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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 12 (15. Juni 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 181
- ArtikelOdotachymeter (Wege- und Geschwindigkeitsmesser) von Kirby-Smith 184
- ArtikelLehrlinge in Amerika 185
- ArtikelDas Entmagnetisieren von Taschenuhren, Bestandteilen, Werkzeugen ... 187
- ArtikelEntgangener Gewinn 188
- ArtikelFreie Ankerhemmung 189
- ArtikelEingetragene und nichteingetragene Warenzeichen 189
- ArtikelPatentrundschau 191
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 191
- ArtikelVereinsnachrichten 192
- ArtikelPersonalien 192
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 192
- ArtikelGeschäftsnachrichten 192
- ArtikelVermischtes 193
- ArtikelFragekasten 195
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 196
- ArtikelBüchertisch 196
- ArtikelPatente 196
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3iger Ubrinacber3eitung Organ öer Deutfcben Ubrmacber=Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3tg öer Garantiegemeinfcbaft Deutfcber Ubrmacber, öer freien Innung für öas Ubrmacbergewerbe im Staöt= unö Canökreis Bielefelö unö öer 3wangsinnung für öas Uhrmacher*, Golö* unö Silberarbeiter * föanöwerk öes Greifes Iferlobn Abonnements- unö Infertionsbeöingungen fiebe auf Öem Citelblatt CelegramnvAöreüe: Ubrmacberoeitung, Diebener, Ceip 3 'tg Sernfprecb=flnfcbluf 5 Hr. 2991 Hacfofcruck ift nur nach vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! Dr. 12 Ceip 3 tg, 15. ]uni 1909 16. Jabrg. Deutfdje lH)rmad)er-Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceip 3 ig. Im vorigen Bericht veröffentlichten wir eine Zuschrift der Uhrmacher-Zwangsinnung Düsseldorf, betr. die Lieferung von Uhren an das Warenhaus Tietz. Gemäß den Abmachungen der Verbände auf dem Grossistentag in Goslar unterdrückten wir den Namen des Grossisten, der die Uhren geliefert hatte, da in der Plenarsitzung ausdrücklich erklärt wurde, daß der Name vorläufig nicht genannt werden sollte. Nachdem wir aber bemerken mußten, daß die Organe der beiden anderen Uhrmacherverbände sich im fraglichen Falle noch nicht an die Goslaer Vereinbarungen gebunden gefühlt haben und weil außerdem die Firma Gebrüder Bung in Düsseldorf der Befürch tung Ausdruck gegeben hat, sie selbst könnte irrtümlicherweise in den Verdacht kommen, die betr. Firma gewesen zu sein, so geben wir hierdurch unseren Mitgliedern bekannt, daß die Taschenuhren-Großhandlung J. W. Kuhlmann in Düsseldorf die Uhren, welche in das Warenhaus gelangt sind, geliefert hat. Leider hat der Genannte, der von dem Wirt Falke und dem Uhr macher Samnee getäuscht worden sein will, und versprochen hatte, deshalb gegen diese klagbar zu werden, jetzt erklärt, wegen angegriffener Gesundheit sein Versprechen nicht erfüllen zu können. Nachstehend veröffentlichen wir nun die Goslarer Abmachungen: „Die bei der in Goslar stattfindenden Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten anwesenden Vertreter der Unterzeichneten Uhrmacherverbände und des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten haben untereinander nachstehende Vereinbarungen getroffen: 1. Beide Teile verpflichten sich, nach Kräften dahin zu wirken, daß ihre Mitglieder sich gegenseitig in der Erhaltung ihrer Existenz schützen, indem die Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten an Warenhäuser, Pfandleiher, Auk- tionäre und solche Firmen, welche sich der Uhren als Gratis beigaben Ihrer Artikel bedienen, nicht liefern. 2. Die Versand- und Abzahlungsgeschäfte dürfen nur unter der Bedingung bedient werden, daß sie auf den Einkaufspreis, den der Uhrmacher zahlt, für sich einen Nutzen von 60% Auf schlägen müssen. 3. Den Grossisten ist nachgelassen, die Möbelfabriken ohne Einschränkung direkt zu bedienen, sofern es sich um Lieferung von wenigstens 50 Stück Uhren bzw. Uhrwerke, abnehmbar innerhalb sechs Monaten, handelt. Bei Lieferung von unter 50 Stück soll der Grossist verpflichtet sein, die Möbelfabri kanten resp. -Tischler an den Uhrmacher zu verweisen oder aber bei direkten Bedienungen einen mit dem betreffenden Uhrmacher vereinbarten Nutzen auf den Kaufpreis aufzuschlagen und diesen Nutzen dem betreffenden Uhrmacher zuzuwenden. Demgegenüber verpflichten sich die Vertreter der Unter zeichneten Uhrmacherverbände: a) ihre Mitglieder zu veranlassen, tunlichst alle Uhren von den Mitgliedern des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten zu beziehen. Anderer Firmen dürfen sie sich nur dann bedienen, wenn diese Firmen zuvor dieselben Verpflich tungen eingegangen sind, welche der Verband Deutscher Uhrengrossisten seinen Mitgliedern auferlegt. b) Zwecks Erfüllung dieser Verpflichtungen veröffentlichen die Organe der Uhrmacherverbände den Inhalt des Flugblattes der Chemnitzer Innung vom Mai 1909. c) Die Uhrmacherverbände verpflichten sich, die Namen der Mitglieder des Verbandes Deutscher Uhrengrossisten in ihren Fachzeitungen und zwar in alphabetischer Reihenfolge nach Stadt und Namen jetzt und in jedem darauffolgenden Viertel jahre bekanntzugeben und gleichzeitig ihre Mitglieder immer wieder darauf hinzuweisen, daß sie ihren Bedarf an Uhren nur bei diesen Firmen decken. Die Wirksamkeit dieses Vertrages tritt ein mit dem Beschluß der im August 1909 in München stattfindenden Versammlung der Uhrmacher und endigt am 1. Juni 1910. Nachtrag zu den Vereinbarungen! Bei Vorkommnis von Verfehlungen irgendwelcher Art ist an den Verband Deutscher Uhrengrossisten Meldung zu erstatten. Die Namensnennung des Verstoßenden darf jedoch nicht eher in den Fachzeitschriften oder sonst irgendwie öffentlich erfolgen, als bis der Fall geklärt und ein Urteil gefällt ist. Für den Deutschen Uhrmacherbund: Wilh. Schultz, II. Vors.; für die Fachabteilung „Großuhren“: Georg Meißner; für den Zentralverb. Deutsch. Uhrm.: Rob. Freygang, Herrn. Horrmann; für den Rhein.-westf. Verband: Fr. Schwank; für den Grossisten-Verband: Dr. Fischer, Rud. Berger; für die Deutsche Uhrmacher-Vereinigung: Alfred Hahn.
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