Ländliche Sittlichkeit in Leipzigs Umgebung usw. 65 £s ergibt sich, dass die Lage recht günstig war. Die Bauern besassen in der Regel ihre Güter erblich. Als Ausnahme ist blos Connewitz, ein altes Slawendorf, bekannt, wo die Bauern ihr Ackerland nur als — kündbares — „Lassgut“ inne hatten, das dem Thomaskloster in Leipzig eigentümlich gehörte. Überdies betrug die Durchschnittsgrösse des Ackerbodens dort nur 9 x j 4 Acker (neben 3 j i Acker Wiese). Sonst hatten die deutschen Kolonisten bei der Besiede lung meist eine Hufe von 30 Acker, in der Gegend um Naunhof von 24 Acker erhalten. Seitdem war zwar eine wesentliche Verschiebung des Grundbesitzes eingetreten, der letztere ungleich geworden, auch innerhalb desselben Dorfes. Aber in der Regel hatte der Bauer doch noch mindestens eine halbe Hufe. Der Besitz von nur einer Viertelhufe ge hörte zu Anfang des 16. Jahrhunderts zu den verschwin denden Ausnahmen. Oft betrug der Grundbesitz eine Hufe und mehr. Häusler gab es fast gar nicht. Nur in Wolfshain ist bezeugt „ein klein gütigen“ mit einem Garten. Nicht erwähnt werden sie in Mölkau, Probstheida, Baalsdorf, Sommer feld, Zuckelhausen und Holzhausen. Der kleinste Grundbesitz betrug also noch in der Regel ca. 15 Acker, reichlich 8 Hektar. Zum Vergleiche ziehe ich die Hufengrösse im Mosel gebiete heran. Die geringste Ausdehnuug war nur 10,45 ha Ackerland. Grösser war dort allerdings der Bestand des Ge meindelandes als in der Leipziger Gegend. Gleichwohl darf die Halbhufe in unserer Gegend als genügende Basis gelten zum Unterhalte einer Pamilie, zumal wenn wir in Betracht ziehen, dass im Mosellande (bereits im 12. Jahrhundert) eine Zerteilung der Halbhufen in Viertel und Achtel vorgenom men worden ist, der Bauer sich und die Seinen mit dem Ertrage durchbringen musste, den ein weit kleinerer Grund besitz lieferte. Not, die zum DiebstahL hätte führen können, war also bei den Bauern nur selten vorhanden. Weit kleiner war allerdings die slawische Hufe. Sie enthielt hie und da noch nicht 8 Hektar, zuweilen sogar nur ca. 8 Acker. Aber auch bei ihr hat anscheinend nicht Beiträge zur sächs. Kirchengeschichte. XXIII- 5