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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 9 (1. Mai 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Gerichtliche Entscheidungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schlagwellen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für Viertelschlagwerke mit Rechen
- Untertitel
- Deutsches Reichs-Patent Nr. 102670; von Mathias Bäuerle in St. Georgen (Schwarzwald)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Freier Cylindergang für Uhren
- Untertitel
- Deutsches Reichs-Patent Nr. 102452; von A. G. Hovde in Hönefos (Norwegen)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageSchlagwellen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für ... -
- ArtikelCentral-Verband 81
- ArtikelTagesfragen 81
- ArtikelÖffentliche Prüfung der Schüler an der Deutschen Uhrmacherschule ... 82
- ArtikelBetrachtungen über die Zustände in der Uhrmacherei (III) 82
- ArtikelGerichtliche Entscheidungen 83
- ArtikelSchlagwellen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für ... 84
- ArtikelFreier Cylindergang für Uhren 84
- ArtikelWeckereinstellvorrichtung mit Vorkehrung zur Unschädlichmachung ... 85
- ArtikelVom Büchertisch 86
- ArtikelVereinsnachrichten 87
- ArtikelVerschiedenes 88
- ArtikelGebrauchsmuster-Register 90
- ArtikelDeutsche Reichs-Patente 90
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 90
- ArtikelAnzeigen 90
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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84 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 9. Publikum gegenüber eine unrichtige Angabe thatsächlicher Art und ruft dadurch den Anschein eines besonders günstigen An gebots hervor. Damit hat der Stuttgarter Uhrmacherverein eine gerichtliche Entscheidung von weiter Tragweite veranlasst, und es ist keine leere Eedensart, wenn Schreiber dieses das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schon bei seinem Zustandekommen als eines der segensreichsten für Gewerbe und Handel be zeichnte. Allerdings muss es angewendet werden, d. h. man darf die Mühe und Opfer nicht scheuen, um ihm Geltung zu verschaffen, das ist in diesem Falle geschehen. C. L. Urteil des Königl. sächs. Amtsgerichts Bautzen. Auf Ansuchen wird andurch bescheinigt, dass auf Anzeige des Herrn Schutzmann Heinrich Lehmann in Bautzen der Arbeiter und Artist Max Kurt Voigt aus Leipzig am 30. Dez. vor. J. vom hiesigen Königl. Schöffengerichte wegen vollendeten und versuchten Betrugs in Idealkonkurrenz mit der üebertretung des § 148, unter 7 der Gewerbe-Ordnung (Verkauf, bezw. Ver such _ des Verkaufs geringwertiger Taschenuhren zu verhältnis mässig sehr hohen Preisen unter Vorspiegelung falscher That- sachen), zu einer Woche Gefängnisstrafe, unter Anrech nung der Untersuchungshaft, rechtskräftig verurteilt worden ist. Bautzen, am 16. Januar 1899. Gerichtsschreiberei des Königl. Amtsgerichts. Sekr. Beichner. SchlagweHen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für Viertelschlagwerke mit Rechen. Deutsches Eeichs-Patent Nr. 102670; von Mathias Bäuerle in St. Georgen (Schwarzwald). Hierzu die Abbildungen auf Beilage Nr. 9. egenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Ausführungs form der durch Patent Nr. 93275 geschützten Schlag wellen-Ein- und Ausschaltvorrichtung für Viertelschlag werke mit Eechen. Bei der durch Patent Nr. 93275 bekannt gewordenen Ein richtung werden die Schubstangen durch Führungsscheiben ein- und ausgeschaltet, die eine dazu geeignete Form haben und durch eine von dem Schlagwerk bewegte Bäderübersetzung ver dreht werden. Durch die Gleitbewegung der Schubstangen auf den Führungsscheiben, bei welcher das volle Gewicht der ziemlich langen und schweren Schubstangen wirksam ist, wird ein hoher Eeibungswiderstand verursacht. Die zur Bewegung der Führungs scheiben erforderliche Bäderübersetzung bietet ebenfalls erhebliche Widerstände. Infolgedessen wird die Wirkungsweise der Ein- und Ausschaltvorriehtung bereits durch geringfügige Abweichungen im Gange des Schlagwerkes erhebliche Störungen erleiden und namentlich beim Nachlassen der Spannung der Schlagwerktrieb feder oder durch Eindringen von Staub leicht beeinträchtigt werden. Diese Uebelstände sind bei dem Erfindungsgegenstand vermieden. Bei der vorliegenden Einrichtung ist die Ein- und Aus schaltung von der Bewegung des Sehlusshebels abhängig und erfolgt durch einen an diesem befestigten Hubstift. Durch diesen Hubstift wird die Schubstange der Hilfswelle in der Begel ausser Eingriff mit dem Hebnägelrade gehalten. Bei vollständiger Aus lösung senkt sich der Schlusshebel und mit ihm der Hubstift so weit, dass die Schubstange durch ihr Eigengewicht in die Bahn der Hebnägel herabsinkt und dadurch die Hilfswelle einschaltet. Bei dem bei Beendigung der Viertelstundenschläge erfolgenden teilweisen Eückfall des Schlusshebels wird die Schubstange der Hilfswelle durch den Hubstift gehoben und somit wieder aus geschaltet. Die Hauptwelle ist mit einer gleichartigen Schubstange ver sehen, die jedoch ständig in der Bahn der Hebnägel bleibt. Der Baumersparnis halber ist je eine Schubstange auf jeder Seite des Hebnägelrades angebracht; der Stundenrechen ist derart angeordnet, dass er bei jeder Auslösung des Schlusshebels gemeinsam mit dem Viertelstundenrechen abfällt. Diese Einrichtungen sind jedoch nur baulicher Art und können beliebig geändert werden; ebenso kann die Zahl der Hämmer und der zugehörigen Schubstangen beliebig gewählt werden, je nachdem ein- oder mehrfache Schläge erfolgen sollen. In der Beilage 9 ist das abgeänderte Schlagwerk in fünf Figuren dargestellt. Der Schlusshebel 1 ist in üblicher Weise bei 2 drehbar und mit einer Abfangnase 3 für den Stundenrechen 4 und einer solchen 5 für den Viertelrechen 6 versehen. An einem Arm 7 des Schluss hebels ist ein Hubstift 8 befestigt, der unter die Mitnehmer stangen 9, 10 für die den Stundenhammer 13 bewegende Haupt welle 11 und die Hilfswelle 12 des Viertelstundenhammers 14 greift. Die Mitnehmer 9 und 10 sind an Arme 15, 16 der zugehörigen Wellen lose angelenkt. Der Mitnehmer 9 für die Hauptwelle 11 ist derart eingestellt, dass er ständig in die Bahn der Hebnägel 17 des Hebnägelrades 18 hineinragt; der Mitnehmer 10 für die Hilfs welle 12 dagegen wird durch den Hubstift 8 in der Begel so weit angehoben, dass er ausser Eingriff mit dem Hebnägelrade ist (Fig. 1). Die Mitnehmer 9,10 werden mit den Armen 15, 16 zweckmässig durch Schrauben 19, 20 verbunden. Die zur. Aus lösung des Schlusshebels und der Bechen dienenden Teile können beliebige Einrichtung erhalten und sind deshalb nicht dargestellt; der in üblicher Weise angeordnete Schöpfer ist ebenfalls fort gelassen. Bei vollständiger Auslösung des Schlusshebels 1 wird der Hubstift 8 so weit umgelegt, dass der Mitnehmer 10 der Hilfs welle 12 in die Bahn der Hebnägel 17 herabsinkt, während die Stellung des Mitnehmers 9 nicht beeinflusst wird (Fig. 3). Bei der Drehung des Hebnägelrades 18 werden mithin beide Mit nehmer 9 und 10 von den Hebnägeln 17 erfasst, so dass beide Hämmer 13, 14 schlagen. Nach Beendigung der Viertelschläge fallt der Schlusshebel 1 in bekannter Weise auf den Stunden- reehen 4 zurück, der HubstiftS wird hierbei am Mitnehmer 10 so weit vorgeschoben, dass er diesen wieder aus der Bahn der Hebnägel 17 abhebt und mithin die Viertelstundenhammerwelle ausschaltet (Fig. 4). Beim weiteren Umlauf des Hebnägelrades 18 wird alsdann nur der Mitnehmer 9 der Stundenhammerwelle 11 bewegt (Fig. 5). Freier Cylindergang für Uhren. Deutsches Beichs-Patent Nr. 102452; von A. G. Hovde in Hönefos (Norwegen), egenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Hem mung für Uhren, bei welcher die Vorteile des Anker ganges mit denen des Cylinderganges verbunden werden. Wie bekannt, wirkt der sogen. Cylinder an Oylindergängen in zweierlei Weise mit den Zähnen des Gangrades zusammen, derart nämlich, dass der Oylinder teils als Hemmung wirkt, wobei eine Zahnspitze an dessen innerer oder äusserer Fläche während der Drehung des Cylinders anliegt, teils als Impulsempfänger dadurch, dass die schräge oder exzentrische Aussenfläche der Gangradzähne gegen die Endfläche des Oylinders drückt, so dass der Oylinder einen drehenden Antrieb erhält. Die Einfachheit des Cylinderganges giebt diesem vor allen anderen Hemmungen bedeutende Vorzüge, dagegen leidet er an dem Uebelstand, dass er während des Hemmens eine ziemlich grosse Bewegung der einander berührenden Teile (der Zahnspitze und der Oylinderfläche) hat, wodurch die Teile sich reiben und stark abgenutzt werden. Nach vorliegender Erfindung wird nun der Cylinder nur als Impulsempfanger benutzt, während die Hemmung mittels eines besonderen Hemmungsteiles, der von der Cylinderaehse aus ge trieben oder gesteuert wird, bewirkt wird. Während der Hemmzeit
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