Seit 12 Jahren bewährt! Hercules. Hercules Hervorragend solide Marke von technischer Vollendung. Nürnberger Velocipedfabrik # Hercules # vorm. Carl Marschütz & Co.. NÜRNBERG. Radfahrer- Unfall-Statistik. Nach einer Statistik der «New-\ orker Sektion der amerikanischen Radfahrer-Liga» übersteigen die Gefahren des Radfahrens bei weitem jene des Reitens. Die Statistik zeigt, dass nahezu 50 Prozent der Velocipedisten wenigstens einmal im Jahre entweder selbst einen grösseren oder geringeren Schaden nehmen oder doch zum mindesten an ihrer Maschine eine Reparatur oder dergleichen vornehmen müssen. Arm- und Schenkelbrüchen, Verletzungen am Hinterhaupte, Wirbelbrüchen, Arm- und russ - Verstauchungen, Muskelzerrungen, Hautschtirfungen, um nur die häufigsten Havarien hervorzuheben, ist der Rad fahrer ausgesetzt. 80 Prozent der Radfahrer im Staate New- o fahren <zu 'hrem Vergnügen», und diese liefern das grosste Kontingent. Wohl tragen an den Unfällen öfter Leichtfertigkeit und Sorglosigkeit schuld, doch haben schon vorsichtige und geschickte Fahrer ernste Unfälle erlitten. Auch in Europa bringt das Velofahren bekanntlich zahlreiche und oit von schweren Folgen begleitete Unfälle. Eine einzige eng- TT SC r-f, ^ allvers ' cherun g s- Gesellschaft hat i. J. 1895 für 460 Unfalle an verwundete Velocipedisten und fiir zwei durch Velo cipedisten verursachte Todesfälle Entschädigungen bezahlt. Warnung für Radfahrer wegen Hundequälerei. Von der I olizei einer grösseren Stadt wird folgendes be kanntgegeben, das allenthalben von den Behörden gleich gehandhabt werden dürfte: «Es wurde kürzlich den Rad- ahrern empfohlen, sich der nachlaufenden fremden Hunde durch deren Bespritzung mit Ammoniak (Salmiakgeist) aus einem zu diesem Zwecke mitzuführenden Gummiballen zu erwehren. Ein solches Anspritzen begründet wegen seiner Schmerzhaftigkeit nicht nur eine Tierquälerei, sondern in volviert auch eine Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Passanten, besonders der auf der Strasse sich herum tummelnden Kinder. Es ist also der Anwendung dieses un zulässigen Abwehrmittels entgegenzutreten und je nach der Sachlage die entsprechende Amtshandlung einzuleiten.»