[aus Anlass seiner fünfzigjährigen Tätigkeit als Mitarbeiter und Herausgeber des Thieme-Becker, Allgemeines Lexikon der bildenden Künstler von der Antike bis zur Gegenwart]
ö Felix Beckek und die Sammlung italienischer Malerei der Vor- und Früh-Renaissance im Staatlichen Lindenau-Museum zu Altenbürg Von Hanns-Conon von der Gabdentz, Altenbürg Als Assistent von August Schmarsow am Kunsthistorischen Institut der Universität Leipzig erhielt Felix Becker im .Jahre 1897 den Auftrag, die Bearbeitung eines Kata- loges über die von Bernhard von Lindenau (1779—1854) dem Herzogtum Sachsen- Altenburg und in ihm seiner Vaterstadt gestiftete umfangreiche Sammlung von fast 200 Tafeln der italienischen Vor- und Früh-Renaissance zu übernehmen. Über diese bedeutende Sammlung, die nach dem Tode ihres Stifters leider nur konser viert, nicht aber weiter ausgebaut worden war — schon nach dem Tode von Johann Anton Ramboux (1790—1866) hätte sich bei der Versteigerung seiner Sammlung im Jahre 1867 eine nie wiederkehrende günstige Gelegenheit geboten, den Altenburger Bestand durch wesentliche Stücke zu ergänzen —, lagen außer einem noch zu Lebzeiten Lindenaus im Jahre 1848 erschienenen Katalog nur zwei kleine Veröffentlichungen von August Schmarsow vor, und zwar ein im September 1897 in der Gazette des Beaux Arts erschienener Aufsatz sowie eine zusammenfassende Darstellung aller historisch bedeut samen Funde in der „Festschrift zu Ehren des Kunsthistorischen Instituts in Florenz*' vom Oktober 1897. August Schmarsow hatte sich dem Ministerium des Herzogtums gegenüber für einen Katalog zur Verfügung gestellt, und dieses war seinem Anerbieten nähergetreten, nach dem Wilhelm Bode mit einem Schreiben vom 27. Februar (?) 1897!) ihn als Spezialisten für italienische Malerei empfehlen zu können glaubte. Nach Bestimmung der einzelnen Tafeln durch Schmarsow wurde die eigentliche Katalogarbeit Felix Becker übertragen, der neben den biographischen Vorbemerkungen vor allem den Text zu den einzelnen Tafeln schrieb, durch den diese zeitlich weit zurückliegenden Werke dem Betrachter nahegebracht werden sollten. 87