Agentur GeneraU Agentur: ^dut / ic/iw m ilscfia// jn p ^t,V. Vier Vcn\cW^V^ 4er ' a8SB ^ <£<£%cJJe fl Radfahr- Versicherung. POLICE Anfang: ac-J.i Prämie Nächster Ablauftermm Prämie * Mark JlsZ. '/t"4 j für das Jahr. für die Dauer der Versicherung. Die „ALLIANZ“ Versicherungs •Aktien-Gesellschaft in Berlin und München gewährt auf Grund des eingereichten Versicherungs-Antrages. nachstehende Versicherung . Versicherung gegen alle Haftpflichtverbindlichkeiten, welche gegen den Ver sicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Radfahrer auf Grund der zur Zeit des Police- Abschlusses in Deutschland bestehenden Reichs- und Landesgesetze für die materiellen Schadens folgen körperlicher Unfälle oder für Sachbeschädigung geltend gemacht werden können, und zwar bis zu den festgesetzten Höchstbeträgen von für Körperverletzungen und 9yl 2000. SSmetiauze.id !Mai4 für SachbescQädiguDg. Hierbei gelten folgende Bedingungen; 1. Ausgeschlossen von der Versicherung sind Unfälle, von denen festgestellt worden ist, dass sie durch Vorsat2 des Versicherungsnehmers herbeigeführt worden sind, ebenso werden Strafbussen von der Gesellschaft nicht ersetzt. 2. Alle gegen den Versicherungsnehmer erhobenen Ansprüche sind baldmöglichst spätestens binnen acht Tagen, der Gesellschafts-Direktion oder der zuständigen General Agentur anzuzeigeo, unter thunlichst genauer Angabe der näheren Umstände des Falles sowie unter Beifügung der bezüglichen Belege, Processakten etc