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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 3 (19. Januar 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Goldmarkpeis für Uhren
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- ArtikelGoldmarkpeis für Uhren 27
- ArtikelÜber Zeitbestimmung mit einfachen Mitteln (Fortsetzung statt ... 28
- ArtikelDer Luftdruckausgleich nach Rapf-Satori 30
- ArtikelZum Handel mit Edelmetallen 31
- ArtikelÜber den Aufbau und die Wirkungsweise der gebräuchlichsten ... 32
- ArtikelWirtschaftliche Lage des besetzten Gebietes 33
- ArtikelVermischtes 34
- ArtikelHandelsnachrichten 34
- ArtikelKurse und Preise 36
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 36
- ArtikelBriefkasten 38
- ArtikelPatent-Nachrichten 38
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 38
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
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Bezugspreis lür Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle monatlich t,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Gold» tnark. Für das Ausland unter Streifband J a h r e s b e z u g s p r e i s nach Anfrage. Die Deutsche U h r m a c h e r - Z e i t u n g erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. MUDGE RLE BOY UJfffx SCWSGU, AD. IMCE Preise der Anzeigen Multiplikator 1,5 X Goldmarkkurs X nachstehende Pt eise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mark, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet» Postscheck-Kont o 2581 Berlin Te 1 e g r am m-Adr e i s e: Uh r zeit B erli« Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. Uhren-Edelmetall- und Schmuckwaren-Markt XLVIII. Jahrgang Berlin, 19. Januar 1924 Nummer 3 A 11p Rerhte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Goldmarkpreise für Uhren Die Fachgruppen „Großuhren“ und „Taschenuhren des Wirtschaftsverbandes der Deutschen Uhrenindustrie haben mit Wirkung vom 9. Januar 1924 an neue Zahlungs bedingungen festgelegt, die im Anzeigenteil der vorliegen den Nummer veröffentlicht werden. Diese neuen Bedingun gen weisen gegenüber den bisherigen eine Reihe von Vor zügen, insbesondere Vereinfachungen, auf, wenn sie auch, was freilich nur in einigen unbedeutenden Punkten zu be merken ist, noch nicht ganz zufriedenstellend für die Ab nehmer sind. Wir rechnen vor allen Dingen die vollständige Aufgabe der Frankenberechnung hierher. Es ist uns schon immer unverständlich gewesen, weshalb, wenn nun einmal die Preisstellung auf Grund einer auslän dischen Währung eingeführt werden sollte, der Schweizer Franken und nicht der Dollar zur Preisgrundlage gewählt wurde. Der von der Uhrenindustrie dafür angegebene Grund, dem ganzen Uhrengewerbe sei infolge der lang jährigen engen Beziehungen zu der Schweizer Taschen- uhren-Industrie die Frankenberechnung am vertrautesten, war jedenfalls nicht stichhaltig. Einmal haben immer nur sehr wenige Uhrmacher im direkten Geschäftsverkehr mit Schweizer Lieferanten gestanden, und dann haben wir im Laufe der letzten Jahre alle sehr gut gelernt, mit dem Dollar zu rechnen; dazu kommt noch ganz besonders, daß nur der Dollarkurs in kürzester Frist in ganz Deutschland bekannt wird, auch den Uhrmachern, die keine Tageszeitung lesen. Die Grundpreise der Liste der Fabrikanten von Januar 1923 gelten als Goldmarkpreise; eine Goldmark wird, wie üblich, gleich 10 Ui nordamerikanischen Dollars gerechnet. Wir haben also jetzt, bei Lichte besehen, nur eine ver schleierte Dollarberechnung; hier, wie in einigen anderen Punkten, zeigt es sich, daß die Uhrenindustrie sich auf jeden Fall vor Schädigungen, die ihr aus etwaiger gerin gerer Bewertung des deutschen Geldes erwachsen könnten, zu schützen sucht. Deswegen ist von der Rentenmark unter Weglassung der Berechnung über den Dollar nirgendwo die Rede. Die bitteren Erfahrungen der letzten Monate der deutschen Inflationsperiode waren zu nachhaltig, als daß das Mißtrauen nun auf einmal mit Stumpf und Stil ausge rottet werden könnte. Sehr zu begrüßen ist Ziffer 2, nach der die Rechnungen zehn Tage ab Rechnungsdatum bei Gewährung eines Skon- t o s von 2 % zahlbar sind. Die Preise der Uhren selbst sind freilich nicht niedrigere geworden, sondern sie sind im Mittel die gleichen geblieben, die sie waren. Auf die Gold mark-Grundpreise wird für Großuhren ein Rabatt von 43 %, für Taschenuhren ein Rabatt von 50% gewährt. Bei spiele: a) Ein Babywecker kostete nach früherer Berech nung 5,30 Grundpreis abzüglich 25 % = 3,975 Franken. Bei einem Frankenstande von 750,12 Milliarden <M ergab sich ein Einkaufspreis von 2,982 Goldmark. Nach der neuen Berechnung kostet der gleiche Babywecker 5,30 Goldmark abzüglich 43 % Rabatt, also 3,021 Goldmark. Wird dieser Wecker innerhalb des zehntägigen Zahlungszieles bezahlt, so verringert sich der Preis auf 2,96 Goldmark, b) Eine ver nickelte Taschenuhr mit 4,80 Grundpreis würde abzüglich 35 % Rabatt 3,25 Franken oder, bei einem Frankenkurse von 750,12 Milliarden M, 2,34 Goldmark gekostet haben. Nach der neuen Berechnung kostet die gleiche Uhr 4,80 Goldmark abzüglich 50%, also 2,40 Goldmark; bei Bezahlung innerhalb des zehntägigen Zahlungszieles ermäßigt sich dieser Preis auf 2,35 Goldmark. Die Gutschrift der Zahlung durch den Liefe ranten erfolgt nach folgenden Grundsätzen; a) bei Zahlung mit wertbeständigen Zahlungsmitteln (hier kommen nur Dollarschatzanweisungen, Goldanleihe und Rentenmark in Frage, also nicht wertbeständiges Notgeld u. ä. m.; wenn ein Uhrmacher derartiges wertbeständiges Geld in Zahlung geben will, so muß er sich mit seinem Lieferanten wegen der Verrechnung besonders einigen) gilt für die Umrech nung der amtliche Berliner Kurs vom Vortage der Zahlung bezw. die letzte bekannte amtliche Berliner Kursnotierung. Als Zahlungstag gilt derjenige Tag, an dem der Abnehmer die Zahlung absendet oder anweist. Diese Bestim-
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