Suche löschen...
Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Bandzählung
- 1930
- Erscheinungsdatum
- 1930
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 4. 6055-27.1930
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512046921-193000000
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512046921-19300000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512046921-19300000
- Sammlungen
- Gebrauchsgraphik
- LDP: SLUB
- Bemerkung
- Heft 2 fehlt
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- 1, Januar
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- Titel
- Das Fachschulwesen im Buchdruckgewerbe
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Abbau der „Nebenamtlichen"? Der Bestand der Fachklassen in kleinen Berufsschulen, also in den Schulen der Klein- und Mittelstädte, in denen der Fach unterricht am nötigsten ist, wird gegen wärtig durch verschiedene Ursachen ernst lich gefährdet. Zunächst wird er durch die schwankende Schülerzahl unsicher; denn nach der gesetzlichen Vorschrift können die Schulverwaltungen Klassen auflösen, deren Schülerzahl unter 25 sinkt. Ein wei terer Gefährdungsgrund ist ebenfalls eine gesetzliche Bestimmung, nach der jeder Schüler in dem Jahre aus der Schule ausscheidenkann,in dem er das iS.Lebens- jahr vollendet. Beide Bestimmungen sind zwar Kann-Bestimmungen, deren Nach teile durch Ortsschulgesetze aufgehoben werden können. Leider haben aber nur wenige Gemeinden und Städte von dieser Aufhebung Gebrauch gemacht. Das hat für uns Buchdrucker recht fühlbare Nach teile; denn was nützen all die Bestimmun gen in der Lehrlingsordnung und all die Forderungen nach Vertiefung der Fach schulbildung, wenn in einem Falle der Unterricht im rein Fachlichen einge schränkt und im anderen Falle der Schul besuch gerade der älteren, aufnahme fähigsten Lehrlinge in das Belieben der Schule, des Lehrherrn oder des Schülers gestellt wird? Hier kann nur eine feste »Muß«-Bestimmung im Berufsschulgesetz Besserung bringen, damit nicht die Schul behörde kommen und erklären kann: »Den Buchdruckern zuliebe kann die Schulordnung nicht geändert werden.« Eine dritte Gefahr für den Bestand der Fachklasse bildet die Dreiteilung der Klassen in Unter-, Mittel- und Oberstufe, die in größeren Schulen wohl von Vorteil ist, in kleinen Schulen aber ebenfalls zur Zusammenlegung der Schüler verwandter Berufe führt, weil von dem einzelnen Beruf aus selten die nötige Schülerzahl aufgebracht werden kann. Dieser Mangel wird selbst von den Schulleitungen aner kannt. Die Zusammenziehung der Schüler ver schiedener Berufe wird leider von vielen hauptamtlichen Gewerbelehrern unter stützt, damit der von »Nebenamtlichen« erteilte reine Berufsunterricht wegfällt. Auch der Zeichenunterricht, der bisher von befähigten Fachleuten nach beruflichen Erfahrungsgrundsätzen erteilt wurde, wird dann einem hauptamtüchenZeichen- lehrer für die »schmückenden« Gewerbe übertragen, mit einem Erfolg, der sehr wenig »Schmückendes« für die Schüler in sich birgt. So sonderbar es klingt, auch die von den Gewerkschaften aus gesundheitlichen und sozialen Gründen geforderte Verlegung des Unterrichts in die Vormittags- bzw. Nachmittagsstunden wird benutzt, um den reinen Fachunterricht zu beschränken, da in diesem Falle der Unterricht wiederum durch Zusammenlegung mehrerer Klassen einem hauptamtlichen Lehrer übertragen wird. Es soll mit der Kennzeichnung dieser Methode nun keineswegs der leider jetzt bestehende Zustand des Abendunterrichts verherrlicht werden,dessen Gründe haupt sächlich in der nebenamtlichen Leitung der Berufsschulen und in der Raumnot liegen. Besonders ist es diese, die oft dazu zwingt, daß der Unterricht auf mehrere Volks-und Mittelschulen verteilt und zer splittertwerden muß, und die die Schüler auf Bänken sitzen läßt, die für sie viel zu klein sind. Die Schulen sind auch meist noch auf die freien Lehrkräfte der Volks schulen angewiesen. Diese Übelstände aber durch die zwangsweise Zusammen legung des Fachunterrichts verwandterGe- werbe beheben zu wollen, ist nicht ange bracht. Das bedeutet die Zurücksetzung der fachlichen Ausbildung. Für die haupt amtliche Anstellung von Lehrkräften in kleinen Berufsschulen ist es allerdings ein Vorteil, denn damit wird die zur Anstel lung genügende Tagesstundenzahl er reicht. Die hauptamtliche Anstellung und der Abbau der nebenamtlichen Lehrer wird auch durch das Besoldungsgesetz für Berufsschullehrer in Preußen vom 16. April 1928 gefördert. Wo soll denn die Sympa thie derSchulleiter für die nebenamtlichen Fachlehrer noch herkommen, wenn es in diesem Gesetz heißt: »Besoldungsgruppe 2 (3600 bis 7200 M.) den Leitern von Berufs schulen mit mindestens vier hauptamt lichen. planmäßig angestellten Lehrperso nen«. Für Leiter von Berufsschulen mit weniger als vier hauptamtlichen Lehrern nach Besoldungsgruppe 3 sind dagegen nur 3600 bis 5800 M. vorgesehen. Wenn nun berücksichtigt wird, daß durch die erfreulicherweise immer mehr zuneh mende Einführung der Lehrlingsordnung und durch die immer größere Speziali sierung im Beruf auch das Fachschulwesen in der Provinz mehr gepflegt werden muß, so ist der Erteilung des Fachunterrichts durch befähigte Berufsangehörige die größte Bedeutung beizulegen. In der Pro vinz ist das zur Zeit nur durch Heran ziehung nebenamtlicher Lehrkräfte aus dem Gewerbe möglich, denn die Buch druckerlehrlinge allein werden nur selten die nötige Klassenstärke für einen aus dem Fach kommenden hauptamtlichen Lehrer stellen. Die nebenamtliche Lehr tätigkeit muß deshalb auch im »Reichs verein der Lehrer für die graphischen Ge werbe« mehr gewürdigt werden. Für sie sollte auf jeder Tagung ein besonderes Referat gehalten werden. Leider war das in Köln 1928 nicht der Fall. Karl Baumgärtel, Landsberg a. d.W. Kleine Mitteilungen Die erste Beratung eines Berufsausbi!» dungsgesetzes im Reichstag. Nach jahre langer Vorarbeit ist es endlich am 3. De zember v. J. gelungen, das Berufsausbil dungsgesetz im Reichstag zu seiner ersten Beratung zu stellen. Vertreten wurde die Vorlage vom Reichsarbeitsminister Wis- sell, der ausführte, daß die deutsche Wirt schaft auf Qualitätserzeugung angewiesen sei. Voraussetzung dazu sei aber eine gute Fachausbildung. Bis jetzt sind die Vor schriften über die gewerbliche Ausbildung teils in der Gewerbeordnung, teils im Handelsgesetz verstreut. Es gibt auch kein allgemeines Recht der Berufsausbildung Jugendlicher. Der vorliegende Gesetzent wurf will als Rahmengesetz der Zersplit terung, Unzulänglichkeit und den ver alteten Zuständen auf diesen Gebieten ein Ende machen. Das Gesetz soll auch die angelernten und ungelernten Arbeiter er fassen; seine Vorschriften liegen in für sorglicher und erzieherischer Linie. Der Entwurf umfaßt alle Jugendlichen vom 14. bis 18. Jahre, ferner die Jugendlichen unter l4 Jahren, die nicht mehr zum Schul besuch verpflichtet sind, und die Lehrlinge über 18 Jahre, wenn das Lehrverhältnis erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres endet. Die Regierung wird ermächtigt, eine Höchstzahl von Lehrlingen in bestimmten Gewerben festzusetzen. Verboten sollen die Lohnabzüge für die durch Schulbesuch einschließlich des Schulweges versäumte Arbeitszeit werden. Für die Ausbildung des Nadi wuchses sollen nur Betriebe zu gelassen werden, die nach Art, Umfang, Reife und beruflicher Tüchtigkeit des Inhabers dazu geeignet sind. Die Bestim mung darüber wird der Handwerks kammer überlassen. Der kleine Befähi gungsnachweis soll für das Handwerk bestehen bleiben. Desgleichen soll die Vertragsfreiheit über die Lehrlingsver hältnisse, sowohl im Einzel- wie im Kollektivfall, nicht beschränkt und das Prüfungswesen erweitert werden. Die Durchführung des Gesetzes soll denHand- werkskammern zustehen, die für dieses Gebiet durch paritätische Ausschüsse zu ergänzen sind. Sie sollen unter anderem auch über die Errichtung von Fachschulen entscheiden. Der Minister bat um mög lichst baldige Verabschiedung des Ge setzes. Nach einer scharf ablehnenden Antwort eines kommunistischen Abge ordneten wurde die Vorlage an den So zialpolitischen Ausschuß verwiesen. Der neue Leiter des preußischen Berufs? Schulwesens. Als Ministerialdirektor ist an Stelle des im vorigen Sommer verun glückten Dr. A. Kühne der demokratische Abgeordnete Otto Merten in die preußische Berufsschulverwaltung berufen worden. Der neue Leiter des preußischen Berufs schulwesens ist 1874 geboren und von Beruf Lehrer. Von ihm erhoffen die aus den Reihen der Berufslehrerschaft hervor gegangenen Gewerbelehrer die Erfüllung ihrer auf den verschiedenen Tagungen er hobenen Forderungen, zu denen in erster Linie auch die Festlegung des akade mischen Studiums für Gewerbelehrer ge hört. Wie weitdieseHoffnungen berechtigt sind, wird sich bei der Entscheidung über die künftige Gewerbelehrerausbildung in Preußen, die in Kürze getroffen werden wird, zeigen. Daß das Hochschulstudium nicht zur Hebung der Berufsbildung dient, ist in derFachschulbeilage schon mehrfach zum Ausdruck gekommen. Wir hoffen deshalb auch, daß die Bedenken der Wirt schaft berücksichtigt werden.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder