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Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Bandzählung
- 48.1924
- Erscheinungsdatum
- 1924
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Deutsches Uhrenmuseum Glashütte
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id318541912-192400007
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id318541912-19240000
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-318541912-19240000
- Sammlungen
- Technikgeschichte
- Uhrmacher-Zeitschriften
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Ausgabebezeichnung
- Nr. 11 (15. März 1924)
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Titel
- Die Beschränkungen im Handel mit Uhren und Edelmetallwaren
- Autor
- Boerne
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Artikel
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftDeutsche Uhrmacher-Zeitung
- BandBand 48.1924 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- AusgabeNr. 1 (5. Januar 1924) 1
- AusgabeNr. 2 (12. Januar 1924) 15
- AusgabeNr. 3 (19. Januar 1924) 27
- AusgabeNr. 4 (26. Januar 1924) 39
- AusgabeNr. 5 (2. Februar 1924) 53
- AusgabeNr. 6 (9. Februar 1924) 65
- AusgabeNr. 7 (16. Februar 1924) 81
- AusgabeNr. 8 (23. Februar 1924) 95
- AusgabeNr. 9 (1. März 1924) 111
- AusgabeNr. 10 (8. März 1924) 125
- AusgabeNr. 11 (15. März 1924) 141
- ArtikelDie Beschränkungen im Handel mit Uhren und Edelmetallwaren 141
- ArtikelDie Berliner Preisprüfungsstelle über die Reparaturpreise für ... 142
- ArtikelDurch welche Himmelsbeobachtungen kann der Uhrmacher der ... 144
- ArtikelGraphisches Rechnen (Fortsetzung zu Seite 128) 145
- ArtikelDie Empfangsstelle des Rundfunks 147
- ArtikelVon der Leipziger Frühjahrsmesse 148
- ArtikelEine ständige Ausstellung der "Vereinigten Werke Deutscher ... 149
- ArtikelAus der Werkstatt 150
- ArtikelZum Kampfe der Innungen gegen die Schleuderpreise 151
- ArtikelVermischtes 151
- ArtikelHandelsnachrichten 153
- ArtikelKurse und Preise 154
- ArtikelVereins-Nachrichten Personalien 155
- ArtikelBriefkasten 156
- ArtikelMitteilungen des Zentralverbandes der Deutschen Uhrmacher ... 156
- AusgabeNr. 12 (22. März 1924) 157
- AusgabeNr. 13 (29. März 1924) 171
- AusgabeNr. 14 (5. April 1924) 187
- AusgabeNr. 15 (12. April 1924) 203
- AusgabeNr. 16 (19. April 1924) 219
- AusgabeNr. 17 (26. April 1924) 235
- AusgabeNr. 18 (3. Mai 1924) 251
- AusgabeNr. 19 (10. Mai 1924) 271
- AusgabeNr. 20 (17. Mai 1924) 285
- AusgabeNr. 21 (24. Mai 1924) 303
- AusgabeNr. 22 (31. Mai 1924) 319
- AusgabeNr. 23 (7. Juni 1924) 337
- AusgabeNr. 24 (14. Juni 1924) 353
- AusgabeNr. 25 (21. Juni 1924) 371
- AusgabeNr. 26 (28. Juni 1924) 387
- AusgabeNr. 27 (5. Juli 1924) 403
- AusgabeNr. 28 (12. Juli 1924) 421
- AusgabeNr. 29 (19. Juli 1924) 435
- AusgabeNr. 30 (26. Juli 1924) 451
- AusgabeNr. 31 (2. August 1924) 469
- AusgabeNr. 32 (9. August 1924) 495
- AusgabeNr. 33 (16. August 1924) 513
- AusgabeNr. 34 (23. August 1924) 529
- AusgabeNr. 35 (30. August 1924) 545
- AusgabeNr. 36 (6. September 1924) 563
- AusgabeNr. 37 (13. September 1924) 581
- AusgabeNr. 38 (20. September 1924) 599
- AusgabeNr. 39 (27. September 1924) 617
- AusgabeNr. 40 (4. Oktober 1924) 637
- AusgabeNr. 41 (11. Oktober 1924) 653
- AusgabeNr. 42 (18. Oktober 1924) 669
- AusgabeNr. 43 (25. Oktober 1924) 689
- AusgabeNr. 44 (1. November 1924) 707
- AusgabeNr. 45 (8. November 1924) 725
- AusgabeNr. 46 (15. November 1924) 741
- AusgabeNr. 47 (22. November 1924) 757
- AusgabeNr. 48 (29. November 1924) 773
- AusgabeNr. 49 (6. Dezember 1924) 793
- AusgabeNr. 50 (13. Dezember 1924) 815
- AusgabeNr. 51 (20. Dezember 1924) 835
- AusgabeNr. 52 (27. Dezember 1924) 853
- BandBand 48.1924 -
- Titel
- Deutsche Uhrmacher-Zeitung
- Autor
- Links
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Bezugspreis für Deutschland für den Bezug von der Geschäftsstelle monatlich 1,50 Goldmark, uoter Streifband 1,85 Goldmark; bei direkter Bestellung bei der Post monatlich 3 Gold- mark. Für das Ausland unter Streifband Jahresbezugspreis nach Anfrage. Die Deutsche Uhrmacher-Zeitung erscheint regelmäßig an jedem Sonnabend. MUDGE RLEROY samw. AD.lßNGt , / *-r \ G iiiniiiiiti Preise der Anzeigen Multiplikator 1,5X Goldmarkkurs X nachstehend* Preise: Raum von 1 mm Höhe und 47 mm Breite f r Geschäfts- und vermischte Anzeigen 0,16 Mar’a, für Stellen-Angebote und -Gesuche 0,10 Mark. Die ganze Seite wird mit 150.— Mark berechnet Postscheck-Kont o 2581 Berlin Telegramm-Adresse: Uh rz ei t B erlio Fernsprecher: Merkur 4660, 4661, 7688, 739, 2504. Uhren «Edelmetall* und SchmuckwareivMarkt XLVIII. Jahrgang Berlin, 15. März 1924 Nummer 11 Alle Rechte für sämtliche Artikel und Abbildungen Vorbehalten / Nachdruck verboten Die Beschränkungen im Handel mit Uhren und Edelmetallwaren Von Justizrat Dr. Boerne, Berlin Die Stabilisierung' unserer Währung hat nicht nur gute, son dern auch lange erwartete und vielgefürchtete unangenehme Wirkungen im Gefolge gehabt, so das Wiedererwachen eines scharfen Konkurrenzkampfes in vielen Gewerbezweigen. Auch im Uhren- und Edelmetallwaren-Gewerbe ist es so, wie u. a. die aus allen Gegenden Deutschlands kommenden Klagen über Schleuder preise deutlich genug beweisen. Auch der Hausierhandel und das Aufsuchen von Bestellungen bei der Privatkundschaft, die jetzt wieder häufiger Vorkommen, sind Anzeichen dieses Kon kurrenzkampfes, der vielleicht bald unter dem Drucke der Ver hältnisse noch schärfer in die Erscheinung treten wird. Dieser Kampf ist als solcher nicht vom Übel, er kommt vielleicht sogar dem Uhrmachergewerbe in seiner Gesamtheit zugute, da er alle in Betracht kommenden Personen zur Einsetzung ihrer vollen Kräfte nötigt. Unbedingt gefordert werden muß nur, daß dieser Kampf in lauterer und nicht in unlauterer Weise geführt wird. Den Begriff „unlauter“ fassen wir hier weiter als das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; wir beziehen in ihn auch die Grundsätze einer echten Kollegialität, die sich in den letzten Jahren in so schöner Weise herausgebildet haben, ebenso ein wie die Anschauungen über das, was der Uhrmacher seinem Stande der Öffentlichkeit gegenüber schuldig ist. Unter diesen beiden Gesichtspunkten werden wir auf den ganzen Komplex der hierher gehörenden Fragen später eingehender zurückkommen. In den folgenden Ausführungen legt Herr Justizrat Dr. Boerne lediglich die juristischen Bestimmungen der Gewerbeordnung über den Hausierhandel mit Uhren und Edelmetallwaren sowie das Auf suchen von Bestellungen dar. Die Schriftleitung. Der Grundsatz der Gewerbefreiheit, der durch die Ge werbeordnung für alle deutschen Staaten zur Geltung ge kommen ist, konnte nicht restlos durchgeführt werden. Auch seine entschiedensten Anhänger, deren es zur Zeit des Er lasses des Gesetzes noch recht viele gab, verkannten das nicht. So wurden für den Hausierhandel von Anfang an Beschränkungen gesetzlich festgelegt. Damit ergab sich die Notwendigkeit, im Gesetz die Vorschriften über das stehende Gewerbe von denen über das W ander - (Hausier-) Gewerbe zu trennen. Wer ein stehendes Gewerbe betreibt, d. h. eigene, für den Gewerbebetrieb bestimmte und dazu benutzte Räumlichkeiten besitzt, unterliegt in dem Gemeindebezirk seiner gewerblichen Niederlassung keinen Beschränkungen. Auch über dessen Grenzen hinaus darf der Betriebsinhaber persönlich oder durch in seinen Diensten stehende Reisende für die Zwecke seines Gewerbebetriebes Waren aufkaufen und Bestellungen auf Waren auf suchen. Dasselbe dürfen Agenten, die ein stehendes Gewerbe betreiben. Für die gewerbliche Betätigung außerhalb der Grenzen des Wohnortes oder des Ortes der eigenen Handelsnieder lassung wird eine Legitimationskarte gemäß § 44 a der Gewerbeordnung erteilt. Die Befugnis ist beschränkt auf die im Betriebe geführten, bezieht sich also nicht auf betriebsfremde Waren, und erstreckt sich nur auf Reisende, die im Dienste des Inhabers stehen, d. h. seinen Weisungen nachzukommen haben, nur auf den Aufkauf von Waren bei Kaufleuten oder solchen Personen, welche die Ware produ zieren, und nur auf öffentliche Verkaufsstellen. Auch dürfen Bestellungen ohne ausdrückliche Aufforderung nur bei Kaufleuten in deren Geschäftsräumen oder bei solchen Per sonen aufgesucht werden, in deren Geschäftsbetrieb Waren der angebotenen Art Verwendung finden. Damit ist also der Besuch von Privatkundschaft zum Ankauf oder um Be stellungen zu gewinnen ausgeschlossen. Die aufgekauften Waren darf der Käufer mit sich nehmen, aber nur nach dem Bestimmungsorte. Das kann der Wohnort oder der Ort der Handelsniederlassung des Geschäftsinhabers oder eine Fabrik sein, wo die aufgekauf ten Sachen vom Käufer weiter bearbeitet oder verarbeitet werden sollen, schließlich auch ein Markt. Die a ifgekauften Waren dürfen dagegen nicht vom Käufer mitgeführt werden, um außerhalb der Handelsniederlassung des Käufers weiter veräußert zu werden, es sei denn, daß bereits beim Erwerb ein Vertrag vorliegt, wonach die Waren an einen Kunden des Käufers abzuliefern sind. Keiner Beschränkung unter liegen Verkäufe, wenn der Betriebsinhaber zu dem Kunden hinbestellt worden ist.
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