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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 10 (8. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Rigorose Anwendung der Strafbestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen
- Autor
- Lebram, Richard
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- ArtikelRigorose Anwendung der Strafbestimmungen des Gesetzes über den ... 125
- ArtikelGraphisches Rechnen 126
- ArtikelDie Eichpflicht der Meßgeräte im Handel mit Edelmetallen und ... 128
- ArtikelDie Notwendigkeit des Schmucks 129
- ArtikelSehschärfe, Sehproben und Sehschärfenprüfung 131
- ArtikelDurch welche Himmelsbeobachtungen kann der Uhrmacher der ... 132
- ArtikelZivilrechtliches aus den letzten Verordnungen der Reichsregierung 133
- ArtikelAus der Werkstatt 134
- ArtikelDie Vorauszahlungen auf die preußische Gewerbesteuer für 1924 135
- ArtikelVermischtes 135
- ArtikelHandelsnachrichten 136
- ArtikelKurse und Preise 138
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 138
- ArtikelBriefkasten 139
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 140
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Gold- m&rk. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. ALB&a AD.LßNGE V&WXXH A \ G ■A ‘ IsA WN&&S Preise der Anzeigen Multiplikator l,5x GoldmarkkursXnachstehende Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark» Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet Postscheck-Konto 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uh rz eit B e rlia Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. Uhren-Edelmetall- und Schmuckwaren♦ Markl XLVIII. Jahrgang Berlin, 8. März 1924 Nummer 10 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Rigorose Anwendung der Strafbestimmungen des Gesetzes über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen Von Handelsgerichtsrat Richard Lebram, Berlin Am 15. Juni bezw. 1. Juli 1923 ist das Gesetz über den Ver kehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen in Kraft ge treten. Nachdem nunmehr annähernd drei Vierteljahre ver strichen sind, erscheint die Frage am Platze, ob die an das Gesetz von seiten der davon betroffenen Kreise geknüpften Erwartungen erfüllt sind bezw. ob sich das Gesetz überhaupt bewährt hat Das letztere muß leider verneint werden. Diejenigen, gegen die sich das Gesetz in erster Reihe richtete, haben längst den Handel mit Edelmetallen und Edelmetallwaren aufgegeben und sind teils nach Frankreich übergesiedelt, wo sich ihnen zufolge der dort beginnenden Inflation günstigere Chancen bieten, teils haben sie anderwei tig ein lohnendes Feld für ihre Tätigkeit gefunden. Zurück geblieben sind lediglich die Goldarbeiter und Uhrmacher, die ihr Gewerbe bodenständig betreiben, demzufolge bei umschlagender Konjunktur nicht von einem Tage zum anderen ihren Wohnsitz verändern und ferner, da ihre Kraft in dem erlernten Gewerbe steckt, nicht von einem Gewerbe in das andere übertreten können. Die letztgenannten Kreise treffen nun die Bestimmungen des Gesetzes in außerordentlich böser Weise. Während ursprünglich der Gesetzgeber davon ausging, nicht nur der Ausbeutung des deutschen Volkes durch Spekulanten und Schieber einen Riegel vorzuschieben, sondern auch den ehrlichen deutschen Handel, der sich mit dem An- und Ver kauf von Edelmetallen befaßt, zu schützen, müssen wir heute leider sehen, daß all die Schärfen des Gesetzes, die gegen den unberechtigten Handel in das Gesetz hineingekommen sind, und die Strafbestimmungen, die speziell den wilden Handel treffen sollten, in einer geradezu unglaublichen Weise den loyalen Handel gefährden. Ich selbst habe mir in dieser Beziehung ein ziemlich scharfes Urteil bilden können, da viele der von Strafe Be troffenen sich hilfesuchend an mich wenden, weil sie wissen, daß ich bei der Entstehung des Gesetzes mitgewirkt und seine Bestimmungen kommentiert habe. W as wenden sich nun für Leute an mich? Sind das alles Verbrecher, denen heute Anklagen oder Strafbefehle, lautend auf Geldstrafe und Gefängnis, ins Haus regnen? Ich habe viele dieser Angeklagten, soweit ich sie nicht schon kannte, persönlich kennengelernt und, nachdem ich die Anklagen näher studiert hatte, gefunden, daß es, von Ausnahmen abgesehen, alles brave Menschen waren, deren einziges Vergehen darin bestand, daß sie mit den vielen Bestimmungen dieses Ge setzes, insbesondere den Buchführungsvorschriften, nicht fertig wurden. Kann man schließlich von einem Uhrmacher oder Goldarbeiter, der doch kein gelernter Jurist ist, ver langen, daß er die Gesetzesparagraphen alle so auslegt und versteht, wie es das Gesetz verlangt, und außerdem eine Buchführungspflicht erfüllt, der höchstens ein erfahrener Buchhalter gewachsen ist? Um leben zu können, ist es bei dem Wunsche nach einem Aufbau der Wirtschaft notwendig, daß wir uns von jeder unproduk tiven Arbeit frei machen. Es kann von einem Handwerker unmöglich verlangt werden, daß er all diese komplizierten Buchführungsvorschriften erfüllt; sonst würde es dahin kommen, daß beispielsweise ein Uhrmacher, der an seinem Werktisch arbeitet und durch Verkauf von Waren bezw. Ankauf von einigen Gramm Feinmetall seine Arbeit hin und wieder unterbricht, dauernd in Anspruch genommen wird durch Buchführungsarbeiten, die ihm über die Hälfte seiner freien Zeit rauben und ihn verhindern, Arbeiten zu verrichten, die ihm und seiner Familie das Brot geben und ihn auch in die Lage versetzen, seine Pflichten gegen den Staat in Gestalt von Steuerzahlungen
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