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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 41.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-191701003
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19170100
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19170100
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Bemerkung
- fehlende Seiten: Seiten 211-214
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 8 (15. April 1917)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die kommende Luxussteuer
- Autor
- Marfels, Carl
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 41.1917 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (1. Januar 1917) 1
- AusgabeNr. 2 (15. Januar 1917) 17
- AusgabeNr. 3 (1. Februar 1917) 29
- AusgabeNr. 4 (14. Februar 1917) 43
- AusgabeNr. 5 (1. März 1917) 59
- AusgabeNr. 6 (15. März 1917) 73
- AusgabeNr. 7 (1. April 1917) 87
- AusgabeNr. 8 (15. April 1917) 107
- ArtikelDeutscher Uhrmacher-Bund 107
- ArtikelDie kommende Luxussteuer 108
- ArtikelBismarck und das metrische Maß- und Gewichts- System 111
- ArtikelSprechsaal 113
- ArtikelZugfeder und Stellung 114
- ArtikelAblaufanzeige-Vorrichtung für Federzuguhren 116
- ArtikelBericht über die vierunddreißigste Lehrlingsarbeiten-Prüfung des ... 117
- ArtikelVermischtes 117
- ArtikelVereins-Nachrichten, Personalien, Geschäftliches, Gerichtliches ... 119
- ArtikelNachrichten aus dem Felde 120
- ArtikelBriefkasten 120
- ArtikelPatent-Nachrichten 120
- AusgabeNr. 9 (1. Mai 1917) 121
- AusgabeNr. 10 (15. Mai 1917) 137
- AusgabeNr. 11 (1. Juni 1917) 151
- AusgabeNr. 12 (15. Juni 1917) 165
- AusgabeNr. 13 (1. Juli 1917) 179
- AusgabeNr. 14 (12. Juli 1917) 195
- AusgabeNr. 15 (19. Juli 1917) 205
- AusgabeNr. 16 (26. Juli 1917) 209
- AusgabeNr. 17 (2. August 1917) 219
- AusgabeNr. 18 (9. August 1917) 223
- AusgabeNr. 19 (16. August 1917) 233
- AusgabeNr. 20 (23. August 1917) 237
- AusgabeNr. 21 (30. August 1917) 247
- AusgabeNr. 22 (6. September 1917) 251
- AusgabeNr. 23 (13. September 1917) 261
- AusgabeNr. 24 (20. September 1917) 267
- AusgabeNr. 25 (27. September 1917) 277
- AusgabeNr. 26 (4. Oktober 1917) 283
- AusgabeNr. 27 (11. Oktober 1917) 293
- AusgabeNr. 28 (18. Oktober 1917) 295
- AusgabeNr. 29 (25. Oktober 1917) 303
- AusgabeNr. 30 (1. November 1917) 305
- AusgabeNr. 31 (8. November 1917) 313
- AusgabeNr. 32 (15. November 1917) 315
- AusgabeNr. 33 (22. November 1917) 323
- AusgabeNr. 34 (29. November 1917) 325
- AusgabeNr. 35 (6. Dezember 1917) 335
- AusgabeNr. 36 (13. Dezember 1917) 339
- AusgabeNr. 37 (20. Dezember 1917) 347
- BandBand 41.1917 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
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Nr. 8 DEUTSCHE UHRMACHER-ZEITUNG 109 Wenn es daher auch sehr nahe liegt, zur schärfsten Be kämpfung einer solchen Steuer aufzufordern, so glauben wir doch, auf das dringendste davon abraten zu sollen. Wir haben Gelegenheit genommen, uns über die Stimmung der geseb- gebenden Kreise in dieser Frage zu unterrichten, und können leider nur sagen, dab eine Besteuerung des allerdings oft gar zu profeig auftretenden Luxus allgemein sehr sympathisch be grübt wird. Es wird von gut unterrichteten Parlamentariern als ganz aussichtslos bezeichnet, dagegen ankämpfen zu wollen. Daher dürfte es zweifellos das richtigste sein, sich mit dem Grundgedanken dieser Steuer abzufinden, im übrigen aber zu suchen, sie in einer Form zum Geseb werden zu lassen, die unser Fach so wenig als möglich schädigt. Der Vorstand des Deutschen Uhrmacher-Bundes hat dieser Lage der Dinge in seiner lebten Sibung Rechnung getragen. Er hat einstimmig beschlossen, die Steuer an sich nicht zu be kämpfen, dagegen beim Reichstage und bei den Abgeordneten derjenigen Bezirke, in denen die Uhren- und Goldwaren fabrikation stark vertreten ist, in mäbigendem Sinne vorstellig zu werden. Der Vorstand des Deutschen Uhrmacher-Bundes, in dem neben den allergröbten Uhrengeschäften Deutschlands auch die mittleren und kleineren vertreten sind, beschlob daher ein stimmig, für eine Heraufsebung der Preisgrenze einzutreten, und zwar in der Weise, dab die Steuer erst bei Waren im Min destpreise von 40 Mark anstatt, wie beantragt, von 20 Mark in Ansab käme. Hierdurch würde erreicht, dab die billigen Ta schenuhren von der Steuer verschont bleiben, was dem Uhr macher Buchungs- und Verrechnungsarbeiten ersparen würde. Da dem Bunde auch Tausende von Kollegen angehören, die nebenbei Goldwaren führen, so haben wir nicht verfehlt, die Anschauungen von drei hervorragenden Berliner Goldwaren- Firmen über die neue Steuer einzuholen. Herr Oskar Müller, Inhaber der Goldwarengrobhandlung Wilh. Müller, äuberte sich darüber wie folgt: Man darf bei Schmuck und Geräten und Uhren aus Edel metallen Feingehaltsunterschiede oder -grenzen nicht machen; auch darf man nicht von Gold- und Silberschmuck sprechen, da auch Platin, Iridium und Rhodium bereits zu Schmuck ver wendet werden. Vergoldete, versilberte, verplatinte Waren und Gegen stände aus doublierten Edelmetallen sind unbedingt ebenfalls einzubeziehen, wenn sie die Preisgrenze von 20 oder 40 Mark im Kleinhandelspreis erreichen. Der Augenblick der Besteue rung tritt ein mit dem Verkauf an den privaten Käufer. Die Steuer sollte nicht mehr als 10 Prozent des Klein handelspreises betragen, weil durch eine höhere Steuer eine Schädigung der besseren Qualitäten, deren Förderung im Inter esse der Veredelung des Faches liegt, vorauszusehen und auberdem eine Abwanderung der Käufer für hoch wertige Stücke in das Ausland zu befürchten ist. Uber die Erhebung der Steuer auf Grund eines Verkaufs buches, in das die pflichtigen Verkäufe einzutragen sind, müssen die Bestimmungen gröbte Einfachheit obenan stellen, um Beamte und Schreibwerk zu sparen. Die Erhebung wird am besten vierteljährlich auf Grund eidesstattlicher Versiche rungen erfolgen. Änderungen der Zolltarife in der Richtung eines Schubes vor dem Ausland wären dringend erforderlich. Herr Robert Schmidt, Inhaber der Firma Bündert & Lettre in Berlin und Pforzheim, führte folgendes aus: Dab eine Luxussteuer kommt oder kommen mübte, war für mich eine ausgemachte Sache; ja ich gehe noch weiter: Ich hielt es für sehr wahrscheinlich, dab man eines Tages speziell unser Gewerbe für eine Sonderbesteuerung erfassen; würde; hatte man doch seinerzeit schon bei Beratung der Umsabsteuer im Reichstag einen Vorschlag gemacht, unser Gewerbe gegen andere doppelt zu besteuern, d. h. statt mit 1 °/ 00 mit 2 0 / 00 . Die Luxussteuer im allgemeinen ist überall populär — nur nicht in unseren Kreisen. Nach Lage der Sache aber müssen wir uns wohl oder übel mit einer Sonderbesteuerung abzufinden suchen. Uber die Form der Besteuerung läbt sich streiten. Ich bin der Ansicht, dab ein Sonderzuschlag zur Umsabsteuer am ge rechtesten und steuertechnisch am leichtesten zu erheben ist. Als Steuersab empfehle ich 1 °/ 0 o Zuschlag zur Umsab steuer; das macht, bis die Waren an den Verbraucher kommen, etwa 4 °/oo insgesamt. In diesem Falle würde eine Preisgrenze nach unten fortfallen und das Ergebnis zweifellos ein viel gröberes als bei der geplanten Steuer sein, die die Möglichkeit der Abwanderung nach unten zuläbt. Trob alledem mub man vorsichtig sein mit allen solchen Vorschlägen, denn der Staat nimmt die Steuer, wo er sie be kommen kann, und wir laufen Gefahr, dab er beide Steuern einführt. Sehr ausführlich äuberte sich Herr Richard Lebram in Berlin; er schreibt folgendes: Betrachtungen zum Luxussteuer -Geseb- Bei der Beurteilung dieses neuen Gesebes müssen wir uns folgende Fragen vorlegen: Ist dieses Geseb notwendig? Ist es gerecht? Ist es rentabel? Welches sind die Folgen des Gesebes? Ist das Geseb technisch nicht zu beanstanden? Es unterliegt keinem Zweifel, dab sich das Reich zur Deckung seines immensen Geldbedarfs alle erdenklichen Steuerquellen erschlieben mub. Dab es dabei die zum Leben notwendigsten Dinge verschont und die Gegenstände steuerlich erfabt, die zum Leben nicht unbedingt notwendig sind, sondern sogar überflüssig erscheinen, ist vollkommen verständlich. Das Geseb will den überflüssigen Luxus besteuern, indem es davon ausgeht, dab derjenige, der in dieser ernsten Zeit vermeidbaren Aufwand treibt, auch ein Opfer für das Vater land bringen soll. Die Ansichten des Einzelnen über das un bedingt Notwendige und über das, was darüber hinausgeht, den Luxus, sind ganz verschieden. Während der eine durch Bewohnen einer Zehn-Zimmer-Wohnung seine Befriedigung findet, zieht es ein anderer vor, sich in seinen Wohnungs- Ansprüchen einzuschränken, aber vielleicht einen Aufwand in Kleidern zu treiben, um nach Auben hin den Eindruck des Reichtums zu erwecken. Ein dritter wird vielleicht an dem Ankauf von wertvollen Juwelen seine Freude haben, während ein vierter in dem Besib von Bildern und Kunstgegenständen seine Befriedigung findet. Die Ansprüche der Menschen sind so grundverschieden, dab sich diese Möglichkeiten noch be deutend weiter ausführen lassen. Wenn nun das Reich den Luxus besteuern will, so ist nicht einzusehen, warum nur einzelne wenige Erwerbszweige die neue Steuerlast auf sich nehmen sollen. Die Uhrmacher und Juweliere haben bisher stets als treue Staatsbürger ihre Pflichten erfüllt und sehen in einer derartigen Sondersteuer mit Recht, wenn sie sich auch den Gründen, die zur Ein bringung des Gesebeniwurfes führten, keineswegs ver- schlieben, eine ungerechte Zurücksebung. Gewib werden neue Steuern aufgebracht werden müssen. Es ist auch ganz gerecht, dab derjenige, der besonderen Auf wand treibt, stärker als der arme Mann, der sich derartiges nicht leisten kann, zu den Kriegskosten herangezogen wird. Aber warum soll gerade der Ankauf von Uhren und Juwelen, von denen die ersteren überhaupt Gebrauchsgegenstände sind, durch Steuerlasten besonders erschwert werden, .während bei spielsweise der Kauf von teuren seidenen Kleidern und Hüten, deren Preise sich oft in die Hunderte, vielfach sogar in die Tausende belaufen, von der Steuer verschont bleiben? Wenn diese Steuer schon vor einem Jahre eingeführt und z. B. die Anschaffung der kurzen, weiten Röcke unserer Damenwelt mit vielen Metern Stoff durch eine Steuer erschwert worden wäre, dann wäre das nicht zum Nachteil b
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