Johann Christoph Bach 37 Verheiratung (26.11.1667 in Amstadt) mit Maria Elisabeth Wedemann (geb. 12.11.1645 daselbst) sind wir vorerst nicht über seine Wohnung un terrichtet. Die erste nachweisbare erfahren wir durch das Schoßregister 1678/81; demnach muß es sich um ein Eigenheim gehandelt haben, das im Bezirk „Jacobsgaß bei St. Jacob“ (dem späteren Jakobsplan) liegt. Seit 1686 ist er wieder unter den Hausbesitzern in der „Georgengaß“ zu finden. Gleich die erste Beschwerde, die er an den Superintendenten richtet und die aus dem Jahre 1670 (vom 10. io) 7 stammt, läßt über die Ursachen der wach senden Verstimmung keinen Zweifel aufkommen: „... Weiln mir sehr schwehr fället, solcher gestalt mit den meinigen außzukommen; maßen ich außer meiner besoldung nichts habe.... Denn ich habe bißher, wenn ein quar- tal fellig gewesen, nach diesem gelde so offt schicken müßen, daß ich mich geschämet.. .“ 8 Das sind Äußerungen eines 28jährigen Mannes, die an Besonnenheit und Anständigkeit nichts vermissen lassen, obwohl er sein schmales Gehalt nicht einmal pünktlich erhält. Die allgemeine Klage über die Unzulänglich keit des Organistengehaltes durchzieht wie ein roter Faden die Aktenbände zwei Jahrhunderte hindurch. Während der Kantor noch als „Schuldiener“ Gehalt bezog, war der Eisenacher Organist, der in allen drei Kirchen das Orgelspiel zu bedienen hatte, meistens auf die Kirchenkasse allein ange wiesen. Zwei Jahre später begegnen w T ir Johann Christoph in einem ausführlichen Schreiben, das er an den Rat gerichtet hat und ein klares Urteil über seine Wohnungslage gestattet. Er schreibt am 15. Februar 1692, daß er bereits 27 Jahre im Amte ist, es ihm aber noch nicht vergönnt war, mit einer freien Wohnung versorgt zu werden. In Erreichung dieses Zwecks habe er viel Ungemach und größten Schaden erlitten, indem „ich bald aus einem Miethause ein bald aus dem andern wieder ausziehen müßen, also daß, nachdem ich zehen miethäuser wie auch einen guten theil des meinigen dabey vor-zogen, auch unmöglich länger in solchem unbestand leben können . ..“ „Zumahl da mir nun bev zunehmenden jahren alle hofnung verschwindet Zu einer eigenen Wohnung wieder Zu gelangen, meine Künder auch heran wachsen und mich ie länger ie mehr kosten, und mir das häuser kaufen wohl verbieten . . .“ „Sonder alls ungeZiemende Maßgebung schlage ich Vor, das hauß, so Zwischen dem Niclasthor und Thurm lieget, worinnen auch Vor diesen meiner Vorfahren einer, nahmens Honorius, als Stadt Organist gewöhnet hat, und weil nach deßen tod die Teutschen Schul meister solches haus biß hieher genoßen haben, so meyne ich, es könne daselbe nun wohl auch denen Organisten wiederum so lange gegonnet werden, Zumahl weil deren nur Einer hir ist, jener aber 7 sich alhir aufhalten.“ 9 Selbst wenn man voraussetzt, daß Johann Christoph an seinem häufigen Wohnungswechsel nicht ganz frei von Schuld ist, ist nicht zu begreifen, wie man diesen Notschrei allein zu seinen Lasten abtun kann. Außer den zuge standenen zehn Mietwohnungen und zwei eigenen Häusern hat sich bis 7 Superintendent. Arch. Eisenach XXVB: B 1. 8 Rollberg veröffentlicht das ganze „Memorial“. 9 Das ganze Schriftstück bei Rollberg.