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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 29.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Privatperson
- Digitalisat
- Deutsche Gesellschaft für Chronometrie e.V.
- Lizenz-/Rechtehinweis
- CC BY-SA 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318544717-190501002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318544717-19050100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318544717-19050100
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 18 (15. September 1905)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Juristischer Briefkasten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Patentbericht für Klasse 83-Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 29.1905 II
- TitelblattTitelblatt II
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1905) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1905) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1905) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1905) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1905) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1905) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1905) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1905) 113
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1905) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1905) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1905) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1905) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1905) 191
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1905) 207
- AusgabeNr. 15 (1. August 1905) 221
- AusgabeNr. 16 (15. August 1905) 237
- AusgabeNr. 17 (1. September 1905) 253
- AusgabeNr. 18 (15. September 1905) 269
- ArtikelCentral-Verband 269
- ArtikelEmanuel Schröder, Lüneburg 270
- ArtikelUhren Ausstellung, veranstaltet bei Gelegenheit des am 21. ... 270
- ArtikelDie Lohnansprüche des erkrankten Gehilfen 271
- ArtikelZur Erinnerung an die Erfindung der Pendeluhr durch Christian ... 272
- ArtikelDer I. Kongress des Internationalen Verbandes zum Studium des ... 273
- ArtikelDie Krankenversicherung von Lehrlingen 275
- ArtikelWer ist als Handwerker anzusehen? 276
- ArtikelBewaffnete Beamte der Wach- und Schließgesellschaften 276
- ArtikelUeber Gangdifferenzen der Pendeluhren bei Veränderung des ... 277
- ArtikelJuristischer Briefkasten 277
- ArtikelSprechsaal 278
- ArtikelPatentbericht für Klasse 83-Uhren 278
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 279
- ArtikelVerschiedenes 282
- ArtikelVom Büchertisch 282
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 282
- ArtikelArbeitsmarkt 283
- ArtikelBeilage :Aus der Uhren- Ausstellung, veranstaltet bei ... -
- ArtikelAus der historischen Uhrenausstellung zu Nürnberg -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1905) 285
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1905) 301
- AusgabeNr. 21 (1. November 1905) 317
- AusgabeNr. 22 (15. November 1905) 333
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1905) 349
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1905) 365
- BeilageBeilage -
- BandBand 29.1905 II
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
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278 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 18. Lehrzeit und die während dieser erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten, sowie über sein Betragen auszustellen“ hat- Er ist hierzu verpflichtet, auch wenn der Lehrling um ein Zeugnis nicht gebeten hat, und ebenso muss er, wie die im Wortlaute mit geteilte Gesetzesstelle es erkennen lässt, sich in dem Zeugnisse auch über die Leistungen und über die Führung seines bisherigen Lehrlings äussern. und zwar auch in dem Falle, dass der Lehr ling ein Urteil über das, was er gelernt und über die Art, wie er sich geführt hat. nicht erbeten haben sollte. In beiden Punkten unterscheidet sich also das Lehrzeugnis von dem Dienst- zeugnisse, das der Gehilfe beim Verlassen seines Postens em pfängt. Bei ihm kann der Prinzipal ein entsprechendes Verlangen ab warten, wird von ihm ein Zeugnis nicht gefordert, so braucht er es nicht zu geben, und andererseits darf er nur auf ausdrück lichen Wunsch "des Gehilfen in dem Zeugnisse ein Urtefl über die Leistungen und über die Führung lallen. Ist eine Verein barung zwischen dem Lehrlierrn und dem Lehrlinge, bezw. dem gesetzlichen Vertreter dieses letzteren darüber, wie es nach Be endigung der Lehrzeit zu halten sei, nicht getroffen worden, so liegt die Sache sehr einfach: beide Teile gehen dann auseinander; vor allen Dingen hat der Lehrling keinen Anspruch darauf, nun mehr als Gehilfe in dem Betriebe beschäftigt zu werden. Eine Kündigung ist also nicht erforderlich; umgekehrt, bedarf es einer besonderen Vereinbarung, wenn der bisherige Lehrling nun als Gehilfe weiter im Geschäfte verbleiben soll. E. St. Wenn der Käufer an der vom Verkäufer ihm gelieferten Sache Fehler feststellt, die sie zu dem Gebrauche, dem sie vertragsmäßig oder ganz selbstverständlich dienen sollte, nicht geeignet erscheinen lässt, so kann er ganz nach seiner Wahl entweder Rückgängigmachung des Kaufvertrages fordern, also die fehlerhafte Sache zur Verfügung des Verkäufers stellen und Rückerstattung der etwa schon gezahlten Beträge verlangen, oder er kann die Sache ungeachtet des ihr anhaftenden Fehlers behalten und eine entsprechende Herabminderung des Preises begehren: odor endlich kann er darauf bestehen, dass der Ver käufer die Sache zurücknehme und dafür eine andere von ein wandfreier Beschaffenheit, ihm liefere. Der Entscheidung, die aer Käufer in dieser Hinsicht trifit, muss sich der Verkäufer unter werfen. Erweist, sich mithin beispielsweise, dass ein Apparat, den man gekauft, hat, an einem gewissen Mangel kranke, infolge dessen er seinen Zweck nur unvollkommen erlüllt, so kann der Käufer mit der Erklärung horvortreten, er behalte zwar diesen Apparat, er werde aber den Kaufpreis um so viel kürzen, als der Gegenstand eben wegen seiner schlechten Beschaffenheit, weniger wert ist. Natürlich kann diese Preisminderung nicht nach Belieben und Willkür geschehen, sondern sie muss ciuo an gemessene sein, d. h. also im Einklänge stehen mit der Beein trächtigung. die die Gebrauchsfähigkeit, der Sache erleidet. Dr. B. Spreclisaal. Zur Aufklärung. Verclirl. Redaktion des Allgemeinen Journals der Lfhrmacherkunst. Die Nr. 17 Ihres geschätzten Blattes enthält, auf Seite 263 einen Sitzungsbericht des Vereins Dossau, in dem unsere Zeitung wegen der Aufnahme von Gehilfengesuchen des Versand hauses F. A. Seiler in Dessau angegriffen wird. Wir mochten hierzu folgendes bemerken: Es ist. richtig, dass wir, einmal auf die Versandhaus-Eigen schaft. der Firma S. aufmerksam gemacht, sofort die Zusage ge geben haben, weitere Anzeigen von S. abzulehnen, wie sich das für ein Uhrmacher-Fachblatt ganz von selbst, versteht. Der Name S. ist daher auf eine Liste gesetzt worden, die sehr zahl reiche weitere Namen von Personen enthält, deren Anzeigen wir die Aufnahme verweigern. In einem grossen Betriebe herrscht nun selbstverständlich die nötige Arbeitsteilung, und es ist daher Sache eines unserer Herren, die Liste zu beachten. Wenn aber gegen den Erscheinungs tag der Zeitung sich Hunderte von kleinen Anzeigen auf einmal zusammendrängen und das Gedächtnis des Expedienten ohnedies schon von zahllosen Einzelheiten in Anspruch genommen ist-, dann kann es auch beim besten Willen Vorkommen und kommt leider vor, dass eine der gekennzeichneten Anzeigen wider Willen durchschlüpft. Wir möchten noch bemerken, dass wir aus freien Stücken viel mehr Anzeigen unsicherer Kantonisten ablehnen, als intolge Ansuchen, die von aussen an uns herantreten. Unter diesen Umständen wird jeder Einsichtige zugeben müssen, dass der Angriff gegen uns zwar äusserlich begründet, erscheint, innerlich aber haltlos ist, und dass eine direkt an uns gerichtete Beschwerde der Sache förderlicher gewesen wäre, als eine einseitig zugespitzte üffentlicho Darstellung, die die Leser grundlos gegen uns ein nehmen muss. Selbstverständlich haben wir Anweisung gegeben, mit ver schärfter Sorgfalt auf die fraglichen Anzeigen zu achten. Hochachtungsvoll Deutsche Uhrmacher-Zeitung Carl Marfels, A.-G. — Pateiitbericlit für Klasse 83 — Uhren. Mitgeteilt von Prof. F. Ant. Hubbuch, Patentanwalt, Strassburg i. E., Rosheimer Strasse 16. Monat August 1905. a) Pateut-Anmeldungen. 42 c. L. 20 4G9. Auf Resouauzwirkung schwingender Federn beruhender Geschwindigkeitsmesser. Friedrich Lux, Ludwigshafen a. Eh. 43a. D. 14 991. Stromschlussapparat für elektrische Wäehterkontroll- einriehtnngen u. dgl. „Doy“ Zeitregister-Syndikat, G. m. b. H., Berlin. 74a. J. 7959. Läutewerk mit schwingender Glocke. Japy i'rbres & Co., Beaucourt, Frankr.; Vertr.: G. Benthien, Berlin S.W. 61. 83a. S. 20644. Federn lur Uhr- und Laufwerke. Siemens & Halske, Akt.-Ges., Berlin. b) Patent-Erteilungen. 83 b. 163 560. Uhr mit Zeitregelung durch den Lauf einer Kugel. Friedr. Kloppmann, Wilhelmshaven. c) Gebrauchsmuster. 83 a. 256 535. Eiurichtung au Weekerwerkeu zum gleichzeitigen Läuten zweier Glocken, wobei letztere mittels Doppel- und Drahthebel in Schwingung versetzt werden. F. Mauthe, G.m.b.H., Schwenningen, Württemberg. 83a. 256 536. Aufzugvorrichtung für Turmuhren, bei welcher das das Walzenrad mit dom Stundenrad kuppelnde Gesperre auf der zugleich als Aufzug ausgebildeteu Stundeuradachse angeordnet ist. Hans Hohlweg, Fürth i. B., Salzstr. 5. 83a. 256 546. Jahrosuhr mit eingeschlossenem Torsionspendel in Frei- sehwiugerform. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken, Akt.-Ges., inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Sehl. 83a. 256 547. Jahresuhr mit offenem Torsionspendel in Freisehwingerform. Vereinigte Freiburger Uhrenfabriken, Akt.-Ges., inkl. vormals Gustav Becker, Freiburg i. Schl. 83 a. 256 717. Aus einem am der Hinterplatte einer Weckeruhr verstellbaren Schieber gebildeter Staubabschluss. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebr. Junghans und Thomas Haller, A.-G., Schramberg, Württ. 83 a. 256 990. Resonanzplatte für Gongfedern mit an ihrer Vorderseite durch Krallen befestigtem Ziersehild. Jacob Haller, Augenstein bei Aeseh, Schweiz; Vertr.: G. Dedreux u. A. Weickmann, Pat.-Anwälte, München. 83a. 256 995. Zimmeruhrartiges Gehäuse zur Aufnahme von Weckuhren. Carl Fischer, Düsseldorf, Corneliusstr. 76. 83a. 257 209. Standuhr mit staubdicht im Gehäuse montiertem Werk und einer rückseitig am Gehäuse für Freilegung der Aufzug- und Stellmittel angeordneten geräuschdämpfenden Abdichtnugsklapptür. H. Williamson, Ltd., Büren a. A., Schweiz; Vertr.: H. Neubart, Pat.-Anw., Berlin NW. 6. 83a. 257 311. Wecker mit drehbarem Zifferblatt. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller, A.-G., Schramberg. 83 a. 257 312. Drehbares Zifferblatt mit nach innen eingedrücktem Boden zur Verminderung der Reibung. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und'Thomas Haller, A.-G., Schramberg. 83 c. 256 9S9. Von Schwingarmen um senkrechte Achse drehbar gehaltener Reparaturkasten für Uhrmacher. Georg Jacob, Leipzig, Kathariuenstr. 12. 83a. 257 572. Uhr mit in der Glocke liegendem Weckerwerk und einer Einrichtung, um das Weckerwerk zu einer beliebigen Zeit ertönen zu lassen. Vereinigte Uhrenfabriken von Gebrüder Junghans und Thomas Haller, A.-G., Scbramberg, Württ. 83a. 257 591. Durch Uhr betriebene Moment-Ein- und Ausrüekvorrichtung mit Springrad nebst Feder. Wegener & Kramer, Quedlinburg. 83 a. 257 630. Weckerwerk für vier Glocken mit zwei durch Hebel mit einander verbundenen Hammerwellen. Badische Uhrenfabrik, Akt.-Ges., Furtwaugen, Schwarzwald.
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