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Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 16.1909
- Erscheinungsdatum
- 1909
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I 787
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454421Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454421Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454421Z
- Sammlungen
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Technikgeschichte
- Bemerkung
- Original unvollständig: S. 255-256 fehlen
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 21 (1. November 1909)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftLeipziger Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 16.1909 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis III
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1909) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1909) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1909) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1909) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1909) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1909) 85
- AusgabeNr. 7 (1. April 1909) 101
- AusgabeNr. 8 (15. April 1909) 117
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1909) 133
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1909) 149
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1909) 165
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1909) 181
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1909) 197
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1909) 213
- AusgabeNr. 15 (1. August 1909) 229
- AusgabeNr. 16 (15. August 1909) 245
- AusgabeNr. 17 (1. September 1909) 261
- AusgabeNr. 18 (15. September 1909) 277
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1909) 293
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 307
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1909) 313
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 328
- AusgabeNr. 21 (1. November 1909) 333
- ArtikelDeutsche Uhrmacher-Vereinigung, Zentralstelle zu Leipzig 333
- ArtikelWas gilt heute als unlauterer Wettbewerb? 334
- ArtikelDie Schwarzwaldsammlung von Oskar Spiegelhalder in Lenzkirch 335
- ArtikelDer heutige Stand der Fabrikation elektrischer Uhren 338
- ArtikelDurch Diebeners Monogramm-Werk habe ich schon viel Geld verdient! 340
- ArtikelDie Zimmeruhr vor hundert Jahren 341
- ArtikelPraktische Unterweisungen für den als Nähmaschinen-Reparateur ... 342
- ArtikelNochmals die Eureka Electric Clock 344
- ArtikelAus der Werkstatt - Für die Werkstatt 344
- ArtikelMitgliederverzeichnis des Uhren-Grossistenverbandes 344
- ArtikelAus der Schweiz 346
- ArtikelVereinsnachrichten 347
- ArtikelPersonalien 347
- ArtikelGeschäftliche Mitteilungen 347
- ArtikelGeschäftsnachrichten 348
- ArtikelRundschau 349
- ArtikelFragekasten 349
- ArtikelBriefkasten 350
- ArtikelPatente 350
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 351
- AusgabeNr. 22 (15. November 1909) 353
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 371
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1909) 373
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 394
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1909) 397
- BeilageDes Uhrmachers Nebenberufe 415
- BandBand 16.1909 -
- Titel
- Leipziger Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Ceip3iger Übrmacber3eitung Organ ber Deutjcben Ubrmacber=Vereinigung, 3 entralftelle 3U Ceip3ig 5er Garantiegemeinfcbaft Deutfcber Uhrmacher, ber freien Innung für bas Ubrmacbergewerbe im Stabt* unb Canbhreis Bielefelb unb ber 3wangsinnung für bas Ubrmacber*, Golb* unb Silberarbeiter* ßanbwerh bes Greifes Iferlobn flponnements- unö Infertionsbeöingungen flebe auf Öem Titelblatt Telegramm-ftöreffe: Ubrmacber=3eitung, Diebener, Ceip 3 *ig Sernfprecb^flnfcblufe Hr. 2991 Hacböruck ift nur nacb vorheriger Vereinbarung unter genauer Quellenangabe geftattet! nr. 21 Ceip 3 ig, 1 . flovember 1909 16. Jabrg. Deutfdje Uhrmacher-Vereinigung, 3entralftelle 3 U Ceip 3 ig. Die Sitzung der Zentralstelle fand am 18. Oktober im Beisein der Mitglieder Herren Diebener, Friedrich, Hahn, Herrmann, Hof mann, Magdeburg, Scheibe, Schneider, Wacker, Wildner und des Herrn Frye statt. Der Vorsitzende berichtete zunächst über das Ergebnis der Erkundigungen nach dem Uhrenversandhaus Hansa in Glashütte. Danach hat sich unter obiger Firma ein Hans Reichel aus Leipzig, 28 Jahre alt, selbständig gemacht. Er scheint mit der Firma Herrmann in Kraftsdorf in Verbindung zu stehen, von der uns ja schon bekannt war, daß diese das brennende Verlangen trug, mit dem Namen Glashütte ein Geschäft zu machen. Wegen näherer Ermittelungen haben wir uns noch weiter bemüht und werden darüber berichten. Vom Verband Deutscher Uhrengrossisten ist uns das Verzeichnis seiner Mitglieder zugegangen, das wir gemäß der eingegangenen Verpflichtung veröffentlichen. Diese Mitglieder sind verpflichtet, nach den neuen Verträgen zu handeln, sie werden also von den Uhrmachern bei ihren Einkäufen besonders zu berücksichtigen sein. Jedenfalls darf kein Kollege unterlassen, sich bei seinen Lieferanten zu vergewissern, ob dieser bereit ist, die Abmachungen einzuhalten. Das ist sein gutes Recht, und kein Grossist, der auf die Kundschaft des Uhrmachers Wert legt, wird ihm die Frage übelnehmen. Die anderen durch Zuwendung seiner Kundschaft zu unterstützen wäre unklug, wir hoffen nicht, daß sich unsere Mitglieder dessen schuldig machen. Mit der Bitte um Spenden für den Bau eines von ihm erdachten Luftschiffes hat sich der Kollege Adolf Hansen in Idstein i. T. an uns gewendet. Das Luft schiffmodell ist in Frankfurt ausgestellt gewesen und von der Ausstellungsleitung zum Patent angemeldet worden. Hoffentlich findet der Kollege die richtigen Gönner, die ihm eine Verwirk lichung seiner Erfindung ermöglichen. Vielleicht kann ihm dabei auch dieser oder jener Kollege behilflich sein. Die berühmten Feithschen Anzeigen fanden wir in der Straßburger Neuen Zeitung und in der Berliner Allgemeinen Zeitung, denen wir hierüber eine Aufklärung zugehen ließen. Die beiden Zeitungen haben darauf erklärt, daß sie ähn liche Anzeigen nicht mehr aufnehmen werden. Der Generalanzeiger für Halle, dem von früheren Aufklärungen die Wiener Versandfirmen noch bekannt sein müßten, hat ein gleiches Schwindelinserat der Firma N. Pollak, Wien, aufgenommen. Wir hoffen, daß unsere nochmalige Aufklärung eine Wiederholung solcher Anzeigen un möglich macht. Kreditbetrug. Von dem Geschäftsführer des Kölner Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe gehen folgende beachtenswerte Auf klärungen aus: Der Kaufmann und Handwerker, der seine Waren absetzen bzw. Arbeitsaufträge erhalten will, ist bei den heutigen wirtschaft lichen Verhältnissen gezwungen, Kredit zu geben. Bei der Eigenart vieler Geschäfte und Gewerbebetriebe ist es für die Inhaber der selben auch nicht immer möglich, vor Aushändiguug der Waren beziehungsweise der Ausführung des Arbeitsauftrages Erkundigungen über die Persönlichkeit und die Vermögensverhältnisse der kredit suchenden Persönlichkeit Auskunft einzuholen oder eine zuverlässige Auskunft zu erhalten. Mir sind aus der Praxis Fälle bekannt, daß Auskunfteien, weil sie durch ihre Gewährsmänner falsch unter richtet worden sind, über Personen, die vor ihrem wirtschaftlichen Zusammenbruche standen, sehr gute Auskunft gegeben hatten. Die Tatsache, daß es verhältnismäßig leicht ist, Waren aller Art oder die Ausführung von Arbeiten gegen Kredit zu erhalten, ist für viele Personen sehr verführerisch, sich auf leichtsinniges und betrügerisches Schuldenmachen zu verlegen, und auf Kosten der betroffenen Kaufleute und Gewerbetreibenden ein angenehmes Dasein zu führen. In jeder Großstadt gibt es heute eine große Anzahl derartiger katilinarischer Existenzen, die, obwohl sie bereits fruchtlos gepfändet sind und den Offenbarungseid geleistet haben, fremden Kredit beanspruchen und auch erhalten. Aus meiner Praxis ist mir ferner bekannt, daß unreelle Personen plan- und gewerbsmäßig darauf ausgehen, gegen Kredit Waren zu erhalten, die sie dann sofort lombardieren oder veräußern. Auf diese Weise wissen sie sich stets größere Barmittel zu verschaffen. Selbst verständlich bezahlen sie die Lieferanten der Waren nicht, sondern lassen sich ruhig verklagen. Bei der versuchten gerichtlichen zwangsweisen Beitreibung stellt sich dann heraus, daß diese Schuldner unpfändbar sind. Alle in ihrem Besitze befindlichen Mobiliargegenstände, die an sich der Pfändung unterliegen, sind angeblich fremdes Eigentum, was durch Scheinverträge aller Art dem Gerichte nachgewiesen wird, so daß die vollzogenen Pfän dungen wieder aufgehoben werden müssen. Ähnlich steht es auch mit ausstehenden Forderungen und anderen Vermögensstücken des Schuldners, die durch Zessionen, Firmenübertragung und ähnliche
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