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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 24.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454436Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454436Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454436Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 16 (15. August 1899)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Text eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 14)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Briefwechsel
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Vereinsnachrichten
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 24.1899 -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1899) -
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1899) -
- AusgabeNr. 5 (1. März 1899) -
- AusgabeNr. 6 (15. März 1899) -
- AusgabeNr. 7 (1. April 1899) -
- AusgabeNr. 8 (15. April 1899) -
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1899) -
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1899) -
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1899) -
- AusgabeNr. 15 (1. August 1899) -
- AusgabeNr. 16 (15. August 1899) -
- ArtikelAnzeigen -
- BeilageAnkergang mit Spitzzähnen für ein Gangmodell, konstruiert von ... -
- ArtikelCentral-Verband 151
- ArtikelDer Versicherungszwang der Uhrmachergehilfen (Fortsetzung und ... 151
- ArtikelDie Entwicklung der Elektrotechnik in Deutschland 153
- ArtikelAnkergangmodell mit Zeitangabe (Fortsetzung aus Nr. 11) 155
- ArtikelBügelaufziehvorrichtung für Taschenuhren mit Wecker 156
- ArtikelAus der Werkstatt 157
- ArtikelText eines Statuts für Zwangs-Innungen (Fortsetzung aus Nr. 14) 157
- ArtikelBriefwechsel 158
- ArtikelVereinsnachrichten 158
- ArtikelVerschiedenes 159
- ArtikelFrage- und Antwortkasten 159
- ArtikelAnzeigen 160
- AusgabeNr. 17 (1. September 1899) -
- AusgabeNr. 18 (15. September 1899) -
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1899) -
- AusgabeNr. 21 (1. November 1899) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1899) -
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1899) -
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1899) -
- BandBand 24.1899 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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158 Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. Nr. 16. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn einschliesslich des Obermeisters oder seines Stellvertreters mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit Stimmen mehrheit gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Beschlüsse des Vorstandes werden von dem Schriftführer oder dessen Stellvertreter in ein Vorstands-Protokollbuch ein getragen und von dem Vorsitzenden, sowie von dem Schriftführer oder dessen Stellvertreter unterzeichnet. § 31. Der Vorstand vertritt die Innung nach aussen in allen gerichtlichen und aussergerichtlichen Verhandlungen. Schriftliche Willenserklärungen des Vorstandes müssen im Namen desselben ausgestellt und von dem Obermeister oder dessen Stellvertreter und einem zweiten Vorstandsmitgliede unterschrieben sein. Eine in dieser Form ausgestellte Erklärung gilt Dritten gegenüber als eine die Innung verpflichtende Willenserklärung des Vorstandes. Die Vorstandsmitglieder dürfen indessen bei eigener Verantwortung eine solche Erklärung nur auf Grund eines vorschriftsmässig gefassten Vorstandsbeschlusses ausstellen. § 32. Der Vorstand hat die gesamte Verwaltung der Innungs angelegenheiten, insonderheit auch der Vermögensangelegenheiten, wahrzunehmen, soweit sie nicht gesetzlich oder durch Bestimmungen dieses Statuts oder der Nebenstatuten der Innungsversammlung Vorbehalten oder auf andere Organe oder Beauftragte der Innung übertragen ist. Der Vorstand hat die Verhandlungen der Innungsversammlung vorzubereiten und ihre Beschlüsse auszuführen. Ist in den Fällen des § 19 in der Innungsversammlung selbst die Zustimmung des Gehilfenausschusses weder erteilt noch versagt worden, so hat der Vorstand diese Zustimmung einzuholen und, wenn dieselbe versagt oder binnen 5 Tagen nicht erteilt wird, deren Ergänzung bei der Aufsichtsbehörde zu beantragen. Den gleichen Antrag hat er bei der Aufsichtsbehörde zu stellen, wenn die Zustimmung des Gehilfenausschusses schon in der Innungsversammlung versagt worden ist. Die Mitglieder des Vorstandes haften der Innung für pflicht- mässige Verwaltung wie Vormünder ihren Mündeln. § 33. Die dem Vorstande nach den statutarischen Be stimmungen zustehende Verhängung von Ordnungsstrafen über Innungsmitglieder hat schriftlich zu erfolgen. In dem Schreiben ist anzugeben, auf Grund welcher Vorschrift des Statuts die Strafe verhängt wird, wodurch das Innungsmitglied diese Vorschrift verletzt hat, und binnen welcher Frist die Geldstrafe an die Innungskasse zu zahlen ist. Ueber Beschwerden der Innungsmitglieder entscheidet die Aufsichtsbehörde. j I § 34. Soweit dieses Statut nicht Bestimmungen darüber enthält, kann der Vorstand seine Geschäftsordnung und die Ver teilung der Verwaltungsgeschäfte unter seinen Mitgliedern durch eigene Beschlüsse regeln. Er hat in geeigneter Weise dafür zu sorgen, dass genaue Verzeichnisse über die der Innung auf Grund der §§ 4 und 5 angehörenden Mitglieder geführt werden. (Fortsetzung folgt.) Briefwechsel. er Schriftführer des neugegründeten Vereins Mann heim, Kollege Peter Bedemann, ersucht uns, die Begründung des Vereins in unserem Organ bekannt zu geben. Wir haben bereits in Nr. 10 unserer Freude Ausdruck gegeben, dass wir die Städte der badischen Pfalz zu unserem Verbände zählen dürfen. Lieb ist es uns, dass wir nun in der Lage sind, genauere Daten geben zu können. Nach der Zuschrift des vorgenannten Kollegen zählt der Verein vorläufig 21 Mitglieder unter dem Namen: „Freie Vereinigung Mannheimer Uhrmacher“ mit Anschluss an den badischen Landesverband und zugleich an den Oentralverband. Der Vorstand setzt sich aus folgenden Herren zusammen: Koll. L. Köhler, 1. Vorsitzender; E. May, 2. Vorsitzender; P. Eedemann, 1. Schriftführer; Winkler, 2. Schriftführer und J. Marx, Kassierer. Wir hoffen am 15. d. M. zahlreiche Herren dieses sowie des Heidelberger Vereins in Freiburg zu treffen, um dem schrift lichen Verkehr auch den persönlichen zuzufügen, denn es geht doch nichts über das gesprochene Wort. Dass aber auch das niedergeschriebene kein leerer Schall; ist, beweist uns die Zuschrift unseres lieben Freundes und Kollegen Fr. Gockel in Remscheid, der uns in so liebenswürdiger Weise behandelt, dass wir darüber beinahe fürchten, es möchte ein Rückschlag von irgend einer anderen Seite uns die Freude an seiner köstlichen Epistel verkürzen. Da kommt zuerst mit einer feinen Anspielung auf unser letztes Schreiben das Sprüchlein: „Kurz Gebet und lange Brat würste“, der geehrte Kollege dreht nun den Bratspiess um und sagt, dass auch eine längere Predigt und eine kürzere Bratwurst, bildlich gesprochen, gewiss befriedigen würden. Das ist uns zum Trost, denn manchmal, und das ist erklärlich, fürchtet man nicht anregend genug zu sein. Da thut eine solche Ermunterung gute Dienste. Ernster klingt seine zweite Brief hälfte, und wir können es mit ihm gut verstehen, dass er sich darüber auf hält, dass von Kollegen zuerst gefragt wird, was bietet oder was habe ich vom Verein oder Verband; als wenn man die Erfolge, welche einzelne Wenige durch ihre Opferfreudigkeit und Schaffenslust erringen und die doch der Allgemeinheit zu Gute kommen, mit der Krämer elle messen oder in klingende Münze umsetzen könnte und als Ergebnis Aerger und Undank erntet. Freudiger lautet der nächste Satz, wo gesagt ist: Aber es ist auch ein erhebendes Gefühl, wenn man ideale Grundsätze hat, und ich beneide diejenigen nicht, welche nur immer und allein ihr eigenes Ich im Auge haben. Er schildert sodann einen sogenannten Kollegen, der in wahrhaft schamloser Weise schleudert und natürlich über kurz oder lang von der Bildfläche verschwinden wird. Dagegen hat der Verein Remscheid Schritte gethan, die nicht ohne Erfolg waren. Wir danken dem Koll. Gockel für diese seine ganz in unserem Sinne liegende Auffassung der Thatsachen und wünschen, dass die dortigen Kollegen wacker Zusammenhalten und mit uns- allzeit sagen: Bange machen gilt nicht, denn ehrlich währt am längsten. C. L. V ereinsnachricliten. Verein Berliner Uhrmacher. Unser Verein ist in diesem Jahre besonders schwer getroffen worden, denn kaum sind vier Monate vergangen, dass unser lieber Kollege und I. Schriftführer, Herr Oscar Franz, begraben wurde, folgte ihm schon ami 26. Juli seiu Amtsnachfolger Hermann Uhrbach im Tode nach. Herr Kollege Uhrbach, dessen Name irrtümlicherweise in letzter Nummer unseres Organs unter Carl Marbach erschien, war der Geschäftsnachfolger unseres hoch verehrten Kollegen A. Engelbrecht, gleichzeitig auch unser Bibliothekar und erfreute sieh einer grossen Beliebtheit; unsere Herren Kollegen werden es uns daher nachfühlen können, wie sehr uns der Verlust schmerzt. Aus Lüneburg stammend, wurde unser lieber Koll Uhrbach nach seiner Eümatstadt überführt, so dass es den Mitgliedern des Vereins nicht möglich war, dem teuren Toten das letzte Geleit zu geben. Hierbei machte es sieh recht geltend, wie wohlthuend und erhebend es ist, dass die Kollegen aller Städte durch die Zugehörigkeit zum Central- Verband eine ganze Uhrmacher-Familie bilden. Herr Kollege H. Emanuel Schröder, Lüneburg, hatte die Liebenswürdigkeit, den Berliner Verein zu. vertreten und überreichte der Bitte desselben gemäss die dem teuren Toten gewidmete Kranzspende. Herrn Koll. H. E. Schröder, Lüneburg, sowie den sich bei der Be erdigung beteiligenden Kollegen sprechen wir unseren besten Dank aus, allen lieben Kollegen aber im ganzen deutschen Vaterlande möge es ein neuer Beweis von kollegialischer Liebe und Treue sein und eine ernste Mahnung, dass Zusammengehörigkeit und Achtung der Kollegen untereinander Güter sind, die auf unserem Schilde und in unserem Herzen nie fehlen sollten. Unserem teuren Toten aber rufen wir nach: „Ruhe sanft und in Frieden U Der Vorstand des Vereins Berliner Uhrmacher. Ernst Born.
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