72 Ines Buschbeck Sächsische Bergverwaltung und sächsischer Bergbau von 1586-1591 1. Die Bergbehörden bis zum Jahre 1586 Bis in die 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde das sächsische Berg- und Hüttenwesen zweistufig verwaltet. Aufgrund der raschen Entwicklung des Bergbaus im oberen Erzge birge seit den siebziger Jahren des 15. Jahrhunderts und einer neuen Blütezeit des Frei berger Montanwesens wurde im Zuge des allgemeinen Ausbaus der Verwaltung in der Mitte des 16. Jahrhunderts eine neue Bergbehörde geschaffen - das Oberbergamt. Kur fürst Moritz betraute 1547 den Oberhauptmann des Erzgebirgischen Kreises mit der Aufsicht über sächsische Bergwerke und Hütten, wobei jener verwaltungsmäßig zwi schen dem Regalherrn mit Räten und den lokalen Bergämtern stand. Unter günstigen politischen Bedingungen betrieb Kurfürst August einen umfassenden Ausbau des feuda len Territorialstaates, der mit der Reformierung der Verwaltung einherging. 1556 löste sich das Kammergemach von der zentralen Verwaltung 0 . Zwei Kammerräte wurden für dessen Leitung bestallt. Da das Bergwesen eng mit der finanziellen Lage des Kurfürsten tums in Zusammenhang stand, oblagen die Bergsachen bis zum Anfang der siebziger Jahre der Kammer. Die oberste Aufsicht und letztliche Entscheidungsbefugnis blieb jedoch stets beim Regalinhaber. So tendierte die zentrale Bergverwaltung in dieser Zeit zu einer Verlagerung aus der Sphäre des Kurfürsten an vertraute Berater. 1578 wurde nach zwischenzeitlicher Auflösung die Kammer neu konstituiert, wo nun auch die Berg sachen zentralisiert und mit den Finanzangelegenheiten in Personalunion bearbeitet wur den. Eine neuerliche Auflösung der Kammer 1583, die aus Differenzen des Kurfürsten August mit dem Kammerrat Hans von Bernstein resultierte, führte zur Eingliederung der Bergsachen in die Renterei und muß als Stagnation im Entstehungsprozeß einer sei ständigen Bergbehörde betrachtet werden. 2. Die Bergbehörden unter Christian I. Die Kammer Nach Augusts Tod im Februar 1586 übernahm Kurfürst Christian I. die Regentschaft. Sein vormaliger Mentor, Nicolaus Krell, gewann großen Einfluß auf den Landesherrn. Als Geheimer Rat avancierte Krell binnen drei Jahren zum Kanzler. 1589 wurde der 1574 gegründete Geheime Rat mit der Landesregierung vereinigt. Die Zuständigkeit da Behörde wurde eingeschränkt. Die geheimen Sachen behielt sich Krell selbst vor. Der