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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 4 (15. Februar 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 49
- ArtikelGarantiegemeinschaft Deutscher Uhrmacher (E. V.) 50
- ArtikelNoch einmal das Gläsersyndikat 50
- ArtikelKünstliche Turmuhren im Mittelalter 52
- ArtikelElektrizität und Magnetismus (Fortsetzung) 54
- ArtikelSpiralen und ihre isochronischen Eigenschaften (Fortsetzung) 56
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 58
- ArtikelDie Leipziger Ostervormesse 58
- ArtikelVereinsnachrichten 59
- ArtikelPersonalien 60
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 60
- ArtikelGeschäftsnachrichten 60
- ArtikelVermischtes 61
- ArtikelFragekasten 62
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 64
- ArtikelBüchertisch 64
- ArtikelPatente 64
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Cetp5tger Ubrmacber Geltung Organ ber Deutfcben Ubrmacber* Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig 5er Garantiegemeinfcbaft Deutfcber Uhrmacher, her dreien Innung für bas Uhrmachergewerbe im Stabt* unb Canbkreis ßielefelb unb ber 3wangsinnung für bas Uhrmacher*, Golb* unb Silberarbeiter* löanbwerk bes ftreijes Iferlobn Abonnements- unö Infertionsbeömgungen fiebe auf Oem Citelbtatt Telegramm*Abrefte: Ubrmacber=3eitung, Diebener, Ceip3ig SernjprecbsAnjcblufc Hr. 2991 nacbfcruck ift nur nacb vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! nr. 4 Ceip 3 ig, 15. Sebruar 1909 16. Jobrg. Deutfd)e Uhrmacher-Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceip 3 ig. Als wir in unserem vorigen Bericht darauf hinwiesen, daß der Reichstag den Gesetzentwurf, der eine Verbesserung des Gesetzes wider den unlauteren Wettbewerb bringen soll, an eine Kommission von 21 Mitgliedern verwiesen hat, da war uns noch nicht bekannt, daß bei der ersten Lesung der Reichstagsabgeordnete O. Hanisch, Pirna, auf unsere Ein gabe aufmerksam gemacht hat. Der genannte Herr hat uns liebenswürdigerweise den stenographischen Bericht über die Sitzung zugeschickt, dem wir darüber folgendes entnehmen. Hanisch fortfahrend . . . „Ich möchte in dieser Beziehung auf eine Eingabe der Deutschen Uhrmacher-Vereinigung aufmerksam machen, welche bittet, daß eine Bestimmung in das Gesetz eingefügt werde, nach welcher bei Fabrikaten keine Ortsbezeichnung gewählt werden darf, welche das Publikum über die wirkliche Pro duktionsstätte in Irrtum versetzt. Diese Bitte hat eine große Berechtigung; als Ursache liegt ihr folgender Vorgang zugrunde. ln der Stadt Glashütte im Königreich Sachsen — sie ge hört zu meinem Wahlkreis — ist die Uhrenindustrie zu Hause. Fast alle Bewohner dieses Ortes leben von dieser Industrie, die sich durch ihre Reellität einen Weltruf erworben hat. Die Glashütter Uhren sind berühmt als das beste Erzeugnis in der Uhrenfabrikation. Seit kurzem hat sich nun dort eine Gesellschaft etabliert, welche sich billige Uhren aus der Schweiz nach Glashütte kommen läßt und diese mit dem Stempel „Glashütte“ ver sehenen Uhren von hier versendet und so den Anschein er weckt, als ob diese Uhren Glashütter Fabrikat seien und dort ihren Ursprung haben. Es steht doch gewiß zweifellos fest, daß dadurch, daß diese Uhren aus der Schweiz nach Glashütte kommen und von hier erst weitergehen, nicht zu Glashütter Uhren werden, und ebenso steht es fest, daß durch ein derartiges Gebaren ein ganzer Ort geschädigt und um die Früchte seiner Arbeit gebracht werden kann. Weil nun nicht allein auf diesem Ge biete der Industrie, sondern auch mit den verschiedensten an deren Produkten derselben ähnliche Verschleierungen über die Herkunft der Waren gehandhabt werden, dürfte es sich emp fehlen, wenn diese Anregung der Deutschen Uhrmacher-Ver einigung berücksichtigt wird.“ Wir haben Herrn Hanisch für diese wirksame Unterstützung unserer Bestrebungen bestens gedankt und der Hoffnung Aus druck gegeben, daß durch seine Mitarbeit in der Kommission der für Glashütte nötige Schutz in dem Gesetz Aufnahme findet. Der genannte Abgeordnete ist nämlich als Mitglied der Kommission gewählt worden. Außer ihm gehören noch folgende Herren der Kommission an: Arnold, v. Brockhausen, Brühne, Graf von Carmer- Ziesawitz, Carstens (Schriftführer), Findel, Dr. Franck (Mannheim), Gerstenberger, Hauser, Horn (Sachsen), Hubrich, Jankowski, Dr. Junck, Linz, Roeren (Vorsitzender), Schlüter, Sievers (Schrift führer), Sir, Wieland, Dr. am Zehnhoff. Sollte unseren Mitgliedern einer dieser Abgeordneten persönlich bekannt sein, so kann es nicht schaden, wenn er von den betreffenden Kollegen auf die Wichtigkeit unserer Eingabe nochmals aufmerksam gemacht wird, denn der Kommission ist es jetzt in die Hand gegeben, das Ge setz zu einer ausreichenden Waffe gegen den vielfältigen un lauteren Wettbewerb zu gestalten. Zwar trifft der erweiterte § 1 (nicht 3, wie uns die Handels kammer zu Hildesheini schrieb) schon die Verschleierung des Ursprungs, wir sind aber nicht sicher, ob die Gerichte künftig infolge dieser Bestimmung auch die Fälle, wie sie sich zu unserem Schaden in Glashütte entwickelt haben, als strafbar ansehen werden. Deshalb wäre es gut, wenn in dem Gesetz eine klipp und klare Bestimmung aufgenommen würde, die einen Mißbrauch von Orts namen, die zugleich eine Qualitätsbezeichnung bedeuten, ver bietet. Da kämen nicht nur Glashütter Uhren, sondern auch Meißener Porzellan, Solinger Stahlwaren, Münchener Biere usw. in Frage. Gegen den Unfug des Verleihens von Taschenuhren wendet sich eine Zuschrift des Kollegen S. in B. Er schreibt. „Welche Unannehmlichkeiten und Unkosten mit dem Ver leihen von Uhren verknüpft sind, brauche ich wohl nicht zu erörtern, und will nur folgendes hervorheben. Es bedarf je nach dem Umfang des Geschäftes eines ziemlichen Lagers solcher Leihuhren in Stahl, Silber, Gold! für Damen und
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