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Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Bandzählung
- 37.1912
- Erscheinungsdatum
- 1912
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- I.171.b
- Vorlage
- Staatl. Kunstsammlungen Dresden, Mathematisch-Physikalischer Salon
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20454442Z6
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20454442Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20454442Z
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- Im Original ist die Beil. am Ende des Bandes unvollständig
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1912)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Sprechsaal
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftAllgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- BandBand 37.1912 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Journal III
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis Arbeitsmarkt und Handelsblatt für Uhrmacher VII
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 33
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 49
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 65
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 81
- AusgabeNr. 7 (1. April 1912) 97
- AusgabeNr. 8 (15. April 1912) 113
- ArtikelBekanntmachungen der Verbandsleitung 113
- ArtikelVorsicht im geschäftlichen Verkehr mit Minderjährigen! 114
- ArtikelDer Vereinsvorsitzende 115
- ArtikelDas Uhrmacherheer in Amerika 116
- ArtikelEinfache Berechnung der Ortszeiten und ihres Unterschiedes gegen ... 117
- ArtikelDie Unterscheidungsmerkmale echter und unechter Steine 118
- ArtikelSchramberg 119
- ArtikelDenksprüche 122
- ArtikelSprechsaal 122
- ArtikelInnungs- und Vereinsnachrichten 125
- ArtikelPatentbericht 127
- ArtikelVerschiedenes 128
- ArtikelBriefkasten und Rechtsauskünfte 128
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1912) 129
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 145
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 161
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 177
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1912) 193
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 209
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 225
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 241
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 257
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 285
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 301
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 317
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) -
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 349
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 365
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 381
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1912) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1912) 9
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1912) 17
- AusgabeNr. 4 (15. Februar 1912) 25
- AusgabeNr. 5 (1. März 1912) 33
- AusgabeNr. 6 (15. März 1912) 41
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1912) 77
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1912) 85
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1912) 93
- AusgabeNr. 14 (15. Juli 1912) 109
- AusgabeNr. 15 (1. August 1912) 117
- AusgabeNr. 16 (15. August 1912) 129
- AusgabeNr. 17 (1. September 1912) 137
- AusgabeNr. 18 (15. September 1912) 149
- AusgabeNr. 19 (1. Oktober 1912) 161
- AusgabeNr. 20 (15. Oktober 1912) 173
- AusgabeNr. 21 (1. November 1912) 185
- AusgabeNr. 22 (15. November 1912) 197
- AusgabeNr. 23 (1. Dezember 1912) 209
- AusgabeNr. 24 (15. Dezember 1912) 221
- BandBand 37.1912 -
- Titel
- Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst
- Autor
- Links
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Nr. 8. Allgemeines Journal der Uhrmacherkunst. 123 Darf ein Uhrmacher sich auch Optiker nennen? Vor einiger Zeit hatte ich in diesem Blatte über einen interessanten Prozess berichtet, der von dem Deutschen Optikerverband gegen einen Berliner Uhrmacher angestrengt worden ist und der dahin zielte, dass diesem Uhrmacher, der mit Optik handelte und auch die hierbei vorkommenden Reparaturen ausführte, es untersagt werde, sich als Optiker zu bezeichnen. Auf Antrag des Unterzeichneten, der den Uhrmacher in diesem Prozess vertrat, hat das Gericht eine Auskunft der Hand werkskammer darüber eingeholt, ob nur der gelernte Optiker das Recht habe, sich Optiker zu nennen oder ob hierzu jeder Händler mit optischen Waren berechtigt sei. Die Handwerkskammer i3t über den Rahmen ihrer Befugnisse ja nun eigentlich erheblich hinausgegangen und hat selbständige Ermittelungen angestellt. Auf die Beweisfrage selbst hat die Handwerkskammer eine bestimmte Antwort überhaupt nicht ge geben. Immerhin hat mit Rücksicht auf den Ausfall der Aus kunft der klagende Verband sich veranlasst gesehen, seine Klage unter Verzicht auf alle Ansprüche gegen den beklagten Uhrmacher zurückzunehmen und die sämtlichen Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. Von der Aeusserung der Handwerkskammer sei hier das Wesentliche mitgeteilt. Es wird hervorgehoben, dass in den 80 er Jahren, wo der Beklagte sein Fach erlernte, in fast allen Städten, bis auf ganz wenige Ausnahmen, das optische Geschäft mit allen seinen Nebenzweigen fast ausschliesslich in den Händen der Uhrmacher lag, die sich dann immer Uhrmacher und Optiker nannten. Es konnte wohl ja auch fast jeder von ihnen auf eine dementsprechende nachweisbare Lehr- und Gehilfenzeit zurück blicken. Ganz dem Umfang des Geschäfts entsprechend, wurde das Geschäft des Optikers mit der Uhrmacherei in denselben Räumen betrieben. Da infolge der Einführung der Gewerbe freiheit die Ausübung jedes Handwerks jedermann freisteht, auch solchen, die das Handwerk nicht erlernt haben, kann es einem Gewerbetreibenden des Optikerhandwerks nicht verwehrt werden, sich Optiker zu nennen. Dass der Beklagte aber das Optiker handwerk ausübt und auszuüben imstande ist, erachtet die Hand werkskammer nach den von ihr angestellten Ermittelungen für zweifelsfrei. Sie hält den Beklagten zur Führung des Titels eines Optikers für berechtigt. Eine solche Titelführung, so schliesst das Gutachten der Handwerkskammer, steht nicht nur dem ge lernten Optiker zu, allerdings auch nicht jedem Händler mit optischen Waren. Wie aus diesem Schlussatz zu ersehen ist, lässt das Gutachten leider eine präzise und klare Stellungnahme zu der von dem Gericht vorgelegten Frage vermissen. Eine volle Klärung der Sache und Rechtslage hätte dringend im Interesse aller beteiligten Kreise gelegen. Die Folge davon-wird sein, dass der Deutsche Optikerverband versuchen wird, ob er bei einem anderen Uhr macher mit einer Klage mehr Glück hat. Nach meiner Kenntnis der Sachlage kann fast jeder Uhrmacher einer solchen Klage stets mit Ruhe entgegensehen. Die Kenntnisse, die das Optikergewerbe erfordert, wird er binnen ganz kurzem sich anzueignen in der Lage sein. Rechtsanwalt Schönrock, Berlin. Grosses Aufräumen. Kernige Worte sind es, mit denen uns der Verfasser des Artikels in Nr. 2 unter obiger Ueberschrift an die Pflichten eines ordentlichen Geschäftsmannes erinnert. Und wer möchte nicht jedes darinstehende Wort als richtig und wertvoll bestätigen! Aus jedem Satz, aus jedem Gedanken geht hervor, welch tiefen Einblick der Schreiber dieser Zeilen in das Kleinleben des Uhrmachers getan hat. Auch ich habe Einkehr bei mir gehalten und, obgleich ich seit Jahren kein Geschäft mehr habe, unter meinen Briefen „Grosses Aufräumen“ gehalten. Goldene Früchte wird mir der Inhalt kaum tragen, wohl aber tauchen beim Dureblesen der Zeilen Erinnerungen auf, die zum Teil bis in die Jugend zurück reichen und Persönlichkeiten und Charaktere in die Erscheinung führen, die man unvergessen festhalten möchte. In unserer Schnellebezeit hört das Briefschreiben ganz auf, die nivellierende Schreibmaschine vertilgt den letzten Rest Eigen art, den uns der geschriebene Brief bewahrte, die Charakteristik der Handschrift. — Man brauchte nicht Handschriftdeuter zu sein, um aus den Schriftzeiehen seinen Partner erkennen zu können; wenn ich auch zugeben muss, nicht immer spiegelt sich in der Handschrift, sondern vielmehr in der Ausdrucksweise die Persönlichkeit ab, so lässt sich aus den Schriftzeichen mancher Schluss ziehen. — Aus diesem Grunde habe ich es auch noch nicht fertiggebracht, diejenigen Briefe, die von den Besten unseres Berufes sich in meinen Händen befinden, zu vernichten. Da ist z. B. ein Schriftsatz von unserem Altmeister M. Gross mann, Glashütte, als er noch nicht den Gipfel der Berühmtheit erreicht hatte; G. H. Lindemann stellt mir als Direktor der Schule ein vorläufiges Zeugnis aus, nach welchem mein Betragen nichts zu wünschen übrig liess. Kurt Dietzschold beschreibt mir die Konstruktion eines Apparates, den wir gemeinsam aus arbeiten wollten. Direktor und Fabrikant L. Strasser gibt mir Anleitung zur Aufstellung einer bezogenen Pendeluhr usw. Arth. Junghans, jetzt Geh. Kommerzienrat, schreibt in gewohnter liebenswürdiger Weise, was ich für ein tüchtiger Kerl sei, sein Sohn Dr.-Ing. Oskar Junghans wünscht für seine Konstruktionsarbeiten Unterstützung usw. Ich frage jetzt: Für welchen Kollegen haben die Hand schriften, vielleicht zur Anlage einer Autographensammlung, Wert oder wer gibt ähnliche Schriften von Grössen unseres Faches behufs Sammlung her? Vielleicht geben diese Zeilen Veranlassung, die jetzt in der Welt zerstreut herumflatternden Handschriften zu sammeln, und dazu dürfte die Redaktion gern bereit sein, ihre Hand zur Ver mittlung zu bieten. G. Kr. Oh. Zur Markenfrage. Heute erhielt ich, wie gewiss auch mancher andere Kollege, ein Plakat zum Ankleben in das Schaufenster. Ich möchte alle Kollegen dringend raten, dasselbe, wie auch andere solche Plakate nicht auszuhängen, um nicht Schleppen träger der Herren Fabrikanten zu sein. Welche Folgen es für uns hat, wenn wir den Fabrikanten ihre Marken bekanntmachen, das haben wir leider oft genug zu unserem Nachteil erfahren müssen. Die bekanntesten Marken werden am liebsten von den Warenhäusern und ähnlichen Geschäften verschleudert, und wir waren die Dummen, sie vorher eingeführt zu haben. Auch sonst möchte ich empfehlen, beim Verkaufe von Uhren oder Goldwaren das Fabrikat nicht zu nennen. Es muss der Kundschaft genügen, wenn versichert wird, dass das gute oder beste Ware sei. Vor einigen Tagen kam jemand zu mir mit der Frage: zu welchem Preise ich ihm eine Goldmagnet-Herrenkette im Gewicht von 27 g verkaufen könnte. Offenbar war dieser schlaue Kunde schon bei einem anderen gewesen und hatte sich dort Qualität, Gewicht und Preis angeben lassen. Ich habe ihm eine Kette zu 32 Mk. verkauft mit dem Bemerken, dass es nächst massivem Golde das Beste sei, ohne den Namen Goldmagnet auszusprechen, und damit war der Kunde auch zufrieden. A. Welling. Allerlei Geschmackslosigkeiten! Es ist zwar eine nicht zu bestreitende Tatsache, dass die Presse heute im geschäftlichen Leben eine „unentbehrliche Notwendigkeit“ geworden ist, und dass ein modernes Geschäft ohne sie kaum für die Dauer würde bestehen können. Aber es ist ebensowenig zu bestreiten, dass die Presse heute mehr denn je den grössten und unentschuld barsten Geschmackslosigkeiten von seiten des inserierenden Publikums unterworfen ist. Sei es nun aus der Not heraus oder sei es „egoistischen“ Motiven zuzuschreiben, immer aber wird man beim lesenden Publikum das Gegenteil des eigentlichen Zweckes erreichen, falls man sich geschmackloser Reklame be dient. Ich will durchaus nicht als „Sittenpriester“ oder „Refor mator“ des Reklamewesens auftreten — bei Leibe nicht —, ich rechne vielmehr mit dem gesunden Verstand aller Interessenten, wenn ich heute Zustände erwähne, die jedem rechtlich denkenden Menschen ein kaltes Grausen verursachen müssen und, nebenbei gesagt, jedem modernen „Bildungsbegriff“ ins Gesicht schlagen. Das moderne Reklamewesen verlässt die alten soliden Bahnen mehr und mehr. Früher begnügte man sich, seine Waren in
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