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Um die Vormacht im Reich
- Titel
- Um die Vormacht im Reich
- Untertitel
- Christian I., Sächsischer Kurfürst 1586 - 1591
- Verleger
- Kulturakademie
- Erscheinungsort
- Dresden
- Erscheinungsdatum
- 1992
- Umfang
- 96 S.
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Y. 8. 4533
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id3512956823
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id351295682
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-351295682
- SLUB-Katalog (PPN)
- 351295682
- Sammlungen
- Dresdner Hefte
- Saxonica
- Strukturtyp
- Monographie
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Reihe
- Dresdner Hefte ; 1992,1 = 29
- Titel
- Politische oder kirchlich-religiöse Reform? Die Regierung Christian I. (1586-1591)
- Autor
- Klein, Thomas
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Kapitel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- MonographieUm die Vormacht im Reich -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1
- KapitelPolitische oder kirchlich-religiöse Reform? Die Regierung ... 5
- KapitelDie sächsischen Stände unter Christian I. 14
- KapitelZur Philosophie in Sachsen zur Zeit Christian I. Personen und ... 22
- KapitelDer sogenannte Calvinistensturm in Leipzig 1593 33
- KapitelZum literarischen Profil des Kryptocalvinisums in Kursachsen: ... 43
- KapitelDie Dresdner Kunst unter Christian I. 51
- KapitelBemerkungen zur Musikpflege am Hofe Christian I. 57
- KapitelDie höfische Architektur in Dresden unter Christian I. 63
- KapitelSächsische Bergverwaltung und sächsischer Bergbau von 1586-1591 72
- KapitelEin sächsischer Perseus? Die Hochzeit des Kurprinzen Christian ... 80
- KapitelVom Mißbrauch der Leichenpredigten als konfessionspolitisches ... 85
- Titel
- Um die Vormacht im Reich
- Autor
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10 Maßnahmen sehr beschränkter Art im vorgegebenen System, die anderen Zielen zuarbei teten, welche eine auf die scharfe Wahrnehmung ihrer kirchlichen Gestaltungsbefugnisse bedachte Staatsfuhrung sich gesetzt hatte. Um es pointiert zu sagen: Das eine behinderte, erschwerte das andere, die außenpolitische Wendung das religiös-konfessionelle Ziel, die ses die außenpolitische Neuorientierung. So bildete sich eine breite Ablehnungsfront. Denn mit den kirchenpolitischen Reformmaßnahmen von 1590/91, die sich nicht mehr als solche des innerprotestantischen Ökumenismus interpretieren ließen, vor allem mit der Abschaffung des Taufexorzismus, tratt die Mehrheit der Pfarrerschaft und mit ihr das erstmals selbst in die Veränderungen einbezogene einfache Volk auf die Seite des Adels, der sich längst gegen jede Veränderung des inneren Kurses gestellt hatte und nun zu gleich gegen die Außenpolitik stellte, deren reichsrechtliche Implikationen sich auch gegen die Veränderungen im religionspolitischen Bereich ins Feld fuhren ließen, insofern sie den Augsburger Religionsfrieden tangierten. Wer primär politisch plante, hätte das doppelte Spiel nicht aufgenommen. Einen Sinn gewann diese Politik nur vor dem Hin tergrund anderer Ziele, deren Absicherung sie dienen sollte. IV Andererseits war von der hypothetisch vorausgesetzten niederländisch-oranischen Alterna tive in Kursachsen aber auch gar nichts zu entdecken. Angesichts dieser Beobachtungen und Einschätzungen bot sich damals gegen Ende der Arbeit an, den gerade von Molt mann in seinem Werk über Pezel und den Calvinismus in Bremen 111 geprägten Begriff einer »Zweiten Reformation« in den eigenen Titel zu übernehmen und auf die kursächsi schen Vorgänge zu beziehen. Der Begriff sollte zum Ausdruck bringen, daß es sich um eine im Rahmen christlich-reformiert-calvinistischer Konfessionalität, Kirchen- und Staats- auffassung haltende Reform handelte und nicht um eine diese Grenzen überschreitende Neukonzeption. Er ist überhaupt nur zu verstehen vor dem Hintergrund der Antithese glaubens- und konfessionsgebundener Staatsreform einerseits und überkonfessionell-neu traler Staatsgestaltung andererseits. Hat er aber diesen Sinn, so schließt das, wenn man sich an ihm reibt, keineswegs aus, auch von »reformierter Konfessionalisierung«, »refor mierter Konfessions-und Kirchenbildung«, von einem »zweiten reformatorischen Anlauf« oder ähnlich zu sprechen, weil dies gelegentlich von denen vorgeschlagen worden ist, die den im Titel vermuteten Gegensatz zu einer »Ersten Reformation«, derjenigen Luthers, abzuschwächen sich bemühen. 121 Es ist schade, daß diese Zielrichtung in der im Laufe der letzten Jahre geführten Diskus sion über den Begriff »Zweite Reformation« nicht erkannt worden ist, so daß er von manchen in Frage gestellt wird mit Argumenten und in Zusammenhängen, die seine ursprüngliche Zielrichtung nicht treffen. Denn er sollte ja gerade die Zusammengehörig keit Luthers und Calvins und ihrer »Reformationen«, die ja sonst, bei allen Unterschie den im einzelnen natürlich, nicht in Frage gestellt wird, zum Ausdruck bringen, wobei es selbstverständlich ist, daß jede Fortsetzung und Weiterführung sich pointiert als Neube ginn gegenüber einer »dunklen« Zwischenzeit, hier der der lutherischen Orthodoxie und
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