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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 17 (1. September 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 261
- ArtikelDie Anlage eines Goldwarenlagers im Uhrengeschäft 262
- ArtikelBericht über die 32., auf der Deutschen Seewarte abgehaltene ... 267
- ArtikelDie "Eureka Electric Clock" 269
- ArtikelEinigkeit macht stark 270
- ArtikelWie verwertet der Uhrmacher sein altes Gold und Silber 271
- ArtikelDekorations-Etalagen für Uhrenhandlungen 271
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 272
- ArtikelVereinsnachrichten 273
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 273
- ArtikelGeschäftsnachrichten 274
- ArtikelPersonalien 275
- ArtikelVermischtes 275
- ArtikelFragekasten 275
- ArtikelBüchertisch 276
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 276
- ArtikelPatente 276
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Ceip3iger Ubrmacber *3eitung Organ ber Deutfcben Ubrmacber »Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig ber Garantiegemeinfcbaft Deutfcber Ubrmacber, ber freien Innung für bas Ubrmacbergewerbe im Stabt* unb Canbhreis Bielefelb unb ber 3wangsinnung für bas Ubrmacber*, Golb* unb Silberarbeiter »ßanbwerb bes ftreifes Iferlobn Abonnements- unb Inferttonsbebingungen fiebe auf bem Titelblatt Eelegramm-flöreffe: Ubrmacber *3eitung, Diebener, Ceip 3 ig fernfprecb=Anfcblufe Hr. 2991 nacfoörucfc ift nur nacfo vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! Hr. 17 Ceip 3 ig, 1 . September 1909 16. Jabrg. Deutfdje Utyrmacber-Vereinigung, 3entralftelle 311 Ceip 3 ig. Wie unseren Mitgliedern bekannt ist, sollten die Goslarer Vereinbarungen erst Gültigkeit erlangen, wenn sie von dem Münchener Zentral verbandstag gutgeheißen wurden. Nachdem dieser inzwischen statt gefunden hat, können wir heute berichten, daß die Abmachungen, wenn auch nach einigen Änderungen, die Zustimmung der Delegierten erhalten haben, und zwar in der nachstehenden Form: München, den 16. August 1909. Vereinbarung. Zwischen der Fachabteilung „Großuhren“ des Deutschen Uhren- Grossisten-Verbandes einerseits und folgenden Uhrmacher-Verbänden andererseits 1. Zentralverband Deutscher Uhrmacher, 2. Deutscher Uhrmacher-Bund, 3. Deutsche Uhrmacher-Vereinigung zu Leipzig ist heute folgende Vereinbarung abgeschlossen worden und durch Unterschrift der legitimierten Vertreter dieser Körperschaften an erkannt: I. Beide Teile verpflichten sich, nach Kräften dahin zu wirken, daß ihre Mitglieder sich gegenseitig in der Erhaltung ihrer Existenz schützen, indem die Mitglieder des Verbandes deutscher Uhren- Grossisten an Warenhäuser, Pfandleiher, Auktionare und solche Firmen, welche sich der Uhren als Gratisbeigaben bei Lieferung ihrer Artikel bedienen, nicht liefern. II. Die Versand- und Abzahlungsgeschäfte dürfen nur unter der Bedingung bedient werden, daß sie auf den Einkaufspreis, den der Uhrmacher zahlt, für sich einen Nutzen von 60% aufschlagen müssen. III. Den Grossisten ist es nachgelassen, die Möbelfabrikanten ohne Einschränkung direkt zu bedienen, sofern es sich um Lieferung von wenigstens 50 Stück Haus-Uhrwerken handelt, die innerhalb 6 Monaten von einem Besteller gekauft und abgenommen werden müssen. Bei Lieferung von unter 50 Stück soll der Grossist ver pflichtet sein, die Möbelfabrikanten resp. Tischler an die Uhr macher zu verweisen, oder aber bei direkten Bedienungen einen mit den betreffenden Uhrmachern vereinbarten Nutzen auf den Kaufpreis aufzuschlagen und diesen Nutzen dem betreffenden Uhr macher zuzuwenden. Demgegenüber verpflichten sich die Vertreter der Unterzeich neten Uhrmacher-Verbände: a) ihre Mitglieder zu veranlassen, tunlichst alle Uhren von den Mitgliedern des Verbandes deutscher Uhren-Grossisten zu beziehen. Anderer Firmen dürfen sie sich nur dann bedienen, wenn diese Firmen zuvor dieselben Verpflich tungen eingegangen sind, welche der Verband deutscher Uhren-Grossisten seinen Mitgliedern auferlegt. b) Zwecks Erfüllung dieser Verpflichtungen veröffentlichen die Organe der Uhrmacher-Verbände den Inhalt des Flug blattes des Uhrmacher-Vereins Chemnitz und Umgegend vom Mai 1909. c) Beide Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieser Ver einbarung ausgiebig und durch öfteren Hinweis in ihren Organen zur allgemeinen Kenntnis aller beteiligten Gros sisten, Fabrikanten und Uhrmacher zu bringen. IV. Beschwerden über angebliche Verstöße sind, falls ihnen der Vorstand des Verbandes deutscher Uhren-Grossisten nicht ohne weiteres Abhilfe zu verschaffen vermag, an einen Ehrenrat zu richten. Dieser besteht aus 7 Personen, und zwar: a) drei Mitgliedern der Fachabteilung „Großuhren“ des Grossisten-Verbandes, b) je einem Mitgliede der drei Uhrmacher-Verbände und c) einem Obmann, der von den bisher genannten zu wählen ist. Kommt eine Einigung nicht zustande, so soll die Handels kammer, welche für den Vorsitzenden der Fachabteilung zuständig ist, ersucht werden, den Obmann zu ernennen. Die Reisekosten für die Mitglieder des Ehrenrates werden von den in Betracht kommenden Verbänden anteilig getragen. V. Der Ehrenrat kann erkennen auf Verwarnung oder auf zeit lichen oder dauernden Ausschluß aus der Organisation, letzteres zu dem Zwecke, um dem Ausgeschlossenen den Bezug von Ware zu unterbinden. Die Mitglieder des Verbandes deutscher Uhren-Grossisten sind gemäß § 7 ihrer Satzungen verpflichtet, nicht zu detailieren. VI. Die Gültigkeit dieses Vertrages läuft bis zum 1. Sep tember 1912.
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