Werdau uud seine kirchlichen Verhältnisse unter der Herrschaft der Ernestiner. 1485-1547. Yon F. Tetzner. Bei der Landesteilung vom 26. August 1485 war die Stadt Werdau zu den Besitzungen des Kurfürsten Ernst ge schlagen worden und blieb bis zur Wittenberger Kapitu lation vom 19. Mai 1547 ernestinisch. Die Herrschaft der Ernestiner bezeichnet für Werdau einen Höhepunkt der städtischen Entwicklung in jeder Hinsicht, eine Steigerung des wirtschaftlichen und geistigen Lebens, dass darnach Jahrhunderte nötig waren, die durch den Schmalkaldischen Krieg vernichtete Höhe wieder aufzurichten. Werdau teilte in dieser Beziehung völlig die Schicksale des benachbarten grösseren Zwickau; die Schriftstücke, die uns glücklicher weise aus jener Zeit in ziemlicher Menge erhalten geblieben sind, bringen uns dies genügend zum Bewusstsein. Auf diese Schriftstücke, die zum grössten Teil das Dresdner Hauptstaatsarchiv und das Weimarische Grossh. Gesamtarchiv aufbewahrt, stützt sich die folgende Darstellung. Werdau wurde, seitdem es dauernd mit Wettin ver blenden war, seit 1398, von einem wettinischen Vogt oder Amtmann verwaltet, dessen Befugnisse bald grösser, bald kleiner waren, je nachdem der Vogt oder Amtmann blosser Beamter oder zugleich Inhaber des Schlosses, oder der Stadt dazu, oder gar des ganzen Amtsgebiets war. Zu Beginn der ernestinischen Herrschaft hatten die Römer fast den ganzen Amtsbesitz inne, auf sie folgten unter Kurfürst Friedrich dem Weisen die Reussen und der Burggraf Johann von Dohna. Aber erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts, mit Hans von Weylsdorf und Rudolf von der Planitz und besonders seit Kunz von Ypphoffen, zeigt sich deutlich das Aufblühen