreisdirectionen, daß, wie zu erwarten stand, seit Erlaß der obenerwähnten Verordnung des Ministeriums vom 29. November 1854 in zahlreichen Orten des Landes, na mentlich aber auch in den bedeutenderen Städten die Fleisch taxen entweder gänzlich aufgehoben, oder doch stillschwei gend außer Uebung gekommen sind, gleichzeitig aber auch für das consumirende Publikum, bei der allerwärts bewirk ten Sicherstellung der nöthigen Concurrenz hinsichtlich des Fleischverkaufs weder in Ansehung der Güte des Fleisches, nach her Höhe der Verkaufspreise, noch endlich des erfor derlichen Bedarfs Anlaß zu Klagen oder Beschwerden durch diese Maaßregel gegeben worden ist, < Diese Wahrnehmungen haben denn auch, wie aus den Erfolgsanzeigen der Kreisdirectionen hervorgeht, verschiedene städtische Obrigkeiten, welche bisher noch Anstand genommen -HE«, -tztbständiigs.M dM Aufhebung der Fleischtaren vor- zugehem ZU der Ueberzeugung gebracht, daß die Beseitigung dieser Preisfeststellungen für sammtliche dabei interessirte Theile von Nutzen, die Anordnung dieser Maaßregel durch die Oberbehörde aber als der geeignetste Weg zu betrachten sei, die mit der polizeilichen Feststellung des Preises für das Fleisch mehr oder weniger jederzeit verbundenen Nebel stände und Nachtheile auf einmal und durchgängig zu be seitigen. - . Wenn nun überdem die Kreisdirectionen selbst in der Mehrheit sich für dieses Verfahren ausgesprochen, beziehend lich sich mit Rücksicht auf die noch bestehenden, vor der Hand noch zu schonenden zünftigen Verhältnisse principiell damit einverstanden erklärt haben, andererseits aber auch nach den im Auslande in dieser Beziehung und nach dem Urtheil competenter landwirlhschastlicher Sachverständiger gemachten Erfahrungen mit Zuversicht zu erwarten steht, daß von der Aufhebung der Fleischtaxe^ und der Einführung der Selbstschätzung der zum Verkauf zu bringenden Fleisch- waare durch die Verkäufer eine günstige Rückwirkung auf die Viehzucht des Landes und die Landwirthschaft über haupt nicht ausbleiben könne, so hat das Ministerium des Innern beschlossen, vom nächstkommenden Jahre, mit hip vom 1. Januar 1860 an, die polizeiliche Feststellung der Fleischpreise im ganzen Lande außer Anwendung bringen zu lassen. Diese Maaß regel wird sich selbstverständlich auch auf die Stadt Dresden zu erstrecken haben, wobei in Beziehung auf diese insbeson dere in Betracht kommt, daß die von dem Stadtrath all«
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