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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Bügelaufziehvorrichtung für Taschenuhren mit Wecker
- Untertitel
- D. Reichs-Patent Nr. 104540; von Moritz Kohn in Berlin
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Aus der Werkstatt
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 14)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnkergang mit Spitzzähnen für ein Gangmodell, konstruiert von ... -
- ArtikelCentral-Verband 151
- ArtikelDer Versicherungszwang der Uhrmachergehilfen (Fortsetzung und ... 151
- ArtikelDie Entwicklung der Elektrotechnik in Deutschland 153
- ArtikelAnkergangmodell mit Zeitangabe (Fortsetzung aus Nr. 11) 155
- ArtikelBügelaufziehvorrichtung für Taschenuhren mit Wecker 156
- ArtikelAus der Werkstatt 157
- ArtikelText eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 14) 157
- ArtikelBriefwechsel 158
- ArtikelVereinsnachrichten 158
- ArtikelVerschiedenes 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelAnzeigen 160
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 16. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 157 Fig. 2 ist eine Hinteransicht des Uhrwerkes bei ab- genommener Deckplatte; Fig. 3 ist eine Schnittdarstellung des Uhrwerkes; Fig. 4 zeigt das Wechselgetriebe in Vorderansicht; Fig. 5 ist ein Grundriss zu Fig. 4; Fig. 6 ist eine Einzeldarstellung der Befestigungsvorrichtung für die Schwingplatte. Die Gestellplatten 1, 2 sind durch Pfeiler 3, 4, 5 miteinander verbunden, von denen der eine 3 an der Vorderseite der dem Zifferblatt zugewendeten Platte 1 einen mit Schraubengewinde versehenen Zapfen 6 trägt, auf welchen eine Mutter 7 auf geschraubt ist, auf deren Hals die Wiege 8 lose drehbar ist. Die Wiege 8 trägt zwei geschlitzte Zapfen 9, 10, auf welche Trieb räder 11, 12 aufgesteckt sind, welche mit einem mittleren Trieb rade 13 Zusammenwirken, dessen Nabe auf dem Halse der Mutter 7 drehbar ist und dessen Zahnung in das Aufzugsrad 14 eingreift. Bei einer Drehung des letzteren in der Richtung des in Fig. 1 eingezeichneten Pfeiles a wird die Schwingplatte 8 derart umgelegt, dass das Triebrad 11 mit dem Triebrade 15 des Gehwerkfederhauses in Eingriff kommt, so dass bei weiterer Drehung des Aufzugsrades die Geh werkfeder gespannt wird. Bei einer Drehung des Aufzugsrades in entgegengesetzter Richtung wird die Wiege 8 derart umgelegt, dass das Triebrad 11 unwirk sam wird und das Triebrad 12 mit dem Triebrade 16 des Wecker werkfederhauses in Eingriff kommt. Aus der Werkstatt. Verfahren, um Messingräder exakt zu polieren. Bei der gewöhnlichen Art, mit Leder-, resp. Filzfeilen Messing zu polieren, wird die Politur nicht nur körnig, sondern es ver liert das Messing auch an seiner Schärfe und Fläche. Will man daher eine schöne Politur erlangen, wie die Schweizer polieren, so beobachte man folgendes Verfahren. Hat man das Rad vor dem Aufnioten recht schön flach ge feilt und mit einem recht weichen Wasserstein geschliffen, so schleife man es nochmals mit einem weichen, ganz flachen Stein, wie man solchen gewöhnlich zum Rasiermesser-Schleifen ge braucht (Speckstein), doch nicht mit Wasser, sondern mit reinem Oel, wasche es rein ab und lege es vor dem Abtrocknen in Weingeist. Alsdann lege man das Rad auf einen recht flach geschnittenen Korkpfropf, den man mit einem reinen Lappen belegt, und poliere jenes mit einer etwas gewölbten Polierfeile (sog. Säbelfeile), die mit recht feinem Oelstein auf Hartholz- oder Kupferplatte schön abgezogen wird, wobei man aber die Feile nach je einigen Strichen auf dem leinenen Lappen von dem sich ansetzenden Messing wieder reinigen muss. (P. J. Krüger.) Ueber die Feilübungen des Lehrlings. 01. Saunier beschreibt in seinem „Praktischen Handbuch für Uhrmacher“ (Verlag von Emil Hübner in Bautzen) aufs ein gehendste die Arbeiten des Lehrlings; er teilt die Anfangsgründe in drei Teile ein, und zwar: das Feilen, das Drehen und das Hämmern und Sägen. Ganz besondere Sorgfalt ist der Feilarbeit des Lernenden zuzuwenden, das Verfahren, mit Zuhilfenahme beider Hände flach und viereckig zu feilen. — Wenn der Lehrling bedächtig und mit Aufmerksamkeit feilt, so eignet sich seine Hand das Gefühls oder Empfindungsvermögen zur Abschätzung des Druckes, den jeder Arm ausüben darf, und die Fähigkeit, die genaue Horizontal richtung der Feile einzuhalten, bald an; kurze, heftige und nervöse Feilbewegungen müssen aber sorgfältig vermieden werden. Ueber das Verfahren, mit einer Hand zu feilen, giebt Saunier für Lehrlinge folgende Vorschrift. Wenn ein mit einer Hand auf dem Korke oder am Steck holze gehaltener Teil unter Zuhilfenahme der anderen Hand ge feilt werden soll, so ist hauptsächlich auf rechtwinkliges Feilen und darauf zu achten, dass nicht bei jedem Rückzuge der Feile inne gehalten werde. Die Uebungen müssen so lange fortgesetzt werden, bis die Hand sich das Gefühl angeeignet hat, eine unrichtige Haltung der Feile alsbald zu spüren und die richtige Haltung wieder ein zunehmen Ist die Gefühlszartheit bis zu diesem Punkte ge diehen, so eignet sich die Hand auch bald die Gewohnheit des gleichmässigen Druckes an, so dass die Feile stets eine gleich- massig starke Schicht von der ganzen zu bearbeitenden Fläche entfernen wird. Text eines Statuts für Zwangs-Innungen. (Fortsetzung aus Nr. 14.) § 26. Die Geschäftsordnung der Innungsversammlung wird, soweit das Statut darüber keine Vorschriften enthält, durch Beschlüsse der Innungsversammlung näher geregelt. Innungsvorstand. § 27. Der Vorstand, welcher aus dem Obermeister und 8 Mitgliedern besteht, wird von der Innungsversammlung aus den nach § 40 Absatz 1 wählbaren Innungsmitgliedern gewählt. Der Obermeister und mindestens 6 Mitglieder müssen das Recht zur Anleitung von Lehrlingen besitzen und der Regel nach Gehilfen oder Lehrlinge beschäftigen. Der Obermeister wird in einem besonderen Wahlgange mit absoluter, die Mitglieder werden gemeinschaftlich mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt Soweit bei der Wahl des Obermeisters die Mehrzahl der abgegebenen Stimmen nicht auf eine Person fällt, findet eine engere Wahl unter denjenigen beiden Personen statt, welche im ersten Wahlgange die meisten Stimmen er halten haben. § 28. Der Obermeister wird auf drei Jahre gewählt. Von den Mitgliedern scheidet alljährlich die Hälfte aus. Die Reihenfolge des Ausscheidens wird nach dem ersten Jahre durch das Los, demnächst durch das Dienstalter bestimmt. Die Ausscheidenden sind wieder wählbar. Die Neuwahl für die Ausscheidenden ist unter Bezeichnung der Ausscheidenden auf die Tagesordnung der ersten ordentlichen Sitzung der InnungsVersammlung des Jahres zu setzen. Die Ausscheidenden bleiben so lange im Amte, bis ihre Nachfolger in den Vorstand eingetreten sind. Scheiden Mitglieder des Vorstandes vor Ablauf ihrer Wahl zeit aus, so ist in der nächsten Innungsversammlung eine Neuwahl für den Rest der Wahlzeit vorzunehmen. § 29. Die Wahl findet unter Leitung des Vorstandes statt. Die erste Wahl nach Errichtung der Innung, sowie spätere Wahlen, bei denen ein Vorstand nicht vorhanden ist, werden von einem Beauftragten der Aufsichtsbehörde geleitet. Der Vorstand hat über jede Aenderung in seiner Zusammen setzung und über das Ergebnis jeder Wahl der Aufsichtsbehörde binnen einer Woche Anzeige zu erstatten. § 30. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte auf die Dauer eines Jahres einen Stellvertreter des Obermeisters, einen Schrift führer, einen Kassenführer und deren Stellvertreter. Der Obermeister, bei dessen Behinderung sein Stellvertreter oder, sofern auch dieser verhindert sein sollte, das dienstälteste Mitglied des Vorstandes, beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. An diesen ist jedes Vorstandsmitglied, abgesehen von Fällen dringender Behinderung, bei Vermeidung einer Geld strafe von 50 Pfennigen teilzunehmen verpflichtet. Ueber die Verhängung dieser Strafe beschliesst der Vorstand in Abwesenheit des betreffenden Mitgliedes. Der Obermeister ist verpflichtet, innerhalb einer Frist von zwei Wochen eine Sitzung des Vorstandes abzuhalten, wenn solches von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder beantragt wird. Zur Beratung und Beschlussfassung des Vorstandes über die in § 19 bezeichneten Angelegenheiten ist der Altgehilfe (§ 43) in derselben Weise wie die Vorstandsmitglieder einzuladen und mit vollem Stimmrechte zuzulassen.
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