24 3«n fdwci^crilclw ^'kiUütöJi'nldnilb i m Xr.Ufh-M >»H ^X|.iH|frn y< H<|»hV” ■ | .\, ft«6<it Xr.i|i hh> &rc ?«r |?hi*<i)<ri|&n J»‘ »w»? fu fr.\rn ‘•al ’?’inuMw|A||H»uj Nita<H»*niw«H : 'ftljwtiirrijthtn (fibärnolTrnff^ajT Qrltrr ^ÜNdnütt 'Z'Zia'zzz/Zw unafft. Titelblatt der schweizerischen Bundesverfassung von 1848 deutschen Einzelstaaten. Ab dem 10. Juni 1849 wurden ausführliche Steckbriefe publiziert und noch Jahre später von der sächsischen Po lizei geheimdienstliche Beobachtungen durch geführt. Bisherige Veröffendichungen über sächsische Flüchtlinge nach 1848/49 spiegeln die Bezogen- heit auf Personen wider, die entweder allgemein im Ausland bekannt waren (Richard Wagner, Gottfried Semper) oder innerhalb Sachsens während der Revolutionsereignisse eine füh rende Rolle gespielt haben (Samuel Erdmann Tzschirner, Karl Gottlob Todt, Hermann Fried rich Marschall von Bieberstein, Ernst Ludwig Wittig) oder die sich nachweislich besonders aktiv bei der Vorbereitung und Durchführung der revolutionären Ereignisse engagiert hatten (Leo von Zychlinski). Lediglich für die Perso nen der ersten Gruppe liegen Einzeldarstellun gen vor, die auch die »Schweizer Zeit« einer ein gehenderen Betrachtung unterziehen. Bei den anderen Personen wurden dieselben meist nur beiläufig erwähnt. Die in Studien und Quellen des Schweizerischen Bundesarchivs veröffent lichte namentliche Übersicht von 345, zwischen 1848 und 1862 aus dem Königreich Sachsen in die Schweiz emigrierten politischen Flüchtlinge versteht sich als Grundlage für eine Aufarbei tung der sächsischen Flüchdingsgruppe. Politisches Asyl in der Schweiz Die Schweiz ist im 19. Jahrhundert für eine große Anzahl von Demokraten und Sozialisten, von Liberalen und Kommunisten, für demokratisch gesinnte Wissenschaftler und Künstler aus ganz Deutschland zum rettenden Asyl geworden. Die Natur und die politischen Verhältnisse in der Schweiz waren es, welche die Bewunderung und das lebhafte Interesse der Emigranten weckten: Die Schweiz besaß seit 1815 den Status eines selbständigen, unabhängigen und neutralen Landes, der es ihr erlaubte, ein Asylrecht zu ge währleisten. Sie bot den Flüchtlingen die Freiheit für politische Betätigung und politische Pro paganda innerhalb der Ausländerkolonien in den liberalen Kantonen, welche die Flüchtlinge fast ohne Einschränkung politisch agieren ließen. Zudem bestand die Möglichkeit, ohne jegliche Zensur zu publizieren.