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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 15 (12. April 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Schutz gegen Unterbietung im Uhrmachergewerbe
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- ArtikelSchutz gegen Unterbietung im Uhrmachergewerbe 203
- ArtikelDie Verstärkerlampe 205
- ArtikelUhrmacherei und Fertigguß 207
- ArtikelDer Durchgang des Merkur und der größte Glanz der Venus im Mai ... 210
- ArtikelAus der Werkstatt 211
- ArtikelFortschritte der amerikanischen Uhrenindustrie 212
- ArtikelVermischtes 213
- ArtikelHandelsnachrichten 215
- ArtikelKurse und Preise 216
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 216
- ArtikelBriefkasten 218
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 218
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland für den Bezug von der Ge schäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, unter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 15,— Gold mark. Für das Ausland (unter Streifband) Jahres bezugspreis 25,— Goldmark in Landes währung (6 U. S. A. $, 35 Schweizer Franken usw.) Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. MUDG£ PLE ff OY SC/rMCU, M.LtNGt t* £ \ MSCMS» tWSSWNÖ iiiiiiiiuili Preise der Anzeigen Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite für Ge schäfts- und vermischte Anzeigen 0,24 Goldmark, für Stellen-Angebote u.-Gesuche 0,15 Goldmark. Die ganze Seite wird mit 225.— Goldmark be rechnet. (Die vorstehenden Preise ergeben sieb aus: Grundpreis X Multiplikator 1,5 Goldmark). Postscheck-Konto 2581 Berlin T e 1 e g r a m m - A d r e s s e: Uhrzeit Berlin Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. Uhren-Edelmetall- und SchmuckwarervMarkl XLVIII. Jahrgang Berlin, 12. April 1924 Nummer 15 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Schutz gegen Unterbietung im Uhrmachergewerbe Von Justizrat Dr. Boerne, Berlin Als um die Mitte des vorigen Jahrhunderts Eisen bahnen und Dampfschiffe, die Anlegung telegraphischer Leitungen, die Entwicklung der Zeitungen und des In- seratenwesens, des Postverkehrs durch Einführung der Brief marke und die Ausbildung maschineller Betriebe dem Ge schäftsverkehr, der Industrie und dem Handel unbegrenzte Möglichkeiten zu eröffnen und dem Rührigen und Tatkräf tigen das Tor zum Reichtum weit aufzutun schienen, sah man in der Freiheit des Verkehrs das Allheilmittel für alle wirtschaftlichen Nöte. So selbstsicher, wie der Ra tionalismus des 19. Jahrhunderts die Welträtsel, an denen der menschliche Verstand seit Jahrtausenden sich zermar tert hatte, gelöst zu haben meinte, glaubten die Nachfahren von Adam Smith aller wirtschaftlichen Schwierigkeiten durch Niederreißung der Handels- und Gewerbeschranken Herr zu werden. Wie immer auf dem endlosen Leidensweg der Menschheit, erwies es sich, daß auch diese Wirtschafts politik von alten Beschwernissen nur freimachte, um neuen Nöten Eingang zu schaffen. Die schrankenlose Freiheit des Unternehmertums brachte weder dem Verbraucher, noch dem Gewerbe- und Handeltreibenden den erhofften Segen. „Billig und schlecht“ triumphierte. Der Rücksichtslose, Ver schlagene verdrängte vielfach den Gewissenhaften und Ehr- liebenden. Die gegenseitige Unterbietung im Kampf um den Kunden ließ vielfach den Unternehmern nur spärlichen Verdienst oder überhaupt keinen. In der Wahl der Mittel zum Kundenfang schwanden immer mehr die vordem ge achteten und gewahrten Grenzen des Anstandes. ■ So erhob sich, zunächst zaghaft und leise, dann immer eindringlicher und stärker die Forderung nach der Abkehr von den Truglehren schrankenloser wirtschaft licher Freiheit. Zollgrenzen, Wiederaufrichtung der Innungen, Zusammenschluß der Unternehmer in Kartellen und anderen Verbänden und Schutz gegen den unlauteren Wettbewerb wurden gefordert und durch Gesetzgebung und Rechtsprechung oder mittels vertraglich aufgebauter Unter nehmervereinigungen im Wege der Selbsthilfe geschaffen. Die erste gesetzgeberische Tat war die Wiederbe lebung der Innungen durch mehrere Novellen zur Gewerbeordnung in den 80 er und 90 er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Innungen erhielten die Stellung von Or ganen der gewerblichen Selbstverwaltung mit wichtigen öffentlich-rechtlichen Aufgaben und Befugnissen. Selbst die Zwangsinnungen setzten sich durch. Allerdings wurde diesen als Gegengewicht gegen den Beitrittszwang ein Maulkorb angelegt im § 1 0 0 q der Gewerbeordnung, der bestimmt, daß die Zwangsinnungen ihre Mitglieder in der Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme von Kunden nicht beschränken dür fen, und daß entgegenstehende Beschlüsse ungiltig sind. Die Zwangsinnurigen können also ihren Mitgliedern in der Preisbemessung Schranken nicht auferlegen. Sie kön nen weder Höchstpreise vorschreiben, die nicht über schritten werden dürfen, noch Mindestpreise, unter die nicht heruntergegangen werden darf. Dieses Verbot erwies sich als eine lästige Fessel der Zwangsinnungen. Je mehr sie Freunde, Anhänger und Befürworter sich zu erwerben wußten, desto entschiedener mußte der Wider spruch gegen diese Beschränkung der Zwangsinnungen in ihrer gewerblichen Betätigung aus § 100 q GO. laut werden, und dies um so mehr, als die Freien Innungen und die son stigen Vereinigungen von Gewerbetreibenden, die im Laufe der Jahre entstanden und vielfach zu großer Blüte, zu Einfluß und Ansehen gekommen waren, von diesem Hemm nis frei waren. Der Ruf nach Beseitigung des § 100 q GO. wurde darum immer lebhafter und wäre wohl nicht verhallt, hätten nicht der Weltkrieg und seine furchtbaren Folgen für unser Volk die Tätigkeit der Gesetzgebung für andere Aufgaben ganz in Anspruch genommen. Auf der anderen Seite hat die Entwicklung der Berufsvereine,
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